Es gibt Regierungspressekonferenzen, die sich um ein Thema drehen, und solche, die sich um ein Prinzip drehen. Die Sitzung vom Montag gehörte in die zweite Kategorie. Das Prinzip lautete: Verantwortung liegt stets anderswo – bei globalen Märkten, bei Moskau, beim Bundeskartellamt, bei der Europäischen Kommission, bei der gesamtwirtschaftlichen Lage.
Das Auswärtige Amt eröffnete mit der Reise des Außenministers nach München und Genf und nutzte die Gelegenheit für ein Bekenntnis zur Arbeit der Goethe-Institute in fast hundert Ländern. Die Schließung der Institute in Russland stellte die Sprecherin dabei als Bruch einer kulturellen Brücke dar, der in einem „sehr repressiven Raum“ geschlagen worden sei.
Nicht nur hier öffnete sich unmittelbar ein Raum für Nachfragen.
Schließung der Goethe-Institute: Reaktion ohne Ursache
Denn was in dieser Darstellung fehlte, war der Anlass. Diese Zeitung fragte nach, weshalb das Ministerium den Vorgang so präsentiere, als sei er einseitig von russischer Seite ausgegangen – obwohl ihm die Schließung des Russischen Hauses in Berlin vorausgegangen war. Die Antwort blieb bei der Formel, die Darstellung entspreche den Tatsachen; die russische Reaktion sei „ungerechtfertigt“, die deutschen Schritte hingegen „notwendig und maßvoll“ gewesen.
Damit bestätigte die Sprecherin implizit genau das, was sie zuvor nicht erwähnt hatte: dass es sich um eine Reaktion handelte. Auf die Nachfrage, ob das Amt von der Reziprozität überrascht worden sei, folgte keine Antwort, sondern eine Zurückweisung der Schlussfolgerung. Ob die Konsequenz antizipiert wurde, blieb offen – eine für die Bewertung der eigenen Entscheidung nicht unerhebliche Frage.
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Explodierende Spritpreise: Ursachen ohne Urheber
Der zweite Schwerpunkt war der Rekordanstieg bei Diesel und Benzin. Der Regierungssprecher führte ihn auf die „Zuspitzung der Situation im Nahen Osten“, Angriffe auf Ölpipelines und die Blockade von Seewegen zurück – ausdrücklich nicht auf Entscheidungen der Bundesregierung.
Auf die Frage dieser Zeitung, welche Länder und Akteure hinter dieser Zuspitzung stehen und wen die Bundesregierung als Hauptverantwortliche benennt, verweigerte der Sprecher die Auskunft: Es sei „nicht mein Job, irgendwelche Verantwortlichkeiten zu verteilen“. Bemerkenswert ist die Selektivität dieser Zurückhaltung. In derselben Pressekonferenz benannte derselbe Sprecher Russland ausdrücklich als Urheber gezielter Angriffe auf das ukrainische Eisenbahnnetz. Die Zuschreibung von Verantwortung ist offenbar keine Frage des Amtsverständnisses, sondern der geografischen Richtung.
Regierungspressekonferenz am 20. August 2025. Deutschland, Berlin: Steffen Meyer, erster Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung.
© IMAGO/Achille Abboud
Auch die zweite Frage dieser Zeitung blieb faktisch unbeantwortet: Warum fallen die Preissteigerungen in Deutschland deutlich stärker aus als in den Nachbarstaaten? Das Wirtschaftsministerium verwies auf unterschiedliche Steuersysteme und Maßnahmen – ohne zu erläutern, warum Deutschland jene Maßnahmen, die 23 von 27 EU-Staaten ergriffen haben, nicht ergreift. Ein Kollege hielt den Vergleich mit Polen entgegen: rund 50 Cent Differenz pro Liter.
Hier wurde der zentrale Widerspruch der Sitzung sichtbar. Wenn die Preise, wie der Regierungssprecher betont, ausschließlich globalen Marktkräften folgen, lässt sich die erhebliche Spreizung innerhalb des europäischen Binnenmarktes schwerlich erklären. Wenn sie hingegen maßgeblich von nationalen Steuer- und Abgabenstrukturen abhängt – wie das Wirtschaftsministerium einräumt –, ist die Preisbildung sehr wohl politisch gestaltbar.
Das Finanzministerium löste dieses Dilemma rhetorisch, indem es den Schwarzen Peter an die Mineralölkonzerne weiterreichte: Von „Abzocke“ und „Krisenprofiten“ war die Rede. Das Instrument der Wahl ist eine europäische Übergewinnsteuer, für die sich der Minister beim Ecofin einsetzen will. Auf die Frage, warum keine nationale Lösung erfolge, hieß es, man wolle „kein komplexes juristisches Neuland betreten“. Dass ein Instrument, das eine Einigung aller Mitgliedstaaten und einen Kommissionsvorschlag voraussetzt, schneller wirkt als eine nationale Maßnahme, erschließt sich nicht ohne Weiteres. Der Direktauszahlungsmechanismus, über den Entlastungen ausgezahlt werden könnten, erreicht derzeit ohnehin nur 19 Prozent der Steuerpflichtigen.
