Erst vor gut einem Jahr hat die Bundesregierung einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Jetzt will sie ihn schon wieder auf verschiedene Budgets verteilen. Für pflegende Angehörige würde das in Zukunft weniger Flexibilität und mehr Bürokratie bedeuten. Besonders hart trifft die Reform Menschen wie Brigitte Richter. Nachdem das Bundeskabinett am 30. September den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen hat, fragt sie sich, ob die Entscheider in Berlin endgültig abgehoben sind. „Wissen sie denn gar nicht, wie die Versorgungssituation im Land ist?“, fragt Richter.
Die 77-Jährige pflegt seit 15 Jahren ihren demenzkranken Ehemann. Sie steht nachts auf, wenn er nicht schlafen kann, und erledigt an den drei Tagen in der Woche, an denen ihr Mann von der Alzheimer-Gesellschaft betreut wird, die liegen gebliebene Papierarbeit: Anträge ausfüllen, Arzttermine organisieren, Medikamente oder den Fahrdienst bestellen. „Sie können sich gar nicht vorstellen, wie das ist“, sagt die Magdeburgerin im Telefongespräch mit der Berliner Zeitung. Ihre Stimme stockt, sie klingt den Tränen nahe.
Die Rentnerin sieht sich als jemand, der seit Jahren einen enormen Beitrag zur Pflege leistet. Beim Kinderlosenzuschlag findet ihre Pflegearbeit jedoch keine entsprechende Berücksichtigung. Sie fürchtet außerdem, dass ihr die Reform den Zugang zu Hilfen erschwert, die ihr den Alltag bislang erleichtert haben.
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MehrPflegereform 2026: Kein eigenes Budget mehr für die Verhinderungspflege
Es geht um Änderungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Gesetzentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Wird er in seiner jetzigen Form verabschiedet, könnten pflegende Angehörige einen Teil ihrer bisherigen Flexibilität verlieren, warnt der Sozialverband Deutschland (SoVD).
Derzeit steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad zwei ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3539 Euro zur Verfügung. Dieses Geld kann nach Bedarf für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Fällt die Hauptpflegeperson aus, weil sie krank ist, einen Termin wahrnehmen muss oder schlicht eine Auszeit braucht, lässt sich daraus eine Ersatzpflege finanzieren. Die Betreuung kann ein professioneller Dienst, grundsätzlich aber auch ein Nachbar, Freund oder eine andere vertraute Privatperson übernehmen. Gerade bei Menschen mit Demenz kann diese Flexibilität ein großer Vorteil sein, weil vertraute Betreuungspersonen häufig besser angenommen werden als wechselndes Personal.
Erst zum 1. Juli 2025 wurde der gemeinsame Jahresbetrag eingeführt. Das Gesundheitsministerium hatte damit geworben, die Pflege einfacher, selbstbestimmter und flexibler zu machen. Nun soll die Verhinderungspflege als eigenständiger Anspruch wieder entfallen. Ersatzpflege und andere Hilfen sollen künftig aus verschiedenen Budgets finanziert werden. Das Ministerium spricht auf Nachfrage von mehr Effizienz und der Vermeidung von Leistungsmissbrauch. Es verweist zudem darauf, dass bisherige Einzelleistungen gebündelt und möglichst ohne zusätzliche Anträge nutzbar werden sollen. Die Beträge der neuen Entlastungs- und Sachleistungsbudgets sollen höher ausfallen als das bisherige Pflegegeld beziehungsweise die bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen.
Der SoVD warnt dagegen, dass Ersatzpflege künftig mit anderen laufenden Pflegeleistungen um dieselben Mittel konkurrieren müsse. Dadurch könne pflegenden Angehörigen faktisch weniger finanzieller Spielraum für Auszeiten bleiben.
Kürzungen am Budget der Kurzzeitpflege
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf soll ab 2027 ein Überbrückungsbudget von jährlich bis zu 2285 Euro zur Verfügung stehen. Daraus soll unter anderem Kurzzeitpflege finanziert werden können – auch wenn die pflegende Person in den Urlaub fahren will.
Wie teuer eine solche Betreuung ist, zeigen die bundesweiten Vergleichsdaten aus dem Jahr 2023: Zwei Wochen in einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung kosteten bei Pflegegrad vier durchschnittlich rund 2300 Euro. Darin enthalten waren allerdings Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die pflegebedingten Kosten allein betrugen rund 1650 Euro. Die Gesamtkosten sind deshalb nicht unmittelbar mit dem Versicherungsbudget vergleichbar.
Das Überbrückungsbudget soll auch in akuten Ausfallsituationen helfen, etwa wenn die pflegende Person plötzlich erkrankt. Vorgesehen sind außerdem ein Notdienst in der ambulanten Pflege und Akut-Kurzzeitpflegeplätze.
Eine von Gesundheitsminister Carsten Linnemann geplante Expertenkommission soll für die echten strukturellen Reformen in den kommenden Monaten Vorschläge erarbeiten.
