Rostock könnte ein neues markantes Stadtbild bekommen. Am Werftdreieck wird über den Bau eines Wohnturmes gesprochen, der nach den Vorstellungen des Investors höher als die Petrikirche ausfallen könnte. Hinter den Plänen steht offenbar Friedemann Kunz, Gründer des Fertighausunternehmens ScanHaus Marlow.
Stadt Rostock bestätigt Gespräche am Werftdreieck
Die Rostocker Bausenatorin Dr. Ute Fischer-Gäde bestätigt auf Anfrage der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Gespräche über eine Hochhausentwicklung am Werftdreieck. Zugleich dämpft sie Erwartungen an einen bereits feststehenden Entwurf.
„Das Interesse an neuen Hochhausentwicklungen zeigt, dass Rostock als Wohn- und Investitionsstandort gefragt ist. Wir wollen die Chance nutzen, an geeigneten Stellen höher und dichter zu bauen und so zusätzlichen Wohnraum auf bereits entwickelten Flächen zu schaffen“, erklärt die Senatorin für Stadtplanung, Bau, Klimaschutz und Mobilität.
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„Entscheidend ist, solche Gebäude städtebaulich nachhaltig zu platzieren und sie gut in ihr Umfeld einzubinden.“
Das Werftdreieck gehört zu den zentralen Rostocker Entwicklungsgebieten. Wie groß das von Kunz geplante Gebäude tatsächlich werden könnte, ist allerdings offen. Die Rede ist von 117 Metern, damit würde das Hochhaus die Petrikirche überragen.
Stadt weist mögliche Hochhaus-Standorte aus
Ute Fischer-Gäde verweist auf das neue strategische Planungswerkzeug der Stadt: „Der beschlossene Hochhauskompass ist dafür ein wertvolles Instrument. Er gibt uns Orientierung, wo und unter welchen Qualitätsanforderungen höhere Gebäude verträglich in die Stadtentwicklung eingebunden werden können.“
Zu den Gesprächen über das konkrete Areal erklärt sie: „Am Werftdreieck führen wir dazu Gespräche mit dem Investor. Eine konkrete Gebäudehöhe oder ein abgestimmtes Vorhaben stehen derzeit noch nicht fest. Jede Entwicklung muss sich an den planungsrechtlichen Anforderungen orientieren und im Hinblick auf Architektur, Nutzung und Umfeld sorgfältig geprüft werden.“
Auch der Hellingkran, der kürzlich wegen Rissen in einer Strebe gesichert werden musste, steht im Werftdreieck, das wegen seiner Form so heißt und früher zur Neptunwerft gehörte.
© Katja Frick/Ostdeutsche Allgemeine
Auch die bislang in den Vordergrund gerückte Wohnnutzung ist demnach noch nicht abschließend festgelegt. „Wohnungsbau ist ein wichtiges Ziel der Stadt; welche Nutzung an diesem Standort möglich ist und auf welchem Weg sie umgesetzt werden kann, wird derzeit untersucht“, so Fischer-Gäde.
Was ist der Rostocker Hochhauskompass?
Mit dem Hochhauskompass will Rostock das Bauen in die Höhe erstmals nach einheitlichen städtebaulichen Kriterien steuern. Hintergrund sind der wachsende Bedarf an Wohnungen und Gewerbeflächen sowie die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke. Statt die Stadt immer weiter in die Fläche auszudehnen, sollen zusätzliche Nutzflächen an ausgewählten Orten durch eine dichtere und höhere Bebauung entstehen können.
Als Hochhäuser gelten aus bauordnungsrechtlicher Sicht bereits Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 Metern. Der Kompass beschäftigt sich jedoch vor allem mit Bauten, die aufgrund ihrer Größe und Fernwirkung das Stadtbild deutlich verändern können.
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Dafür unterscheidet das Konzept zwischen potenziell geeigneten Entwicklungsräumen und besonders sensiblen Bereichen. Chancen für höhere Gebäude sieht die Stadt unter anderem an wichtigen Verkehrsknotenpunkten, Stadteingängen, in neuen Quartieren und innerhalb bereits bestehender Hochhausgruppen. Auch das Werftdreieck wird im Zusammenhang mit der künftigen vertikalen Entwicklung Rostocks betrachtet.
Gleichzeitig sollen die historische Altstadt, wichtige Sichtachsen, Denkmalbereiche und prägende Elemente der Stadtsilhouette geschützt werden. Hinzu kommen ökologische und klimatische Kriterien. Freiraumachsen, bioklimatisch wichtige Flächen, Hochwassergebiete und Vogelzugkorridore müssen bei der Bewertung möglicher Standorte berücksichtigt werden.
Hochhauskompass ist keine Baugenehmigung
Der Hochhauskompass legt jedoch nicht automatisch fest, dass auf einer als geeignet eingestuften Fläche tatsächlich ein Hochhaus gebaut werden darf. Er schafft weder unmittelbar Baurecht noch ersetzt er die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Für jedes Vorhaben müssen unter anderem die architektonische Qualität, die Auswirkungen auf benachbarte Quartiere, der zusätzliche Verkehr, die Verschattung und mögliche Veränderungen des Stadtklimas untersucht werden. Auch die Nutzung der unteren Etagen und der Mehrwert für das umliegende Viertel spielen eine Rolle.
Das gilt besonders für einen Turm, der mehr als 117 Meter hoch werden und damit eines der wichtigsten historischen Wahrzeichen Rostocks überragen würde. Die Petrikirche prägt mit ihrem Turm die Silhouette der Stadt und dient bereits aus großer Entfernung als Orientierungspunkt. Ein höheres Gebäude am Werftdreieck würde deshalb nicht nur zusätzlichen Wohnraum schaffen, sondern das Erscheinungsbild Rostocks dauerhaft verändern.
Zehn Investoren zeigen Interesse an Hochhausprojekten
Das Werftdreieck ist nicht der einzige Bereich, in dem Rostock künftig höher bauen könnte. Der Hochhauskompass weist größere Potenzialräume aus – unter anderem am Südring und Hauptbahnhof, am Werftdreieck, an der Neptunwerft, im geplanten Warnowquartier und am Pulverturm. Weitere Möglichkeiten sieht die Stadt an gut angebundenen Verkehrsknoten, in Stadtteilzentren und bestehenden Hochhausensembles. Seit der Veröffentlichung des Konzepts haben sich nach Angaben der Stadt zehn Investoren mit Projektideen gemeldet.
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Wo diese Vorhaben entstehen könnten und wie konkret die jeweiligen Überlegungen sind, ist bislang nicht bekannt. Die ausgewiesenen Flächen sind zudem nicht automatisch Bauland für Hochhäuser: Der Kompass dient lediglich als Orientierung. Jedes Projekt muss einzeln auf seine Architektur, Nutzung und Auswirkungen auf das Umfeld geprüft werden.
Die Zahl der Anfragen zeigt dennoch, wie groß das Interesse an einer dichteren Bebauung Rostocks ist. Die Stadt sieht darin eine Chance, auf bereits erschlossenen Flächen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne weitere Gebiete am Stadtrand in Anspruch nehmen zu müssen.
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