Das politische Gerangel um eine Neuauflage des NPD-Verbotsverfahrens nimmt peinliche Züge an. Erst werfen sich Union und SPD gegenseitig vor, dass die jeweiligen Innenministerien der Länder ihre Erkenntnisse nicht fristgerecht an das Bundesinnenministerium in Berlin weiterleiten. Dabei reichten die Vorwürfe von Verweigerung bis hin zu fehlender Verfassungstreue. Dann kündigte der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD), offenbar ohne Absprache mit dem federführenden Bundesinnenministerium, an, die Erkenntnisse seines Landes über die rechtsextreme Partei ins Internet zu stellen. Er musste sich daraufhin umgehend aus Berlin Mangel an Professionalität vorwerfen lassen und am Montag auf die Veröffentlichung des Materials verzichten.Eine Ursache des Streits liegt in der unterschiedlichen Haltung von SPD und Union in der Frage, ob ein NPD-Verbotsverfahren Sinn macht. Die SPD drängt schon seit Jahren darauf, die rechtsextreme Partei durch das Verfassungsgericht verbieten zu lassen. Schon die erste, 2003 so jämmerlich vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte Klage ging auf die Initiative des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily zurück. Auch nach der gerichtlichen Niederlage ließen sich weder der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder noch der jetzige SPD-Vorsitzende Kurt Beck davon abhalten, eine Neuauflage zu betreiben.Die Union wiederum war immer skeptisch, hat aber auch immer dem politischen Druck nachgegeben - schon im ersten Verbotsverfahren. Auch jetzt haben die Unions-Innenminister trotz ihrer rechtlichen Bedenken auf der Innenministerkonferenz den Beschluss mitgetragen, ihre Erkenntnisse über die Partei zusammenzutragen, damit ein Verfahren geprüft werden kann. Diese Widersprüche zwischen den Parteien dominieren die öffentliche Auseinandersetzung.Im Hintergrund spielen zudem auch komplizierte Rechtsfragen eine Rolle. Vor fünf Jahren scheiterten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat mit ihrem Versuch, die NPD zu verbieten vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Führung der rechtsextremen Partei war von V-Leuten durchsetzt, die die Landesverfassungsämter dort eingeschleust hatten. Da die Innenminister der Länder sich weigerten, die Namen der Spitzel preiszugeben, wurde die Klage abgewiesen. Es war eine selbstverschuldete Niederlage. Konsequenzen für die Praxis hatte die Gerichtsentscheidung aber nicht. Kein Innenminister, weder aus der Union noch aus der SPD, hat in der Zwischenzeit die V-Leute aus der NPD zurückgezogen. Auf internes Material kann sich somit auch jetzt kein Verbotsverfahren stützen. Es bleiben nur die öffentlich zugänglichen Quellen. Ob diese für ein Verbotsfahren ausreichen, sollte die Zusammenstellung der Länder offenlegen. Zweifel sind durchaus angebracht.Die Klärung dieser rechtlichen Fragen aber, die entscheidend ist für die Aussichten eines Verbotsverfahrens, gerät im politischen Streit jedoch zunehmend in den Hintergrund. Dadurch droht auch das Vorgehen der Innenminister zu einer Farce zu werden. Immer mehr entsteht der Eindruck, dass es nicht um eine seriöse Prüfung geht, sondern um die Durchsetzung der jeweiligen politischen Haltung. Darin zeigt sich auch die Ratlosigkeit im Umgang mit der NPD.Und wie die Erfahrungen aus dem ersten Verbotsverfahren lehren, verschafft ein solches Vorgehen genau denjenigen Auftrieb, gegen die es gerichtet ist. Es lenkt zudem von der internen Zerstrittenheit und den finanziellen Schwierigkeiten ab, in der sich die rechtsextreme Partei derzeit befindet. Günstiger kann es für die NPD nicht laufen.
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