Transparenz

ÖRR-Journalisten auf Regierungsbühnen: Bundesregierung verschleiert Ausgaben für Moderatoren

ARD, MDR, RBB, Deutsche Welle: Auf den Bühnen der Ministerien moderieren auffallend häufig ÖRR-Journalisten. Die Honorarhöhe will die Bundesregierung lieber verschweigen.

6 Min
Bundeskanzler Friedrich Merz beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung im Bundeskanzleramt: Wer moderiert, steht im Programmheft. Wer wie viel bekommt, steht nirgends.

Bundeskanzler Friedrich Merz beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung im Bundeskanzleramt: Wer moderiert, steht im Programmheft. Wer wie viel bekommt, steht nirgends.

© IMAGO/Chris Emil Janssen

Es ist eine dieser parlamentarischen Routinen, die selten Schlagzeilen machen und doch regelmäßig aufschlussreich sind: Einmal im Jahr fragt die AfD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung nach den Kosten ihrer Selbstdarstellung. Die Antwort auf die jüngste Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Götz Frömming und Ronald Gläser (Drucksache 21/7771) liegt jetzt als Bundestagsdrucksache 21/8019 vor. Sie umfasst 114 Seiten Tabellen – und eine bemerkenswerte Zahl an Lücken.

Vier Millionen für einen einzigen Tag

Für Broschüren, Flyer und Onlinepublikationen gab die Bundesregierung 2025 nach eigenen Angaben 6.856.987,23 Euro aus. Im Vorjahr waren es rund fünf Millionen Euro – ein Anstieg um etwa ein Drittel. Die Veranstaltungen, die im halbjährlichen Bericht „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“ aufgeführt sind, schlagen mit 18.918.183,63 Euro zu Buche; 2024 waren es noch rund 24 Millionen. Für Podcasts und Videos weist die Antwort 1.635.619,46 Euro aus – nach über sechs Millionen im Vorjahr. Doch dieser scheinbar dramatische Rückgang ist wenig belastbar, denn die Aufstellung ist erklärtermaßen unvollständig.

Der teuerste Einzelposten des Jahres ist der 1. Nationale Veteranentag des Verteidigungsministeriums: 4.030.078 Euro für eine eintägige Veranstaltung. Es folgen der Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik mit 781.837 Euro und der Deutsche Fachkräftekongress samt Preisverleihung mit zusammen mehr als 1,5 Millionen Euro. Allein der zweitägige „Tag der offenen Tür der Bundesregierung“ im August 2025 kostete über alle Häuser hinweg rund 5,5 Millionen Euro, das Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit weitere rund 2,5 Millionen.

Fünfzig Videos, keine einzige Kostenangabe

Interessanter als die Summen sind die Stellen, an denen keine stehen. Die Bundesregierung stellt ihrer Antwort die Bemerkung voran, wegen der „kurzen Frist“ hätten keine umfassenden Abfragen erfolgen können; die Antwort erhebe „ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit“. Das ist insofern erklärungsbedürftig, als es sich um die mittlerweile vierte Anfrage dieses Zuschnitts handelt – die abgefragten Daten dürften dem Sachbearbeiter also bekannt sein.

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Deutlicher wird das Muster bei den Honoraren. In Anlage 4 erklärt die Bundesregierung, „zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen“ könnten grundsätzlich nur Gesamtsummen pro Veranstaltung genannt werden. Doch selbst diese Regel hält sie nicht durch: Das Bundesinnenministerium nennt für die Verleihung des Förderpreises „Helfende Hand“ überhaupt keine Kosten, das Verkehrsministerium verweigert die Gesamtsumme für seinen Auftritt am Tag der offenen Tür – ein Vorgang, den andere Ressorts für dieselbe Veranstaltung centgenau beziffern.

Am weitesten geht das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unter Karin Prien. Es listet rund fünfzig Videoproduktionen auf – von der Weihnachtsbotschaft bis zum Grußwort für die Deutsche Turnjugend – und setzt dahinter einen einzigen Satz: „Preise werden zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses nicht aufgeführt.“ Das Bundesarbeitsministerium unter Bärbel Bas verfährt bei mehreren Produktionen ebenso. Zugleich weisen das Justizministerium, das Umweltministerium und das Verkehrsministerium ihre Videokosten auf den Cent genau aus – bis hinunter zu 1.368,50 Euro für einen Clip zum Vorlesetag. Wenn die Nennung solcher Beträge in einem Haus ein Geschäftsgeheimnis verletzt, in fünf anderen aber nicht, liegt der Verdacht nahe, dass hier weniger ein Rechtsgrundsatz als eine Ermessensentscheidung wirkt.

