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Umweltkriminalität gehört zu den weltweit lukrativsten kriminellen Geschäftsfeldern. Sie umfasst illegale Handlungen, die Ökosysteme, Tiere, Pflanzen und das Klima schädigen. Der Umweltökonom Erik Gawel Umweltökonom erklärt im Interview, welche finanziellen Anreize diese begünstigen, wie die Allgemeinheit die Folgekosten trägt und warum Kontrollen und konsequente Strafverfolgung entscheidend sind.
Herr Gawel, aus ökonomischer Sicht: Welche Anreize führen dazu, dass sich illegale Umweltpraktiken für Unternehmen oder Einzelakteure überhaupt lohnen?
Aus ökonomischer Sicht ist der Grundmechanismus zunächst recht einfach: Illegales Verhalten kann einen privaten wirtschaftlichen Vorteil versprechen – etwa weil Kosten für ordnungsgemäße Entsorgung, Emissionsminderung, Genehmigungen oder sonstige Umweltauflagen vermieden werden oder weil mit illegal gewonnenen bzw. gehandelten Ressourcen Erlöse erzielt werden können. Dem steht aus Sicht eines potenziellen Täters nicht die nominelle Strafe gegenüber, sondern die erwartete Sanktion, also vereinfacht die mögliche Sanktion multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, entdeckt und tatsächlich belangt zu werden. Das ist der klassische Ausgangspunkt der ökonomischen Kriminalitätstheorie.
Unter welchen Bedingungen werden solche illegalen Anreize besonders stark?
Problematisch wird die Anreizstruktur insbesondere dann, wenn der private Kostenvorteil unmittelbar anfällt, Umweltfolgen dagegen überwiegend Dritte treffen und zugleich das Entdeckungsrisiko gering ist. Gerade bei illegaler Abfallentsorgung zeigt sich dieses Muster sehr deutlich: Europol dokumentiert Fälle, in denen erhebliche Behandlungskosten eingespart und damit entsprechende illegale Gewinne erzielt wurden. Dabei sollte man allerdings nicht unterstellen, dass sämtliche Täter eine perfekte Kosten-Nutzen-Rechnung anstellen. Das ökonomische Modell beschreibt zunächst eine Anreizstruktur. Normen, Unternehmenskultur, Reputation und individuelle Risikowahrnehmung spielen ebenfalls eine Rolle.
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Bei Umweltdelikten tragen die Verursacherinnen und Verursacher die Folgekosten häufig nicht vollständig selbst. Welche langfristigen Kosten werden stattdessen auf die Allgemeinheit verlagert?
Das ist aus umweltökonomischer Sicht ein klassischer Fall externer Kosten. Zu den gesellschaftlichen Folgekosten können Sanierungskosten für Böden und Gewässer, Gesundheitsschäden, Verluste von Biodiversität und Ökosystemleistungen, Klimaschäden, Produktions- und Ertragseinbußen oder auch Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung gehören. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Überwachung, Strafverfolgung und Wiederherstellung. Bei langlebigen Schadstoffen oder irreversiblen Naturverlusten können sich solche Belastungen zudem über sehr lange Zeiträume erstrecken und damit auch künftige Generationen treffen. Das europäische Umwelt-Haftungsrecht knüpft deshalb ausdrücklich an das Verursacherprinzip sowie an primäre, ergänzende und kompensatorische Wiederherstellung an.
Lassen sich solche Schäden überhaupt verlässlich beziffern?
Eine monetäre Bewertung ist grundsätzlich möglich, aber nicht für alle Schäden gleichermaßen präzise. Man kann etwa Sanierungs- und Wiederherstellungskosten, Gesundheitsfolgen, Produktivitätsverluste oder den Verlust von Ökosystemleistungen bewerten. Das Umweltbundesamt stellt hierfür mit seiner Methodenkonvention 4.0 aktuelle Umweltkostensätze bereit. Man sollte solche monetären Größen aber nicht mit einer exakten „Preisliste der Natur“ verwechseln. Gerade bei Biodiversitätsverlusten, irreversiblen Schäden oder sehr langfristigen Wirkungen verbleiben erhebliche Bewertungsunsicherheiten. Eine seriöse Schadensbewertung arbeitet deshalb häufig mit Bandbreiten und weist nicht monetarisierbare Folgen zusätzlich aus.
Zur Person
Ist für potenzielle Täter aus ökonomischer Sicht die Höhe möglicher Strafen entscheidend oder vielmehr die Wahrscheinlichkeit, überhaupt entdeckt und verfolgt zu werden?
Beides gehört zusammen. Ökonomisch entscheidend ist zunächst das erwartete Sanktionsrisiko: Eine sehr hohe Strafe entfaltet wenig Abschreckung, wenn ein Täter davon ausgehen kann, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unentdeckt zu bleiben. Umgekehrt kann eine verlässlichere Kontrolle bereits bei moderateren Sanktionen erhebliche Verhaltenswirkungen entfalten. Die ökonomische Theorie behandelt deshalb Sanktionshöhe und Entdeckungswahrscheinlichkeit gemeinsam. Für das Umweltrecht ist das besonders relevant, weil viele Verstöße ohne gezielte Kontrollen kaum sichtbar werden. Die empirische Literatur zeigt, dass Umweltkontrollen und Vollzugsmaßnahmen sowohl bei den unmittelbar kontrollierten Unternehmen als auch darüber hinaus Abschreckungswirkungen entfalten und sogar messbar Emissionen reduzieren können.
