Kartenpflicht

Nie wieder „Nur Bargeld“: Diese neue Pflicht soll ab 2027 jeden Laden in Deutschland treffen

Kartenpflicht ab 2027: Klingbeil will Läden und Gastronomie zu digitaler Zahlung verpflichten. Was für Kunden gilt und was noch offen ist.

5 Min
Eine Hand hält eine Girocard der Sparkasse zum kontaktlosen Bezahlen an ein Kartenterminal an einer Ladenkasse, im Hintergrund eine Kassiererin.

Eine Hand hält eine Girocard der Sparkasse zum kontaktlosen Bezahlen an ein Kartenterminal an einer Ladenkasse, im Hintergrund eine Kassiererin.

© Imago/Ute Grabowsky

Wer in Berlin nach Feierabend noch ein Bier im Späti holen will, kennt die Szene: Karte gezückt, Kopfschütteln hinter dem Tresen, Blick auf das Schild „Nur Bargeld“. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will solche Schilder abschaffen, wie auch der Berliner Kurier berichtet.

Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Beschlossen ist davon allerdings noch nichts. Und eine Frage, die viele Kunden im Alltag nervt, lassen die bisherigen Pläne offen.

Was Klingbeil bei der Kartenzahlung plant

Das Finanzministerium hat am 11. September Eckpunkte vorgelegt. Die Pflicht soll überall gelten, wo direkt vor Ort bezahlt wird, vom Friseur bis zum Imbiss. Damit setzt die Regierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um.

Welches Verfahren ein Betrieb anbietet, entscheidet er grundsätzlich selbst, etwa Girocard oder Bezahlen per Smartphone. Berichten zufolge muss mindestens ein europäisches Verfahren dabei sein.

Eine Umsatzgrenze sehen die Eckpunkte nicht vor. Auch der kleinste Späti wäre also betroffen. Ausgenommen sein sollen nur nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine und Wohltätigkeitsverbände. Der Kuchenstand beim Vereinsfest braucht kein Lesegerät.

Wann kommt die Kartenpflicht?

Frühestens 2027. Ein festes Datum steht bislang nirgends. Die Eckpunkte werden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gerade mit den anderen Ministerien abgestimmt, ein Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr ins Kabinett.

Danach müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ob es Übergangsfristen oder Härtefallregeln gibt, prüft das Ministerium noch.

Darf ein Café künftig nur Karte nehmen?

In die andere Richtung ist die Lage weniger klar, als viele denken. Euro-Scheine und -Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel. Trotzdem darf ein Café schon heute ausschließlich Kartenzahlung annehmen, wenn es vorher deutlich darauf hinweist, etwa per Schild an der Tür.

Die Bundesregierung betont, dass Bargeld weiterhin akzeptiert werden soll. Ob das Gesetz reine Kartenläden ausdrücklich verbietet, lässt sich aus den bekannten Eckpunkten aber nicht sicher ablesen.

Für viele Menschen ist das keine Nebensache. Laut der aktuellen Studie der Bundesbank halten 80 Prozent der Befragten es für wichtig, weiterhin bar zahlen zu können. An Selbstbedienungskassen und im Nahverkehr klappt das schon heute seltener.

Dabei hat sich das Verhältnis gedreht: 2025 wurden erstmals 55 Prozent aller erfassten Einkäufe bargeldlos bezahlt. Bargeld kam nur noch auf 45 Prozent.

Karte erst ab zehn Euro: Bleibt das erlaubt?

Das ist die offene Frage. Mindestbeträge für Kartenzahlungen regeln die bisher bekannten Eckpunkte nicht erkennbar. Ob der Döner für 7,50 Euro künftig mit Karte bezahlt werden kann, entscheidet sich erst im Gesetzentwurf.

Eindeutig ist dagegen die Lage bei Aufschlägen. Seit 2018 dürfen Händler für Zahlungen mit Girocard oder gängigen Verbraucher-Kreditkarten keine Extra-Gebühr verlangen (Paragraf 270a BGB). Ausgenommen sind nur Karten wie American Express.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) will genau das ändern und fordert, Kartengebühren an die Kundschaft weitergeben zu dürfen.

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Warum Händler und Wirte skeptisch sind

HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel hält eine gesetzliche Vorgabe für unnötig, sie schaffe nur Bürokratie und Unsicherheit. Sein Argument: Wer eine Karte akzeptiere, müsse in der Praxis alle annehmen, sonst gebe es Ärger an der Kasse.

Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke sieht digitales Bezahlen dagegen längst als Standard, mehr als 90 Prozent der Betriebe böten es an. Sie warnt aber vor den Kosten, weil sich Transaktionsgebühren prozentual am Zahlbetrag bemessen. Kleine Betriebe bräuchten deshalb Übergangsfristen.

Für einen Späti, der vor allem Beträge um zwei Euro kassiert, wiegen Lesegerät und Gebühren schwerer als für einen Supermarkt. Das erklärt, warum sich gerade dort das „Nur Bargeld“-Schild so hartnäckig hält.

Was hinter der Pflicht steckt

Mehr Komfort an der Kasse ist nur ein Teil der Begründung. Digitale Zahlungen hinterlassen nachvollziehbare Daten. Das Finanzministerium will damit Steuerhinterziehung und Geldwäsche erschweren, die Kartenpflicht ist Teil eines größeren Plans gegen Finanzkriminalität.

Ab 2028: digitaler Kassenbon statt Papier

Schon weiter ist ein zweites, eigenständiges Gesetz. Das Bundeskabinett hat am 23. September einen Entwurf zu elektronischen Kassen und digitalen Belegen beschlossen.

Danach müssen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab 2028 ihre offenen Ladenkassen durch elektronische Systeme ersetzen. Wer weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr macht, ist ausgenommen. Weitere Ausnahmen, etwa für Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern, sollen per Verordnung folgen.

Auch der Papierbon soll ab 2028 grundsätzlich einem digitalen Beleg weichen, etwa per QR-Code oder E-Mail. Wer trotzdem Papier will, bekommt es auf Wunsch weiter. Die 2020 eingeführte Bonpflicht, über die Bäcker und Kioske lange geklagt hatten, wäre damit Geschichte.

Klingbeil begründet die Kassenpflicht mit Steuergerechtigkeit: „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind“. Auch dieser Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat.

Was Kunden schon heute wissen sollten

Bis das „Nur Bargeld“-Schild im Späti tatsächlich verschwinden muss, dürfte noch einige Zeit vergehen. Einen Aufschlag für die Kartenzahlung muss aber schon jetzt niemand hinnehmen.

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