Ein weiterer Widerspruch findet sich beim Digitalministerium: Es meldete für den Bericht zur Öffentlichkeitsarbeit eine Teilnahme am Tag der offenen Tür und am Bürgerfest – gibt nun aber an, dort seien „keine Kosten“ angefallen. Das Innenministerium wiederum vermeldet bei Podcasts und Videos schlicht „Fehlanzeige“, nachdem dieser Posten unter der Vorgängerin Nancy Faeser noch erheblich zu Buche geschlagen hatte.

Die Namen, die das Parlament nicht erfährt – Google aber schon

Gefragt worden war ausdrücklich nach „Namen und Honorar des Moderators“. Geliefert wurde das nur teilweise. In zahlreichen Fällen steht dort „Fehlanzeige“ oder gar nichts – obwohl die Veranstaltungen nachweislich moderiert wurden. Beim Agrarkongress des Umweltministeriums etwa, für den 299.816,81 Euro ausgewiesen sind, bleibt die Spalte leer; das Programm des Hauses selbst nennt unter anderem die WDR-Autorin Tanja Busse. Auch beim „Forum für soziale Innovationen“ des Wirtschaftsministeriums (474.255,58 Euro) und beim Fachkräftekongress des BMAS sind die Moderatoren über öffentlich zugängliche Programme ermittelbar – nur eben nicht über die Antwort an das Parlament.

Wo Namen genannt werden, führen sie auffallend häufig in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Clarissa Corrêa da Silva (MDR/KiKA) beim BMI, Sarah Oswald (vormals RBB) beim Landwirtschaftsministerium, Katie Gallus (unter anderem Deutsche Welle, ZDF, HR, SWR) beim BMZ, Florian Prokop (ARD/WDR), Anja Heyde (MDR) und Andrea Thilo (vormals NDR) beim Bauministerium, Andrea Thilo, Diona Bathily und Olga Patlan (unter anderem ARD, RBB, MDR) beim Presse- und Informationsamt. Bemerkenswert: Das BPA benennt für den Tag der offenen Tür die Moderatorinnen – das BMBFSFJ lässt die Spalte für dieselbe Veranstaltung leer. Die Information ist also verfügbar; sie wird nur nicht überall herausgegeben.

Von „Datenschutz“ zu „Geschäftsgeheimnis“

Die Debatte ist nicht neu. 2023 hatte der Verfasser dieser Zeilen dokumentiert, dass die Bundesregierung zwischen 2018 und 2022 mehr als 2,3 Millionen Euro an rund 200 Journalisten überwiesen hatte, mehrheitlich von ARD, ZDF und Deutscher Welle. Damals wurden die Namen zunächst mit Verweis auf den Datenschutz zurückgehalten, die Zahlungshöhen teilweise als „VS-Vertraulich“ eingestuft – eine Geheimhaltungsstufe, die eigentlich für Informationen vorgesehen ist, deren Bekanntwerden dem Ansehen der Bundesrepublik abträglich sein könnte. Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz sprach seinerzeit von „ein Stück Korrumpierung“ der vierten Gewalt. Heute lautet die Begründung nicht mehr Datenschutz, sondern Geschäftsgeheimnis. Das Ergebnis ist dasselbe: Der Steuerzahler erfährt, dass moderiert wurde, aber nicht, von wem – oder er erfährt, von wem, aber nicht, zu welchem Preis.

Man kann über die politische Gewichtung einzelner Publikationen streiten – über 410.222,09 Euro für zwei Ratgeber zur Leichten Sprache ebenso wie über die Kinderbuchreihe des BMAS. Darüber zu befinden ist Sache des Haushaltsgesetzgebers.

Die Frage der Transparenz ist eine andere. Wer wissen will, wer den Agrarkongress moderiert hat, findet die Antwort binnen Sekunden im Programmheft des Ministeriums – nur nicht in dessen Antwort an den Bundestag. Das ist mehr als eine Panne in der Aktenführung: Ein Parlament, das schlechter informiert wird als jeder Suchmaschinennutzer, kann seine Kontrollfunktion nicht ausüben. Dass diese Frage derzeit allein von einer Fraktion gestellt wird, macht sie nicht weniger berechtigt.

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