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Geheimdienste und das Arztgeheimnis: Anwälte bleiben tabu, Therapiegespräche nicht
Ein von der übrigen Presse kaum beachteter Aspekt der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts betrifft das ärztliche und psychotherapeutische Berufsgeheimnis. Während das Mandantenverhältnis bei Anwälten absolut geschützt werden soll, gilt für Ärzte und Psychotherapeuten lediglich eine Abwägungslösung – Verfassungsschutz und BND könnten künftig legal auf Krankenakten und vertrauliche Therapiegespräche zugreifen.
Auf die Frage dieser Zeitung nach dem sachlichen und verfassungsrechtlichen Grund dieser Ungleichbehandlung antwortete das Innenministerium mit drei Argumenten, die in unterschiedliche Richtungen weisen. Erstens: Die Regelung entspreche bestehenden Vorschriften der Strafprozessordnung und sei „nichts Neues“. Zweitens: Psychotherapeuten seien ohnehin „kein primäres Aufklärungsziel“, die Regelung habe daher „höchstwahrscheinlich nicht besonders viel Relevanz“. Drittens: Im Einzelfall werde zwischen Aufklärungsinteresse und Berufsgeheimnis abgewogen.
Eine Begründung für die Ungleichbehandlung enthält keines dieser Argumente. Der Verweis auf die Strafprozessordnung erklärt nicht, warum der Gesetzgeber die dortige Systematik auf Nachrichtendienste überträgt, die ohne Tatverdacht und ohne richterliche Anordnung im Einzelfall operieren. Und das Argument der geringen praktischen Relevanz wirft die naheliegende Gegenfrage auf, warum eine Befugnis geschaffen wird, die man kaum zu nutzen gedenkt.
Die Nachfrage dieser Zeitung, ob der Entwurf den Zugriff auf Praxisverwaltungssysteme und die elektronische Patientenakte eindeutig ausschließt, blieb unbeantwortet. Solange diese Frage offen ist, steht die Empfehlung der ePA als geschützter Raum für hochsensible Gesundheitsdaten auf tönernen Füßen.
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KI: Paradigmenwechsel mit Selbstbeschränkung
Vergleichsweise auskunftsfreudig zeigte sich das Digitalministerium beim Thema Künstliche Intelligenz. Man nehme die Warnungen von KI-Entwicklern ernst; wenn Modelle aus Testumgebungen ausbrächen und eigenständig in andere Systeme eindrängen, liege ein „völlig neues Bedrohungsszenario“ vor. Das nationale KI-Sicherheitsinstitut habe die Arbeit aufgenommen, der Nationale Sicherheitsrat habe sich bereits zweimal befasst.
Eine Drosselung der Entwicklung lehnt die Bundesregierung ab – mit Verweis auf digitale Souveränität. Damit folgt sie genau derselben Argumentation wie US-Präsident Donald Trump, der Forderungen nach einer Verlangsamung oder strengeren Regulierung der KI-Entwicklung (wie sie etwa von Anthropic oder OpenAI gefordert wurden) strikt zurückweist. Ganz seinem Motto folgend: „Wer bei KI gewinnt, gewinnt.“
Eine NGO, die niemand kennt
Zum Schluss die Frage dieser Zeitung nach der erneuten Bundesförderung des Abrahams Accords Institute für 2026, dessen Trägerverein vom CDU-Abgeordneten Armin Laschet geführt wird und bei dem personelle Überschneidungen mit dem Abgeordnetenbüro dokumentiert sind. Aus der ersten Förderperiode in Millionenhöhe liegen verspätete und nach Einschätzung des Bundesverwaltungsamts nicht nachvollziehbare Abrechnungen sowie nicht umgesetzte Projektbestandteile vor.
Die Antwort der Bundesregierung: Weder der Vorgang noch die Vorhaltungen seien bekannt. Bei einer Förderung, die der Beauftragten für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt zuzuordnen ist, ist das eine Auskunft, die den Vorgang nicht aufklärt, sondern lediglich verschiebt.
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Die andere Hälfte
Vier Themen, vier Ressorts, ein Muster. Die Schließung der Goethe-Institute erscheint als Akt ohne Vorgeschichte, die Spritpreise als Naturereignis ohne Urheber, der abgeschwächte Schutz ärztlicher Gespräche als Regelung ohne praktische Bedeutung – und eine Förderung aus dem Kanzleramt als Vorgang ohne Zuständige. Nichts davon ist falsch im engeren Sinne. Es ist nur jeweils die Hälfte. Die andere Hälfte zu liefern wäre Aufgabe einer Regierungspressekonferenz; sie einzufordern bleibt Aufgabe derer, die dort fragen.
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