Schmiergelder steuerlich künftig nicht mehr absetzbar? / Kehrtwende der Bundesregierung

Bonn geht gegen Korruption vor

BLZ
2 Min

Bonn. ds Die Bundesregierung ist über die "Schwere" der in letzter Zeit aufgeflogenen Korruptionsfälle besorgt. Sie will jetzt doch prüfen, ob die Steuervorteile für Schmiergeld-Zahlungen teilweise oder auch ganz gestrichen werden.Nach Informationen der Berliner Zeitung wird das Bundesfinanzministerium einen Anti-Korruptions-Katalog der die westliche Staatengemeinschaft umfassenden OECD abwarten. Anschließend - möglicherweise noch in diesem Jahr - soll die steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern neu bewertet werden. Die OECD bildet derzeit eine Arbeitsgruppe, in der vor allem die Vereinigten Staaten massiven Druck ausüben, Schmiergelder nicht mehr als "Betriebsausgaben" anzuerkennen.Die Überlegungen der Bundesregierung bedeuten eine Kehrtwende: Bonn hatte noch 1994 mit Hinweis auf die Praxis in anderen Staaten darauf bestanden, daß es "für die steuerliche Beurteilung keine Bedeutung hat, ob die Zuwendung verboten oder sittenwidrig ist".Neben der SPD setzen sich auch führende Koalitionspolitiker zumindest für eine "Überprüfung" der Steuervorteile von Schmiergeldern ein. So fürchtet der Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, CarlLudwig Thiele (FDP), die ertappten und vor Gericht gebrachten Polizei-Ausrüster, die Beamte bestochen haben sollen, könnten jetzt ohne eigene Nachteile die gezahlten Summen von der Steuer absetzen.In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage räumt das Bundesinnenministerium ein: "Die in der letzten Zeit aufgetretenen einzelnen Fälle von Korruption sind von der Schwere der Tat her besorgniserregend." Seit 1988 wurde nach einer Aufstellung des Kanther-Ressorts in 38 Fällen disziplinarrechtlich gegen bestochene Bundesbeamte vorgegangen. Weitere Verfehlungen, die mit strafrechtlichen Verurteilungen geendet hätten, kämen hinzu.Dennoch scheint das Finanzministerium in dem Streit um die steuerliche Absetzbarkeit eher eine moralische Diskussion ohne praktische Bedeutung zu sehen: Wer Schmiergelder von der Steuer absetzen wolle, müsse den Empfänger nennen. "Vielfach kann man davon ausgehen, daß der leistende Unternehmer den Empfänger aber nicht nennt", heißt es in einer an den Bundestag gerichteten Drucksache. +++

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner