Medienaufsicht

Pressefreiheit in Gefahr? Ben Berndt und Joachim Steinhöfel verklagen Medienanstalt NRW

Nach seinem Interview mit Björn Höcke geriet Ben Berndt ins Visier der Medienaufsicht. Nun zieht er mit Anwalt Joachim Steinhöfel vor Gericht.

5 Min
Ben Berndt erreicht mit seinem Podcast „Ungeskriptet“ ein Millionenpublikum. Auch „umstrittene“ Gäste dürfen bei ihm sprechen.

Ben Berndt erreicht mit seinem Podcast „Ungeskriptet“ ein Millionenpublikum. Auch „umstrittene“ Gäste dürfen bei ihm sprechen.

© ungeskriptet

Inwieweit darf der Staat in die Pressefreiheit eingreifen? Dieser Frage geht Ben Berndt in der aktuellen Folge seines „Ungeskriptet“-Podcasts nach. Zu Gast ist Medienanwalt Joachim Steinhöfel. Gesprochen wird unter anderem über die soeben eingereichte Klage und das Vorgehen der Landesanstalt für Medien NRW. Teile des Gespräches liegen der Ostdeutschen Allgemeinen vorab vor.

Anlass für den Streit zwischen der Medienbehörde und dem Podcaster ist eine Äußerung des AfD-Politikers Björn Höcke im „Ungeskriptet“-Podcast Ende April 2026. Wegen einer einzelnen Passage sah die Medienaufsicht darin einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und forderte den Podcaster mit einem amtlichen Schreiben auf, die betreffende Stelle nachträglich „einzuordnen“, entsprechend zu bearbeiten und sein gesamtes Angebot von mehr als 300 Videos auf „die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt hin zu überprüfen“.

Worum es im Höcke-Interview konkret ging

Beanstandet wurde eine einzelne Äußerung aus dem Gespräch zwischen Berndt und Höcke. Thema waren Höckes Verurteilungen von 2023 und 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Höcke hatte im Mai 2021 bei einer Rede während des Thüringer Wahlkampfes die SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet und wurde dafür rechtskräftig verurteilt. In dem Gespräch mit Ben Berndt sagte Höcke, dass die SA keine Losung beziehungsweise kein Motto gehabt habe. Aus Sicht der Landesmedienanstalt hätte Ben Berndt, der von sich sagt, kein Journalist zu sein, dem widersprechen oder es zumindest journalistisch einordnen müssen.

Ben Berndt sieht das anders. Im Gespräch mit Steinhöfel fragt er sich: „Gilt die Pressefreiheit in Deutschland noch?“ Aus Sicht des Podcasters sei sein Podcast ein „Symbol für Demokratie und freie Meinung“. Jeder könne in sein Format kommen und einfach sprechen. Für ihn ist das Vorgehen der Behörde schlicht und einfach Zensur. Dagegen will er sich nun juristisch wehren.

Nach eigener Darstellung war das Hinweisschreiben das mildeste Mittel der Behörde. Eine unmittelbare Anordnung zur Löschung oder Bearbeitung war es zunächst nicht. Der Fall wurde in Medien und Öffentlichkeit breit diskutiert.

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In einem weiteren Schreiben vom 24. September stellte die Landesmedienanstalt zwar ihre Prüfung ein und sah von weiteren medienaufsichtlichen Schritten ab. Ihre Begründung: Die falsche Aussage sei durch die öffentliche Debatte und Medienberichte bereits umfassend richtiggestellt worden. Die fehlende Einordnung sei damit nachträglich öffentlich erfolgt.

Warum Podcaster Berndt dennoch klagt

Für Berndt ist die Sache damit aber nicht beendet. „Wenn eine Behörde mir vorschreibt, wann ich meinen Gästen zu widersprechen habe, führt sie das Gespräch, nicht ich. Ich will wissen, ob so etwas in Deutschland tatsächlich zulässig ist“, teilte der Podcaster der Ostdeutschen Allgemeinen mit. Er will nun eine Grundsatzentscheidung erzwingen und die Frage klären, inwieweit eine Landesmedienanstalt in redaktionelle Arbeit eingreifen kann.

