Die Bürgermeisterwahl in Lommatzsch muss wiederholt werden. Wie das Rechts- und Kommunalamt des Landratsamtes Meißen mitteilte, wird das Wahlergebnis vom September wegen gravierender formeller Fehler bei der Zulassung der Kandidaten für ungültig erklärt. Bei der Wahl hatte sich die FDP-Amtsinhaberin Dr. Anita Maaß im zweiten Wahlgang durchgesetzt und sollte in der Stadtratssitzung am vergangenen Donnerstag offiziell zur Bürgermeisterin ernannt werden. Doch daraus wurde erst einmal nichts.
Die Bürger von Lommatzsch waren im September gleich zweimal an die Urnen gerufen worden. Im ersten Wahlgang am 6. September traten drei Bewerber an, von denen jedoch keiner die erforderliche absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen konnte. Die amtierende Bürgermeisterin Anita Maaß (FDP) verfehlte die Entscheidung mit 47,1 Prozent nur knapp. Ihr folgten der AfD-Kandidat Gottfried Striegler mit 31,3 Prozent und die Einzelbewerberin Susann Kohlmann mit 21,6 Prozent.
Unterschrift steht an der falschen Stelle
Der zweite Wahlgang fand am 20. September statt. Aus diesem ging Maaß mit 49,9 Prozent (1236 Stimmen) als Siegerin hervor, da hier eine einfache Mehrheit ausreichte. Striegler erreichte 35,5 Prozent (879 Stimmen), während Kohlmann auf 14,6 Prozent (363 Stimmen) kam. Die Wahlbeteiligung lag bei über 65 Prozent.
Bei der obligatorischen Vorprüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde stieß das Landratsamt auf Mängel in der Wahlvorbereitung. Demnach verletzten die eingereichten Unterlagen zweier Wahlvorschläge wesentliche Bestimmungen der sächsischen Kommunalwahlordnung. Konkret fehlte beim Wahlvorschlag der parteilosen Einzelbewerberin Susann Kohlmann die gesetzlich vorgeschriebene Anlage 16 vollständig. Beim Wahlvorschlag der FDP für Anita Maaß war das besagte Formular zwar vorhanden, es fehlte jedoch die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds.
Der Gemeindewahlausschuss hätte unter diesen Umständen beide Kandidatinnen im Juli überhaupt nicht zulassen dürfen, da keine rechtssicheren Wahlvorschläge vorlagen. Die Wahl und ihr Ergebnis seien damit nichtig, heißt es aus Meißen.
Stadt erwägt Klage gegen Bescheid des Landratsamtes
Lommatzschs Wahlleiter Patrice Gräfe wies die drastische Entscheidung der Kommunalaufsicht vehement zurück. Er argumentiert, dass die strittigen Punkte keineswegs die persönliche Wählbarkeit der Kandidatinnen berühren würden. Alle maßgeblichen Informationen und Erklärungen – darunter die eigenhändigen Zustimmungserklärungen sowie die formkorrekte Nominierung durch die FDP – hätten der Verwaltung vorgelegen, wenn auch auf anderen eingereichten Anlagen.
Gräfe betont, dass das vom Landratsamt bemängelte Dokument rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben sei. Hätte man die Stadtverwaltung rechtzeitig auf Unvollständigkeiten hingewiesen, wären diese unkompliziert geheilt worden. Eine Zulassung wäre also ohnehin erfolgt. Da der Wählerwille mathematisch eindeutig und die Stimmenauszählung korrekt verlaufen sei, habe der Formfehler keinen Einfluss auf den tatsächlichen Wahlausgang gehabt.
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Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen. Nach dem sächsischen Kommunalwahlgesetz steht den Betroffenen das Recht zu, unmittelbar Anfechtungsklage gegen den Prüfbescheid einzureichen. Die Stadt Lommatzsch hat die Unterlagen bereits an eine Rechtsanwaltskanzlei übergeben, um die Erfolgsaussichten eines juristischen Vorgehens zu prüfen.
Der Stadtrat wird am Donnerstag, den 12. November, final darüber abstimmen, ob Klage gegen den Bescheid aus dem Landratsamt erhoben wird. Parallel dazu bereitet sich die Wahlleitung organisatorisch auf eine eventuelle Neuwahl vor, um im Ernstfall keine Zeit zu verlieren. Das Ziel sei es, so schnell wie möglich verlässliche Rechtssicherheit für die Bürger und die gewählte Amtsinhaberin zu schaffen, heißt es aus dem Rathaus.
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