Verfassungsgericht hebt Verbote in Berlin und Baden-Württemberg auf / Erste Länder ändern Gesetze / Politiker von SPD und Union für strikte bundeseinheitliche Regelung

In Eckkneipen darf geraucht werden

Timot Szent-Ivanyi
2 Min

BERLIN. Nach der Aufhebung des Rauchverbots in kleinen Kneipen durch das Bundesverfassungsgericht wird der Ruf nach einem umfassenden, bundesweit einheitlichen Nichtraucherschutz wieder lauter. Die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann forderte die Länder auf, alle Ausnahmen vom Rauchverbot aus ihren Gesetzen zu entfernen. "Wenn die Länder die Ausnahmen nicht streichen, dann werden wir versuchen, durch Bundesgesetz ein generelles Rauchverbot durchzusetzen", sagte die Bundestagsabgeordnete der Berliner Zeitung.Unterstützt wurde Reimann von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), Ärzteverbänden, den Grünen, der Linken und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen (CDU). Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Gerlinde Kuppe (SPD) sagte, es sei falsch, Rauchverbote nicht bundeseinheitlich zu gestalten.Das Verfassungsgericht hatte in einem Grundsatzurteil beanstandet, dass Besitzer kleiner Kneipen durch die Vorgaben zum Nichtraucherschutz benachteiligt werden. Die Richter gaben damit Wirten aus Berlin und Tübingen sowie einer Diskothek in Heilbronn Recht. Ab sofort darf in beiden Ländern wieder in kleinen Kneipen geraucht werden, auch wenn es keinen Raucherraum gibt. Bedingung ist aber unter anderem, dass das Lokal als Raucherkneipe für Erwachsene gekennzeichnet ist und es dort keine Speisen gibt. Hiermit gaben die Richter einen Hinweis darauf, wie die bis 2010 geforderte Neuregelung aussehen könnte. Das Gericht wies aber ausdrücklich darauf hin, dass auch ein absolutes Rauchverbot mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.In Berlin zeichnet sich jedoch ab, dass die Ausnahmen für kleinere Kneipen in das Nichtraucherschutzgesetz aufgenommen werden. Nur die Grünen verlangen ein striktes Rauchverbot. Gesundheitsstaatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) sagte, das neue Gesetz solle möglichst bald verabschiedet werden. Unklar ist dagegen, wie sich Baden-Württemberg verhalten wird. Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) plädierte zwar für ein generelles Rauchverbot. Sie verwies aber auf die ausstehende politische Debatte. Mehrere Länder kündigten an, das Rauchen in Eckkneipen entsprechend der Karlsruher Vorgabe wieder zu gestatten.Bayern will laut Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) an seiner strikten Regelung festhalten. Andere Länder wollen erst Urteile der jeweiligen Verfassungsgerichte abwarten.Begrüßt wurde die Karlsruher Entscheidung vom Hotel- und Gaststättengewerbe sowie von der Tabakindustrie und der Brauwirtschaft.Tagesthema Seite 2, Analyse Seite 4, Berlin Seite 19------------------------------"Ein Flickenteppich in dieser Frage ist Unsinn." Peter Struck, SPD-Fraktionschef

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