Wissen wir überhaupt, wie groß das Problem in Deutschland ist?
Das Dunkelfeld dürfte hierzulande erheblich sein. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Vollzugspraktiker die Dunkelziffer als hoch einschätzen. Systematisch erhobene valide Dunkelfeldzahlen fehlen allerdings. Insofern wäre ich vorsichtig mit der Aussage, man müsse lediglich die Strafrahmen erhöhen. Kontrolldichte, Entdeckungswahrscheinlichkeit, Verfahrenssicherheit und die Abschöpfung illegaler Gewinne sind aus ökonomischer Sicht mindestens ebenso relevante Größen.
Illegal betriebene Mülldeponie in Norderstedt bei Hamburg
© Chris Emil Janssen/Imago
Gibt es Wirtschaftsbereiche, in denen Umweltkriminalität gewissermaßen strukturell begünstigt wird, etwa durch Kostendruck, hohe Entsorgungsgebühren oder mangelnde Kontrolldichte?
Ich würde weniger von bestimmten„ kriminalitätsanfälligen Branchen“ sprechen als von ökonomischen und institutionellen Konstellationen, die illegales Verhalten begünstigen können. Dazu gehören hohe Kosten der ordnungsgemäßen Behandlung oder Entsorgung, wertvolle natürliche Ressourcen, komplexe und grenzüberschreitende Lieferketten, schwer nachvollziehbare Stoffströme sowie geringe oder sehr unterschiedliche Kontrolldichten. Der Abfallbereich ist hierfür ein naheliegendes Beispiel.
Inwiefern?
Je größer die Differenz zwischen den Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung und denen einer illegalen Beseitigung ist, desto größer ist zunächst der potenzielle illegale Gewinn. Internationale Ermittlungen zeigen entsprechend erhebliche Aktivitäten bei gefährlichen Abfällen und Elektroschrott, aber auch beim illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen und Pflanzenschutzmitteln. Europol dokumentierte 2025/26 zudem die Kombination solcher Delikte mit Dokumentenbetrug, Geldwäsche oder Korruption. International gelten daneben illegaler Rohstoffabbau, Holzeinschlag, Fischerei und Wildtierhandel als relevante Bereiche. Entscheidend ist aber: Hohe Umwelt- oder Entsorgungskosten erklären für sich genommen keine Kriminalität. Sie erhöhen lediglich den möglichen finanziellen Vorteil eines Regelverstoßes. Ob daraus tatsächlich illegales Verhalten entsteht, hängt wesentlich von Kontrolle, Rechtsdurchsetzung, Marktstrukturen und Compliance ab.
Waldwohnzimmer
© David Ebener/fototronik.de/Imago
Warum erhält Umweltkriminalität trotz teilweise enormer finanzieller und ökologischer Schäden deutlich weniger politische und öffentliche Aufmerksamkeit als etwa Betrug, Korruption oder Schusswaffenkriminalität?
Wenn man diesen Befund zugrunde legt, gibt es dafür mehrere plausible Erklärungen. Umweltkriminalität hat häufig keinen unmittelbar sichtbaren einzelnen Geschädigten. Bei einem Betrug ist relativ klar, wer Geld verloren hat. Bei einer illegalen Schadstoffeinleitung können sich Schäden dagegen räumlich verteilen, erst Jahre später auftreten und viele Menschen jeweils nur indirekt betreffen. Ökonomisch gesprochen sind die Schäden diffus und externalisiert; ihre gesellschaftliche Größenordnung ist deshalb im Alltag weit weniger sichtbar als der private Gewinn des Täters.
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Erschwert auch das große Dunkelfeld die öffentliche Wahrnehmung des Problems?
Sicher, und hinzu kommt ein Erfassungsproblem. Umweltstraftaten sind häufig Kontrolldelikte: Was nicht kontrolliert wird, erscheint vielfach auch nicht in der Statistik. Das Umweltbundesamt betont deshalb ausdrücklich, dass ein Rückgang registrierter Fälle nicht ohne Weiteres als Rückgang tatsächlicher Kriminalität interpretiert werden kann. Zwischen 2013 und 2024 gingen in Deutschland die aufgeklärten Fälle und die Zahl der Tatverdächtigen sogar stärker zurück als die registrierten Fälle.
Warum gilt die Verfolgung von Umweltkriminalität als besonders anspruchsvoll?
Weil diese Verfahren oftmals technisch und institutionell anspruchsvoll sind. Umweltbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaften und gegebenenfalls Behörden verschiedener Staaten müssen zusammenarbeiten. Die neue EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie hebt gerade mangelnde Ressourcen, den Bedarf an Spezialisierung und die technische Komplexität als Vollzugsprobleme hervor. Ich würde Umweltkriminalität daher nicht primär als ein Problem zu geringer Strafandrohung beschreiben.
Sondern?
Aus ökonomischer Sicht geht es um ein Zusammenspiel von Externalisierung, Informationsproblemen, ökonomischen Gewinnen und begrenzter Durchsetzungswahrscheinlichkeit. Genau diese Kombination kann dazu führen, dass die gesellschaftliche Bedeutung erheblich größer ist, als es die sichtbaren Fallzahlen zunächst vermuten lassen.
Oliver Rast ist seit 2017 freier Autor für verschiedene Publikationen zu Umwelt-, Agrar- und Gesundheitsthemen. Seine Leidenschaft gilt überdies dem Sport.
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