Vor der für diesen Mittwoch geplanten Vorlage der Pflegereform weitet sich die Kritik an den Sparplänen der Bundesregierung aus. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag sprachen sich für einen sogenannten Pflegedeckel aus, mit dem die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen begrenzt werden sollen.
Ab Oktober fehlt der Pflegeversicherung Geld – und die Koalition streitet über die Rettung
Der Bund dürfe die Finanzprobleme der Pflegeversicherung nicht zulasten der Pflegebedürftigen und der Landkreise lösen, sagte der Präsident des Landkreistags, Achim Brötel (CDU). „Genau darauf läuft der bisherige Entwurf an wesentlichen Stellen hinaus.“ Ein echter Pflegedeckel könne ein wichtiger Teil der Lösung sein, die Pflegeversicherung müsse wieder einen verlässlicheren Anteil der tatsächlichen Pflegekosten tragen.
Kommunen als „Ersatz-Pflegeversicherung“
Die Landkreise sind betroffen, weil die Sozialämter einspringen, wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Heimkosten nicht mehr tragen können. Der Landkreistag bezeichnete die Kreise als „faktisch die zweite Pflegekasse“. Nach dem bisherigen Entwurf drohten für 2027 zusätzliche Ausgaben von rund einer Milliarde Euro, langfristig könnten die Kosten auf jährlich rund zwölf Milliarden Euro steigen.
Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Christian Schuchardt, sagte der Rheinischen Post, die Kommunen trügen bereits jetzt Kosten von „weit über fünf Milliarden Euro pro Jahr“. „De facto sind die Kommunen inzwischen zu einer ‚Ersatz-Pflegeversicherung‘ geworden.“ Vor zusätzlichen Milliardenbelastungen durch die geplante Reform warnte er ausdrücklich.
Koalition ringt weiter um Einigung
Am Dienstag war unklar, ob der Gesetzentwurf wie von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) angekündigt am Mittwoch ins Kabinett eingebracht wird. Kern der Sparpläne ist eine zeitliche Streckung der Leistungszuschläge für Heimbewohner, die die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten soll.
Die SPD verlangt neben einer Deckelung der Heimkosten auch eine Beteiligung der privaten an der gesetzlichen Pflegeversicherung. Linnemann lehnt dies ab: „Bei einem Finanzausgleich zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung, egal welcher Art, bestehen höchste verfassungsrechtliche Zweifel.2 Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis wies diese Bedenken im ZDF-„Morgenmagazin“ zurück. Eine Arbeitsgruppe auf Regierungsebene habe die Thematik geprüft, die verfassungsrechtlichen Bedenken hätten ausgeräumt werden können. „Noch ist kein weißer Rauch aufgestiegen, aber ich bin guter Dinge, dass man sich an der Stelle annähern wird2, sagte Pantazis. (mit dpa)
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