Die EU-Agrarminister haben in Luxemburg beschlossen, dass deutsche Ostseefischer auch im kommenden Jahr geringe Mengen Hering fangen dürfen. Die bestehende Ausnahmeregelung für kleine Küstenfischer bleibt bestehen, obwohl die Bestände in der westlichen Ostsee seit Jahren stark gefährdet sind und die EU die Fischerei in dem für Deutschland wichtigen Gebiet weitgehend eingeschränkt hat.
Die EU-Kommission versucht seit mehreren Jahren, diese Ausnahme zu streichen, scheiterte damit jedoch erneut. Auch Hobby-Angler profitieren von einer Sonderregel: Sie dürfen pro Tag einen gezüchteten und in der Ostsee ausgesetzten Lachs entnehmen.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) verteidigte die Entscheidung in Luxemburg. Ein vollständiges Fangverbot hätte vermutlich viele Fischer in die Insolvenz getrieben. Die Küstenfischer an der Ostsee „kämpfen sowieso in verschiedensten Bereichen ums wirtschaftliche Überleben“, sagte Rainer. Die Ausnahmeregelung gefährde die Heringsbestände seiner Ansicht nach nicht.
Dorsch bleibt tabu, östliche Bestände wachsen
Abgesehen von der Küstenfischerei ist Hering in der westlichen Ostsee nur als Beifang zulässig – also als Fisch, der ungewollt ins Netz gerät und dabei meist stirbt. Für Dorsch gilt weiterhin ein vollständiges Fangverbot in der gesamten Ostsee. Die Obergrenzen für den Beifang bleiben im kommenden Jahr unverändert.
In anderen Teilen der Ostsee hat sich die Lage entspannt. Im Norden und Osten des Gewässers darf 2026 wieder deutlich mehr Hering gefangen werden. Auch die zulässigen Fangmengen für Sprotte steigen, jene für Scholle leicht. Die Quote für Lachs bleibt gleich.
Die EU-Staaten setzen die Fangmengen für das folgende Jahr jeweils im Herbst fest. Als Grundlage dienen die Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), die von den Ministern allerdings häufig überschritten werden.
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