Thüringen setzt sich für eine bundesweite Förderung der Reparatur von Elektrogeräten ein, nachdem das eigene Reparaturbonus-Programm aus finanziellen Gründen eingestellt wurde. Am Freitag will der Freistaat dazu einen Antrag im Bundesrat vorlegen, der aus Sicht des Umweltministeriums Erfolgsaussichten hat. Ziel ist es, begleitende Regelungen zum EU-Recht auf Reparatur zu schaffen, welches bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Thüringen war 2021 das erste Bundesland, das einen Reparaturbonus eingeführt hatte, bei dem Verbraucher bis zu 100 Euro jährlich für die Instandsetzung von Elektrogeräten erhielten. Dies soll nun auf Bundesebene fortgeführt werden.
Laut Umweltminister Tilo Kummer (BSW) sollen Reparaturen durch steuerliche Entlastungen wie einer Senkung der Mehrwertsteuer wettbewerbsfähiger gegenüber Neuanschaffungen gemacht werden. Außerdem sollen unabhängige Reparaturbetriebe und regionale Infrastruktur wie Repair-Cafés gestärkt werden. Kummer betonte, dass das EU-Recht auf Reparatur durch zusätzliche Angebote flankiert werden müsse, damit Verbraucher tatsächlich weniger Elektroschrott produzieren und Geräte länger nutzen können.
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Auch Berlin und Sachsen hatten bereits ähnliche Wege beschritten. 20024 begannen diese, Reparaturen durch einen eigenen Bonus zu fördern und damit einen EU-beschluss zum „Recht auf Raparatur“ vorzeitig umzusetzen. Experten begrüßten das Konzept, weisen jedoch auf mögliche rechtliche und praktische Schwierigkeiten hin. Laut Tim Seewöster, Geschäftsführer des Refurbishment-Unternehmens Asgoodasnew, müsse vor allem die Industrie stärker in die Pflicht genommen werden, Geräte reparaturfreundlicher zu gestalten. Marken wie Apple und Samsung würden Reparaturen oft durch technische und rechtliche Hürden erschweren, etwa durch hohe Ersatzteilpreise oder Fehlermeldungen bei nicht autorisierten Bauteilen.
Die DDR als Reparaturgesellschaft
Zu Beginn des Jahrs legte das Bundesjustizministerium zudem einen Gesetzentwurf vor, laut dem Hersteller bestimmter technischer Geräte dazu verpflichtet werden, ihre Produkte über mehrere Jahre hinweg zu reparieren. Insbesondere soll die Regelung technische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones betreffen. Mit dem Entwurf setzt das Ministerium die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur eins zu eins um.
Insbesondere in Ostdeutschland ist die Reparaturkultur, die ihre Wurzeln in der DDR hat, noch weit verbreitet. Produkte wie das Rührgerät RG 28 oder die Waschmaschine WM 66 waren bekannt für ihre Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit. Die Berliner Studentin Kathrin Tschida hatte für ihre Masterarbeit erforscht, wie die DDR das Reparieren förderte. Demnach waren viele Dinge so konstruiert, dass sie leicht von Laien repariert werden konnten. Dies war eine Folge sozialistischer Ideale, aber auch der wirtschaftlichen Notwendigkeit: Ersatzteile waren schwer zu beschaffen, was die Bürger zur Eigeninitiative anspornte. Anleitungen in Zeitschriften wie Practic gaben praktische Tipps für Reparaturen und Improvisationen.
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Ein weiteres Merkmal der DDR-Produktion war die gesetzliche Verpflichtung zur Langlebigkeit. In den sogenannten Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL) war festgelegt, dass Haushaltsgeräte eine Haltbarkeit von mindestens zehn Jahren haben mussten, bei einer Ausfallquote von maximal einem Prozent. Diese Vorgaben sorgten dafür, dass viele DDR-Produkte noch heute funktionieren, während moderne Geräte oft schwer reparierbar sind und schneller ersetzt werden.
Die Reparaturkultur der DDR biete laut Tschida wichtige Impulse für die heutige Gesellschaft. Produkte, die langlebig und einfach zu reparieren sind, könnten wesentlich zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung beitragen. Dafür müsse jedoch ein grundlegendes Umdenken in der Herstellung stattfinden.
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