Ben Berndt lässt sich inzwischen vom bekannten Medienanwalt Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser wirft der Landesmedienanstalt NRW unter anderem einen unlauteren Eingriff in die Pressefreiheit vor. „Journalisten dürfen nicht allgemein verpflichtet werden, sich von Zitaten Dritter zu distanzieren“, so der Anwalt. Zudem habe die Behörde „keine Ermächtigungsgrundlage, Äußerungen von Interviewgästen nachträglich zu kommentieren und zu berichtigen“.

Dürfen Behörden Journalisten vorschreiben, wie sie ihre Interviews zu führen haben? Medienanwalt Joachim Steinhöfel will eine Grundsatzentscheidung erzwingen.

Dürfen Behörden Journalisten vorschreiben, wie sie ihre Interviews zu führen haben? Medienanwalt Joachim Steinhöfel will eine Grundsatzentscheidung erzwingen.

© Soeren Stache

Des Weiteren werfen Ben Berndt und sein Anwalt der Behörde vor, den konkreten Fall mit Schreiben vom 24. September zwar für erledigt zu erklären, die Feststellung eines Sorgfaltspflichtverstoßes aber stehen zu lassen – und den Prüfauftrag für das gesamte Archiv  aufrechtzuerhalten. Aus Sicht des Podcasters und seines Anwaltes würde die Behörde mit ihrem Vorgehen versuchen, „einen Gerichtsprozess zu vermeiden und den Vorwurf zugleich aktenkundig zu machen“. Auch dagegen wolle man sich wehren.

Ben Berndt verklagt Medienaufsicht

„Die Medienanstalt ist keine staatliche Schlussredaktion für politische Interviews. Sie wollte sich mit einer angeblichen Erledigung der Sache durch Medienberichterstattung aus der Affäre ziehen und dem Podcast trotzdem einen Sorgfaltspflichtverstoß ins Stammbuch schreiben“, erklärt Anwalt Joachim Steinhöfel und ergänzt: „Der Versuch ist gescheitert. Jetzt prüft ein Gericht, ob eine Behörde Journalisten vorschreiben darf, wann sie ihren Gästen zu widersprechen haben.“

Gleichzeitig attestiert Steinhöfel im Gespräch mit Ben Berndt der Behörde „diesen besonderen Ton, den nur der Staat beherrscht: eine Mischung aus amtsdeutsch-passiv-aggressiver Selbstgewissheit und dem unerschütterlichen Glauben, dass die eigene Sicht der Dinge schon deshalb richtig sein muss, weil sie auf dem Briefpapier einer Behörde steht“.

Hintergrund: In Deutschland gibt es 14 Landesmedienanstalten. Zu ihrem Auftrag gehören die Zulassung und Lizenzierung von privaten Medien, die Vergabe von Sendelizenzen und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten. Darüber hinaus üben sie eine umfassende Aufsicht aus und achten auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie des Medienstaatsvertrags oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.

Sie kontrollieren redaktionelle Inhalte, Werbebestimmungen – etwa bezüglich Schleichwerbung und Sponsoring – sowie die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten. Auch die Überwachung von Plattformen, Suchmaschinen und sozialen Netzwerken hinsichtlich Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gehört zu ihren Befugnissen. Bei Verstößen können sie flexibel reagieren und Sanktionen verhängen – von formalen Beanstandungen über Bußgelder bis hin zu Sperrungen oder dem Entzug von Lizenzen. Auf dem Papier sind diese Anstalten unabhängig und staatsfern.

Weitere Details zum Vorgehen der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und zum nun angestrengten Verfahren will Ben Berndt mit seinem Gast Joachim Steinhöfel in der neuen Folge seines Podcasts diskutieren. Sie erscheint am heutigen Donnerstag um 18 Uhr und ist auf allen gängigen Podcast-Plattformen und YouTube verfügbar.

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