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Vor der Berlin-Wahl: Eine knappe Rechnung könnte das nächste Wahlchaos auslösen

Ist Berlin auf die Wahl gut vorbereitet? Fünf Jahre nach dem Desaster von 2021 setzt die Berliner Verwaltung auf Intransparenz und Legalisierung der Missstände.

8 Min
Franziska Giffey (rotes Jackett), damals SPD-Spitzenkandidatin, heute Wirtschaftssenatorin, in der langen Warteschlange 2021. Droht erneut Wahlchaos in Berlin?

Franziska Giffey (rotes Jackett), damals SPD-Spitzenkandidatin, heute Wirtschaftssenatorin, in der langen Warteschlange 2021. Droht erneut Wahlchaos in Berlin?

© via www.imago-images.de

Der Wahltag in Berlin rückt näher. Wieder einmal stellt sich die Frage, ob die Verwaltung in der Lage ist, eine reibungslose Abstimmung zu garantieren. 2021 führten fehlende Stimmzettel, stundenlange Warteschlangen vor den Wahllokalen und eine Stimmabgabe weit nach 18 Uhr dazu, dass der Landesverfassungsgerichtshof die Wahl im November 2022 für ungültig erklärte. Es war eine Zäsur, die das Vertrauen in die Berliner Institutionen tief erschütterte.

Um zu prüfen, ob die damals gerügten Missstände tatsächlich beseitigt wurden, hat der ehemalige Abgeordnete Marcel Luthe (damals parteilos, früher FDP) drei umfangreiche Fragenkataloge verschickt: an alle zwölf Bezirkswahlämter, an den Landeswahlleiter und an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Die Antworten, die dieser Zeitung vorliegen, zeichnen ein Bild, das zwischen bürokratischer Arroganz und einer bloßen Anpassung der früher rechtswidrigen Zustände schwankt. Statt individueller Prüfungen in den Bezirken dominiert das Prinzip „Copy-Paste“.

Senat will lediglich die „Sichtbarkeit des Problems verhindern“

Marcel Luthe ist in Berlin kein Unbekannter. Mit seiner akribischen Aufarbeitung der Wahlpannen und seinen rechtlichen Vorstößen machte er früh auf zahlreiche Probleme bei der Wahl 2021 aufmerksam. Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Wahl später tatsächlich für ungültig und rügte unter anderem die falsche Kabinenberechnung und die mangelhafte Aufsicht.

Luthe selbst sieht darin ein grundsätzliches Problem der Berliner Wahlorganisation. „Was mir die Anfechtung der Wahl 2021 so erschwert hat, war das Mauern der Wahlleiter, die bei dem wichtigsten öffentlichen Akt in einer Demokratie alles getan haben, eine öffentliche Überprüfung der Wahl zu verhindern. Und einmal mehr zeigt sich, dass der Senat nicht das eigentliche Problem angeht, sondern nur die Sichtbarkeit des Problems verhindern will“, sagte er dieser Zeitung.

Seine aktuelle Anfrage, die unserer Redaktion vorliegt, umfasst detaillierte Fragen zu Kapazitäten, Stimmzettelverwahrung und Notfallkonzepten.

Einheitsantworten mit eingebautem Fehler

Die Reaktion der Bezirke auf Luthes Fragen ist bezeichnend für den Zustand der Berliner Wahlvorbereitung. Anstatt dass jedes Bezirkswahlamt – wie gesetzlich durch die Zuständigkeit für die örtlichen Verwaltungsaufgaben vorgesehen – die eigenen Kapazitäten prüft, antworteten fast alle Bezirke wortgleich.

Vermuten muss man die zentrale Regie nicht mehr. Auf Nachfrage teilte der Landeswahlleiter schriftlich mit, er habe die Bezirkswahlämter „im Rahmen der kollegialen Zusammenarbeit“ über die bereits ergangenen Antworten informiert und ihnen Auskunft darüber gegeben, dass auf sie verwiesen werden könne, „soweit ein weiterer Ergänzungsbedarf nicht gesehen wird“.

