Das Bundesjustizministerium will Hersteller bestimmter technischer Geräte dazu verpflichten, ihre Produkte über mehrere Jahre hinweg zu reparieren. Das Ministerium veröffentlichte einen entsprechenden Gesetzentwurf. Insbesondere soll die Regelung technische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones betreffen.
„Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Man wolle es den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher machen, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Es soll einen konkreten Anreiz geben, sich gegen die Lieferung eines neuen Produkts zu entscheiden. „Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft. Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens“, sagte Hubig.
Den Plänen des Justizministeriums zufolge soll das Recht auf Reparatur bei Waschmaschinen mindestens zehn Jahre und bei Smartphones mindestens sieben Jahre gelten. Diese Rechnung beginnt demnach „in dem Moment, in dem die Produktion des Modells eingestellt wurde“, hieß es. Die Reparatur muss laut Entwurf unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis erfolgen.
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Zudem sieht der Entwurf vor: Wenn ein Produkt nicht repariert werden kann, obwohl dies bei vergleichbaren Geräten üblicherweise möglich ist, liegt ein Sachmangel vor. Dann können Käuferinnen und Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen. Zugleich will das Ministerium grundsätzlich untersagen, dass Hersteller Software oder technische Schutzmaßnahmen einsetzen, die eine Reparatur erschweren.
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Der Entwurf sieht einen weiteren Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher vor: Wer sich bei einem mangelhaften Produkt für eine Reparatur statt für eine Neulieferung entscheidet, erhält eine verlängerte Gewährleistungsfrist von drei statt zwei Jahren. Die Beweislastumkehr – also die Vermutung, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag – bleibt allerdings auf ein Jahr begrenzt.
Das neue Recht auf Reparatur greift insbesondere nach Ablauf der regulären Gewährleistungsfrist oder wenn ein Defekt erst nach dem Kauf entstanden ist. Mit dem Entwurf setzt das Bundesjustizministerium eine EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur eins zu eins um.
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