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Was das Ministerium als Neuordnung beschreibt, wirkt auf Richter wie eine neue Verkomplizierung eines ohnehin schwer durchschaubaren Systems. Sie fürchtet, künftig noch genauer unterscheiden zu müssen, welche Ersatzpflege aus welchem Budget bezahlt werden darf. „Die Pflege ist schon heute eine Wissenschaft für sich“, sagt Richter. „Aber wer soll denn jetzt noch in diesem Budget-Dschungel zurechtkommen?“
Es sei schon heute kaum möglich, in Akutsituationen kurzfristig eine Betreuung zu organisieren. Die Reform baut ihrer Ansicht nach auf Strukturen auf, die vor Ort nicht ausreichend vorhanden seien. „Ich telefoniere heute schon die ganze Stadt ab, wenn ich einen Kurzzeitpflegeplatz haben will. Es gibt aber weder die Leute noch die Plätze“, sagt sie.
Rentnerin fürchtet mehr Organisationsaufwand
Auf Richter wirkt die Reform wie ein Versuch, Pflegende davon abzuhalten, finanzielle Leistungen überhaupt abzurufen. Dabei wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Dezember 2023 rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt, ein großer Teil davon allein durch Angehörige. Deren Arbeit ist eine zentrale Stütze des Pflegesystems. Wenn reformiert werde, dann müsse es den pflegenden Angehörigen einfacher gemacht werden, sagt Richter.
Mit der neuen Regelung fürchtet die Rentnerin vor allem eines: noch mehr Organisationsaufwand. „Ich mache das seit 15 Jahren und stecke inzwischen ziemlich tief drin“, sagt Richter. „Aber selbst ich denke bei all den Anträgen manchmal, dass ich noch verrückt werde.“
Den Gedanken, ihren Ehemann in ein Pflegeheim zu geben, hat sie bislang immer wieder verworfen. „Solange ich das irgendwie mit ihm zu Hause handeln kann, denk ich immer, dass ich gar kein Recht habe, ihn abzuschieben.“ Auch die möglichen Heimkosten machen ihr Sorgen: Wie solle sie diese von ihrer gemeinsamen Rente finanzieren? Sie habe das Gefühl, dass Alter, Krankheit und Kinderlosigkeit von der Regierung vor allem in Zahlen und Kosten übersetzt würden. „Es wird einem nur vermittelt, wie viel Geld man den Staat kostet“, sagt Richter.
Pflegearbeit zählt beim Kinderlosenzuschlag nicht
In ihrer Angehörigengruppe hätten sie untereinander schon einmal gesagt: „Wenn es nicht mehr geht, sollen sie uns die Pille geben. Wir sind alle alt genug – dann haben sie auch kein Problem mehr mit der Pflege.“ Richter lacht am Telefon kurz. Dann wird es still am anderen Ende der Leitung.
Während sie ihren Mann seit Jahren pflegt, muss Richter wegen ihrer Kinderlosigkeit zugleich mehr in die Pflegeversicherung einzahlen als Versicherte mit Kindern. Der sogenannte Kinderlosenzuschlag wurde 2005 eingeführt und seitdem mehrfach angehoben. Seit Juli 2023 beträgt er 0,6 Prozentpunkte. Ab Januar 2027 soll er auf 0,9 Prozentpunkte steigen.
Für zuschlagspflichtige Kinderlose würde der Beitragssatz damit von derzeit 4,2 auf 4,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen steigen. Bei Rentnerinnen wie Richter wird der Pflegeversicherungsbeitrag von der Rente einbehalten. Je 1000 Euro beitragspflichtiger Einnahmen würde die geplante Erhöhung drei Euro mehr im Monat bedeuten.
Brigitte Richter wollte Kinder, doch sie konnte keine bekommen. Bis heute empfindet sie es als ungerecht, dass das Gesetz nicht danach unterscheidet, warum jemand kinderlos geblieben ist.
Das Bundesgesundheitsministerium schreibt auf Nachfrage, dass allein entscheide, ob die Betreuungs- und Erziehungsleistung erbracht wurde, die das Bundesverfassungsgericht als generativen Beitrag zum Umlagesystem betrachtet. Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen beim Zuschlag keine Rolle.
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Gegen den Grundgedanken des Umlagesystems will Brigitte Richter gar nichts einwenden. Sie versteht, dass Eltern durch die Erziehung von Kindern einen zusätzlichen Beitrag zum Fortbestand der Pflegeversicherung leisten und deshalb entlastet werden sollen. Was sie stört, ist, dass ihre eigene jahrelange Pflegearbeit beim Kinderlosenzuschlag keine entsprechende Berücksichtigung findet.
Ihre Sorge ist, dass Kinderlose künftig immer dann zusätzlich herangezogen werden, „wenn der Pflegeversicherung gerade Geld fehlt“, sagt sie. Was als Ausgleich zwischen Eltern und Kinderlosen gedacht sei, werde aus ihrer Sicht zunehmend zur Finanzierung allgemeiner Defizite genutzt.
Umso unverständlicher findet sie, dass Pflegearbeit an anderer Stelle durchaus berücksichtigt werden soll: Beim geplanten Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern ab 2028 sind Ausnahmen für nicht erwerbsmäßig pflegende Angehörige vorgesehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der mitversicherte Partner einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad zwei wenigstens zehn Stunden wöchentlich zu Hause pflegt. Beim Kinderlosenzuschlag ist eine entsprechende Ausnahme dagegen nicht vorgesehen.
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