In der mecklenburgischen Kleinstadt Friedland bei Neubrandenburg ist eine 27-jährige Deutsche am Nachmittag des 9. August auf offener Straße überfallen und vergewaltigt worden. Ein Tatverdächtiger, ein 24-jähriger Mann aus Benin, sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Polizei näherte sich der Westafrikaner der Frau in einem Wohngebiet der rund 6000 Einwohner zählenden Gemeinde, überwältigte sie und zog sie vom Gehweg hinter eine ehemalige Gaststätte. Hinter Bäumen und Sträuchern verdeckt wurde die 27-Jährige missbraucht und verletzt zurückgelassen. Zeugen bemerkten den Übergriff offenbar nicht. Der Angreifer flüchtete zunächst.
Westafrikaner wird am nächsten Tag festgenommen
Das Opfer konnte den Ermittlern eine genaue Beschreibung des Täters liefern. „Kurz nach der Tat gab es Hinweise auf einen konkreten Verdächtigen“, sagte eine Polizeisprecherin gegenüber der Bild. Auf einen öffentlichen Zeugenaufruf sei bewusst verzichtet worden, „um eine mögliche Festnahme nicht zu gefährden“.
Bereits am Abend des Folgetages nahmen die Beamten den 24-Jährigen in Friedland fest. Nach Informationen der Bild gehen die Ermittler davon aus, dass der Mann sich nicht weiter absetzte, weil er annahm, nicht identifiziert zu werden. Er habe sich häufiger an einem Asylbewerberheim im Ort aufgehalten, dort aber nicht gewohnt. Zuvor sei er im benachbarten Landkreis Vorpommern-Greifswald gemeldet gewesen. Auf Anraten seines Anwalts schweigt der Beschuldigte.
Asylantrag abgelehnt, Klage anhängig
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat zunächst nicht öffentlich gemacht und verwies dabei auf den Opferschutz. Bekannt wurde der Fall zuerst durch einen Bericht des Nordkuriers. Der Asylantrag des Mannes wurde demnach abgelehnt, dagegen habe er jedoch Klage eingereicht.
„Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen, weshalb die Ablehnung des Asylantrags nicht rechtskräftig ist und er zum Tatzeitpunkt über eine gültige Aufenthaltsgestattung verfügte“, teilte Staatsanwalt Michael Ziemke mit, wie Bild berichtet. Eine Aufenthaltsgestattung erlaubt Asylsuchenden während des laufenden Verfahrens den legalen Aufenthalt in Deutschland.
Vorbestraft ist der 24-Jährige laut Staatsanwaltschaft nicht. Zwei Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls sowie eines wegen unerlaubter Einreise seien wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
„Da geschieht ein schweres Verbrechen in einer mecklenburgischen Kleinstadt und die Staatsanwaltschaft schweigt dazu. Das finde ich skandalös. Lag die Wahlkampfzeit zu dicht an der Tat?“, empört sich der Landesvorsitzende der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, Leif-Erik Holm. „Wenn ein solche Tat keine Relevanz für die Öffentlichkeit hat, was denn dann? Man gewinnt den Eindruck, dass die ausgeuferte Migrantenkriminalität vertuscht werden soll“, so Holm.
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