Der Kernsatz, mit dem sieben Bezirksämter die Auskunft verweigert haben, lautet: „Ein weiterer Ergänzungsbedarf wird hier nicht gesehen.“ Ob den Bezirken darüber hinaus ein fertiger Antworttext übermittelt wurde, lässt der Landeswahlleiter offen. Die Wendung, mit der er seine Auskunft schließt, steht jedenfalls wortgleich in allen Verweigerungen.

Besonders peinlich: In den meisten Antwortschreiben findet sich exakt derselbe Rechtschreibfehler. Statt „abschließend“ hieß es in den meisten bezirklichen Rückmeldungen „abschießend“. Das legt zumindest den Verdacht nahe, dass die Bezirke ihre eigenen Unterlagen und Lagerbestände gar nicht erst gesichtet haben. Friedrichshain-Kreuzberg korrigierte zumindest den Fehler im Textbaustein, behielt aber den inhaltlichen Tenor bei.

Der Geist von 2021 lebt

Dass Luthe nun erneut den Finger in die Wunde legt, sorgt in der Innenverwaltung für sichtlich nervöse Reaktionen. Er fragt gezielt nach den vom Gericht festgestellten Fehlern und danach, welche Abhilfe inzwischen geschaffen wurde: Wie sieht es mit dem Zuschnitt der Wahlbezirke aus? Wie viele Wahlkabinen stehen pro Wahllokal zur Verfügung?

Die Antworten der Verwaltung bleiben dabei vage. Verwiesen wird auf eine „Drei-Minuten-Annahme“ pro Wähler – ein Wert, der bereits 2021 problematisch war, weil er die tatsächliche Komplexität der Stimmabgabe unterschätzte. Wenn die Berechnung der erforderlichen Kabinenzahl erneut auf einer solchen Annahme beruht, besteht das Risiko langer Warteschlangen fort.

Bei fünf Minuten in der Wahlkabine könnte das System zusammenbrechen

Die Landeswahlleitung hat den Bezirken eine gestaffelte Mindestausstattung vorgegeben, und zwar je Wahllokal: bis 900 Wahlberechtigte mindestens zwei Wahlkabinen, bis 1200 mindestens drei, bis 1300 mindestens vier. Die kritische Stufe ist die unterste. Zwei Kabinen für 900 Wahlberechtigte, das ist eine Kabine für 450 Menschen. Für Wahlbezirke mit mehr als 1300 Wahlberechtigten sieht die Staffel überhaupt keine Stufe vor.

Die Kalkulation beruht auf der Annahme, dass 45 Prozent der Wahlberechtigten per Briefwahl wählen und dass ein Wähler im Schnitt drei Minuten braucht.

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Doch diese Rechnung ist riskant. Angewandt auf die Strukturdaten ergibt sich, dass in 961 der 2532 Wahlbezirke mit Staffelzuordnung – das sind 38 Prozent – die Kapazitäten nicht einmal ausreichen, wenn man die eigenen (optimistischen) Vorgaben der Landeswahlleitung zugrunde legt. Sinkt die Beteiligung an der Briefwahl oder erhöht sich die Verweildauer in der Kabine auf nur fünf Minuten, bricht das System zusammen.

Besonders kritisch ist die Situation in den sogenannten Risikozonen: große Wahlbezirke mit mehr als 1300 Wahlberechtigten und einer niedrigen Kabinendichte. Hier drohen erneut Szenarien, in denen Wähler entmutigt umkehren oder nach 18 Uhr in der Schlange stehen.

Was das Land nicht messen konnte, hat es abgeschafft

Zwar hat der Gesetzgeber im April 2025 die Sperrfrist des § 29 Landeswahlgesetz geändert. Verboten bleibt die Bekanntgabe von Wahlbefragungen – aber nicht mehr bis zur Schließung des letzten Wahllokals, sondern nur noch bis zum Ende der regulären Wahlzeit um 18 Uhr. Wer danach noch in der Schlange steht, ist nicht mehr geschützt.

Doch dies löst das Problem nicht, es verschärft es: Wähler in der Schlange könnten durch die ersten Zahlen in ihrer Entscheidung beeinflusst werden. Der Verfassungsgerichtshof hat in der Bekanntgabe von Nachwahlbefragungen am Abend des 26. September 2021, während vielerorts noch gewählt wurde, eine Verletzung der Freiheit der Wahl aus Artikel 2 der Berliner Verfassung gesehen. Geändert hat der Gesetzgeber das einfache Recht. Die Verfassungsnorm, an der die Wahl 2021 gemessen wurde, steht unverändert.

