Senioren

Personalausweis läuft ab: Diese Rentner müssen künftig keinen neuen mehr beantragen

Personalausweis ab 70: Wer den Ausweis mit 70 oder älter beantragt hat, muss ihn nach Ablauf nicht erneuern. Ab wann das gilt und wo Grenzen liegen.

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Personalausweis ab 70: Wer seinen Ausweis mit 70 oder älter beantragt hat, soll ihn künftig auch nach Ablauf weiter nutzen dürfen. (Symbolbild)

Personalausweis ab 70: Wer seinen Ausweis mit 70 oder älter beantragt hat, soll ihn künftig auch nach Ablauf weiter nutzen dürfen. (Symbolbild)

© Imago/Michael Bihlmayer

Für viele ältere Berliner ist der Ausweis-Termin im Bürgeramt die letzte Pflichtübung, die noch an Behörden bindet. Für einen Teil von ihnen soll sie bald wegfallen.

Der Bundestag hat am 15. Oktober das Digitale Identitätengesetz beschlossen. Darin steht eine Ausnahme für Senioren: Wer bei der Beantragung seines Personalausweises 70 Jahre oder älter war, darf ihn nach dem aufgedruckten Ablaufdatum weiterverwenden.

Eine Neubeantragung ist dann nicht mehr nötig. Zwei Haken hat die Sache allerdings: Die Regel ist enger gefasst, als es viele Schlagzeilen nahelegen. Und sie gilt noch nicht.

Personalausweis ab 70: Es zählt das Alter beim Antrag

Der 70. Geburtstag allein ändert nichts. Maßgeblich ist, wie alt man war, als man den aktuellen Ausweis beantragt hat. So steht es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Weil ein Ausweis ab 24 Jahren zehn Jahre gilt, greift die Erleichterung meist erst rund um den 80. Geburtstag. Wer mit 72 einen neuen Ausweis beantragt hat, erreicht das Ablaufdatum mit 82. Danach darf er die Karte einfach behalten und weiter vorzeigen.

Anders sieht es bei einem Antrag mit 68 aus. Dieser Ausweis läuft mit 78 ab, dann ist noch ein letzter Gang zum Amt fällig. Erst die neue Karte gilt danach ohne Ablaufdatum weiter.

Achtung: Antragsdatum ist nicht Ausstellungsdatum

Hier lauert eine Falle, die leicht übersehen wird. Das Gesetz stellt auf die Beantragung ab, nicht auf den Tag, an dem die Karte gedruckt oder abgeholt wurde.

Wer also wenige Wochen vor dem 70. Geburtstag im Bürgeramt saß und den Ausweis erst danach abgeholt hat, fällt aus der Regel heraus. Im Zweifel hilft das eigene Kalendergedächtnis oder eine Nachfrage beim Bürgeramt.

Für alle, deren Ausweis kurz nach dem 70. Geburtstag abläuft, ergibt sich daraus ein praktischer Gedanke: Ein Antrag nach dem Geburtstag kann der letzte sein, ein Antrag davor ist es nicht.

Die neue Regel gilt noch nicht

Wessen Ausweis heute oder in den kommenden Wochen abläuft, muss ihn weiterhin erneuern lassen. Das Gesetz braucht noch die Zustimmung des Bundesrats, erst danach kann es verkündet werden und in Kraft treten.

Einen festen Termin gibt es bislang nicht. Das Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums verweist laut Gegen-Hartz.de auf voraussichtlich 2027.

Bis dahin verliert jeder Ausweis mit dem Ablaufdatum seine Gültigkeit. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, erfüllt die Ausweispflicht auch damit.

Wo der alte Ausweis künftig nicht mehr reicht

Der abgelaufene Ausweis wird durch die Reform nicht wieder gültig. Er erfüllt nur die Ausweispflicht in Deutschland. Das Gesetz sagt ausdrücklich: Die Online-Ausweisfunktion lässt sich mit ihm nicht mehr nutzen.

Auch auf Reisen ist Vorsicht geboten. Ob Grenzbeamte ein abgelaufenes Dokument akzeptieren, ist nicht gesichert. Wer ins Ausland fährt, braucht weiter einen gültigen Ausweis oder Reisepass.

Bei Kontoeröffnungen und anderen förmlichen Identitätsprüfungen kann ebenfalls ein gültiges Dokument verlangt werden. Ein neuer Ausweis lässt sich deshalb jederzeit freiwillig beantragen.

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d-you und Reisepass: Was das Gesetz noch ändert

Im Kern regelt das Gesetz die digitale Brieftasche. Die staatliche App „d-you“ soll am 2. Januar 2027 starten, wie Wortfilter berichtet. Mit ihr lässt sich der Ausweis aufs Smartphone laden, die Nutzung bleibt freiwillig.

Beim Reisepass entfällt nach einem Umzug die Pflicht, den eingetragenen Wohnort ändern zu lassen. Die Online-Ausweisfunktion soll zudem schon ab 13 Jahren nutzbar sein.

Beschlossen wurde das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen.

Ausweis läuft bald ab? Das sollten Rentner jetzt tun

Wer bald verreisen will oder dessen Ausweis in den nächsten Monaten abläuft, sollte nicht auf die Reform spekulieren. Ein neuer Ausweis kostet ab 24 Jahren 46 Euro, das Foto im Berliner Bürgeramt weitere 6 Euro.

Termine vergibt das Service-Portal Berlin. Wer dort ab 70 einen Antrag stellt, tut das nach der neuen Regel womöglich zum letzten Mal.

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