BERLIN. Die Nachricht aus Karlsruhe traf ein, als das Kabinett am Mittwoch morgen im Kanzleramt zusammen saß. Anhand der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts verschafften sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen ersten Überblick darüber, wie das Gericht das heimliche Ausspähen von privaten Computern beurteilt und welche Vorgaben es für nötig erachtet. Über ein Jahr lang hatte die Koalition darüber gestritten, ob und unter welchen Voraussetzungen das Bundeskriminalamt (BKA) die Befugnis zur heimlichen Online-Durchsuchung bei der Bekämpfung des Terrorismus erhalten soll. Während die CDU drängte, wollte die SPD die Gerichtsentscheidung abwarten. Seit gestern herrscht Klarheit.Grundrecht der VertraulichkeitDie Richter nutzten ihre Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, in dem der Zugriff auf die Festplatten von Computern bereits geregelt ist, um ein Grundsatzurteil zu fällen. Das heimliche Ausspähen privater Computer ist möglich, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen, so lautet die Botschaft aus Karlsruhe. Die NRW-Bestimmungen seien verfassungswidrig. Im Detail legten die Richter klare Grenzen für die staatlichen Sicherheitsbehörden fest.Die Nutzung der neuen Informationssysteme begründe eine neuartige Gefährdung der Persönlichkeit, der weder das Fernmeldegeheimnis noch die Unverletzlichkeit der Wohnung gerecht würden, so die Richter. Sie entwickelten deshalb das Persönlichkeitsrecht weiter, indem sie ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme" formulierten. Immer wenn Systeme erfasst werden sollen, die allein oder in technischen Vernetzungen so viele personenbezogene Daten enthalten, dass ein Persönlichkeitsbild erstellt werden kann, sei dieses Grundrecht anzuwenden, entschieden die Richter - allerdings nicht grenzenlos.Eingriffe zu präventiven Zwecken und zur Strafverfolgung bleiben zulässig, jedoch nur wenn Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Das Gericht nannte dabei Gefahren für Leib, Leben und Freiheit von Menschen sowie Gefahren, die die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder der Existenz der Menschen berühren. Darunter würden konkret etwa Hinweise auf einen Anschlag oder eine Entführung fallen, nicht aber Delikte wie Geldwäsche. Zudem müssen die Fahnder konkrete Hinweise haben. Die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Gruppe reiche als Voraussetzung allein nicht.Derartige Einschränkungen legte der bisherige Entwurf zum BKA-Gesetz aus dem Innenministerium nicht fest. Dort hieß es lapidar, die heimliche Online-Durchsuchung dürfe angewendet werden, wenn andere Mittel zur Abwehr dringender Gefahren oder zur Verhütung von Straftaten aussichtslos oder wesentlich erschwert wären. Diese Formulierung muss nun geändert werden. Dies gilt ebenso für die Verwertung der gewonnenen Informationen. Der Gesetzentwurf sah zwar vor, dass die Zustimmung eines Richters für die Anwendung der Online-Durchsuchung nötig ist - aber es fehlten Schutzvorkehrungen bei der Auswertung der Informationen. Das Gericht verlangt, dass Daten mit Bezügen zum Kernbereich der Privatsphäre nicht verwertet werden. Das wären etwa Tagebücher. Sie müssen sofort gelöscht werden.Gesetzentwurf wird heute beratenTrotz der strikten Bedingungen begrüßte Innenminister Schäuble gestern das Urteil. Er rechne mit einer "sehr zügigen" Einigung in der Regierung, so dass der Gesetzentwurf bald verabschiedet werden könne. Justizministerin Zypries erklärte, Online-Durchsuchungen seien künftig nur in engen Grenzen möglich. Sie werde Schäuble dabei unterstützen, zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen. Schon heute sollen die Beratungen zum BKA-Gesetz weitergehen.Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, ging gestern davon aus, dass der Passus in den nächsten sechs bis acht Wochen formuliert ist. Anschließend muss der Gesetzentwurf vom Kabinett abgesegnet und in den Bundestag und Bundesrat eingebracht werden. Frühestens im Herbst könnte er verabschiedet werden. Wiefelspütz rechnet mit sechs bis acht Online-Durchsuchungen im Jahr.------------------------------Technisch sehr aufwändigOnline-Durchsuchung wird das Ausspionieren der Computer-Festplatten verdächtiger Personen genannt. Hinter dem Begriff verbergen sich verschiedene technische Methoden.Der "Bundestrojaner" ist ein Schnüffelprogramm, das auf der Festplatte des zu bespitzelnden Computers installiert wird. Diese Remote Forensic Software, so der Fachausdruck, kann via Internet Daten an die Fahnder weiterleiten. Oder sie schneidet Tastureingaben mit und damit Passwörter und Codes. Oder steuert Kameras und Mikros fern.Sehr zeitaufwändig ist es, einen passenden Trojaner zu programmieren. Denn er muss genau für den Rechner des Verdächtigen maßgeschneidert werden, damit er dessen Schutzmechanismen wie Firewalls durchdringen kann. Experten schätzen, dass an der Vorbereitung eines einzigen Trojaners im Schnitt zwölf Experten je einen Monat arbeiten müssten.Unklar ist, wie die staatlichen Hacker an die nötigen Informationen über die Computer der Verdächtigen kommen. Am einfachsten wäre es, in die Wohnung des Verdächtigen einzubrechen und das Betriebssystem zu analysieren. Schwieriger ist es, an die entsprechenden Informationen durch einen Zugriff über das Internet zu kommen. Dann hängt der Erfolg davon ab, wie oft und lange der Verdächtige online ist.Die Installation des Schnüffelprogramms glauben die Ermittler mittels E-Mail-Anhängen, manipulierten CDs und USB-Sticks vornehmen zu können. Das zweifelt ein Gutachten an. Darin heißt es, dass es "keine Alternativen zur manuellen Installation", also zum Einbruch, gibt.------------------------------Foto: Haben die Fahnder die Schnüffelsoftware installiert, dann können beispielsweise Tastatureingaben mitgeschnitten werden. So kommen die Ermittler an Verschlüsselungscodes - theoretisch. Praktisch ist das sehr kompliziert.
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