Die Begründung liefert der Gesetzentwurf gleich mit. Die alte Regelung habe sich „als unpraktikabel erwiesen, da der Schließzeitpunkt sämtlicher Wahllokale zentral nicht verlässlich festgestellt werden kann“.

Was das Land nicht feststellen konnte, hat es abgeschafft. Dabei verlangen die Hinweise für die Wahlvorstände, die der Landeswahlleiter Ende Juli veröffentlicht hat, ausdrücklich, den Schließzeitpunkt jedes einzelnen Wahlbezirks in der Wahlniederschrift festzuhalten, samt der Zahl der um 18 Uhr noch Wartenden. Um 12 und um 16 Uhr ist die Zahl der Wartenden ohnehin zu melden. Lokal wird also dokumentiert, was zentral angeblich unbekannt bleiben muss.

Sicherheitslücken bei Stimmzetteln und Verwahrung

Ein weiterer wunder Punkt ist die Verwahrung der Stimmzettel. Im Jahr 2021 war die Verwirrung groß, als in manchen Bezirken die Stimmzettel ausgingen oder falsche Kreise beliefert wurden. Luthe wollte wissen, wie die Sicherung gegen unbefugten Zugriff heute aussieht. Die Antworten der Behörden sind hier besonders ausweichend. Man bittet um „Verständnis, dass weitere Einzelheiten zur Lagerung und Sicherung der Stimmzettel nicht mitgeteilt werden“. Doch genau hier liegt das Problem der Nachvollziehbarkeit.

Es fehlt eine verbindliche, nachvollziehbare Dokumentation jedes Schritts – von der Anlieferung über Lagerort, Versiegelung und Schlüsselvergabe bis zur Rückführung und Vernichtung nicht genutzter Stimmzettel. Ohne solche Nachverfolgbarkeit bleibt der Katalog möglicher organisatorischer Fehler offen und damit das Vertrauen in die Integrität der Wahl verwundbar.

Die Verwaltung betont zwar, dass „alle Wahllokale zu Beginn der Wahlhandlung vollständig mit den erforderlichen Stimmzetteln ausgestattet“ werden, doch wie diese Vollständigkeit geprüft wird, bleibt ihr Geheimnis. Die Weigerung, den Namen der beauftragten Druckerei zu nennen oder Auskunft über Versiegelung, Schlüsselgewalt und Übergabeprotokolle zu geben, nährt den Verdacht, dass Transparenz hier als Bedrohung und nicht als Schutz der Demokratie begriffen wird.

Es wird schon irgendwie gut gehen

Trotz der berechtigten Kritik an der mangelnden Transparenz und den fragwürdigen Kapazitätsberechnungen gibt es Gründe, die gegen eine exakte Wiederholung der „Chaos-Wahl“ sprechen. 2021 war Berlin durch die Gleichzeitigkeit von Bundestagswahl, Abgeordnetenhauswahl, den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen und einem hoch emotionalen Volksentscheid schlicht überfordert.

Diese Kumulation von Stimmzetteln und Entscheidungen entfällt 2026 weitgehend. Die Komplexität für den einzelnen Wähler in der Kabine ist geringer, was die Verweildauer in der Wahlkabine wahrscheinlich senken könnte. Dieses Mal wird auch kein Berlin-Marathon parallel zur Wahl stattfinden, der damals ebenfalls zu massiven Einschränkungen in der Stadt geführt hat.

Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack. Die Berliner Verwaltung scheint darauf zu setzen, dass es schon irgendwie gut gehen wird, weil die äußeren Umstände diesmal günstiger sind. Das strukturelle Problem – eine mangelhafte Aufsicht und die Weigerung, verbindliche Standards für Kabinen und Stimmzettel-Logistik festzulegen – bleibt ungelöst. Marcel Luthe bereitet bereits Eilanträge zur Offenlegung konkreter Zahlen vor. Sein Ziel: Erneute Intransparenz verhindern, bevor die Urnen öffnen.

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