Das Landgericht Neubrandenburg hat einen 51-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer erschoss der Angeklagte im April dieses Jahres in Prälank, einem Ortsteil von Neustrelitz, seinen 32-jährigen Nachbarn mit einer Armbrust. Der Angeklagte habe das Opfer treffen wollen und dessen Tod „zumindest billigend in Kauf genommen“, erklärte Richter Benjamin Beischer bei der Urteilsverkündung.
Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf minderschweren Totschlag und eine Strafe von höchstens fünf Jahren. In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte: „Ich wollte ihn nicht töten. Das war nicht meine Absicht.“
„Ich komm' jetzt runter und mach' Dich kalt“
Einen minderschweren Fall sah das Gericht nicht als gegeben an. Zwar sei der Angeklagte zur Tatzeit mit mindestens zwei Promille alkoholisiert gewesen, eine eingeschränkte Schuldfähigkeit habe jedoch nicht vorgelegen. Täter und Opfer kannten sich seit Jahren und hatten sich am Tattag, dem 18. April, über WhatsApp gegenseitig beschimpft und bedroht.
„Ich komm' jetzt runter und mach' Dich kalt“, kündigte der Angeklagte in einer Sprachnachricht an. Zuvor hatte das spätere Opfer gedroht: „Leg Dich nicht mit mir an. Ich werde Dich sofort umbringen, damit Du Bescheid weißt.“ Ursprünglich war ein gemeinsamer Grillabend geplant gewesen. Nach Feststellungen des Gerichts hatte der 32-Jährige rund zehn Dosen Bier getrunken, der 51-Jährige zehn bis elf 0,5-Liter-Flaschen.
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Pfeil durchtrennte die Schlagader
Nach dem verbalen Schlagabtausch ging der Angeklagte mit einer bereits gespannten Armbrust zum Maschendrahtzaun zwischen den beiden Grundstücken. Dort trafen die Männer aufeinander. Der genaue Ablauf des tödlichen Schusses aus zwei bis drei Metern Entfernung blieb im Verfahren ungeklärt.
Der etwa 40 Zentimeter lange Pfeil traf den 32-Jährigen an der rechten Halsseite. Laut rechtsmedizinischem Gutachten durchtrennte der mehrschneidige Metallbolzen die Schlagader und blieb im Halswirbel stecken. Das Opfer verblutete innerhalb kurzer Zeit.
Im Prozessverlauf hatte der Angeklagte, der seit dem 19. April in Untersuchungshaft sitzt, die Tat weitgehend eingeräumt. Er betonte jedoch wiederholt, die Armbrust lediglich zum Schutz mitgenommen zu haben. Auf Anraten seines Anwalts hatte er damals selbst den Notruf gewählt.
Die psychologische Sachverständige hielt es am vorletzten Verhandlungstag für wahrscheinlich, dass der 51-Jährige auch nach der Tat weiter Alkohol konsumiert habe. Massive Ausfallerscheinungen habe sie bei ihm jedoch nicht feststellen können. Sie ging von einem Blutalkoholwert von mindestens zwei Promille aus.
Antrag der Angehörigen abgelehnt
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision beantragt werden. Einen kurzfristig von den in Serbien lebenden Angehörigen des Opfers eingereichten Adhäsionsantrag, mit dem Schadens- oder Schmerzensgeldforderungen im Strafverfahren geltend gemacht werden können, nahm die Kammer nicht zur Entscheidung an. Das Strafverfahren sei dafür ungeeignet, und das Urteil wäre dadurch erheblich verzögert worden, begründete Richter Beischer die Entscheidung. Den Angehörigen stehe der zivilrechtliche Weg offen.
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