Im September verschickt die Deutsche Rentenversicherung wieder Nachprüfungsschreiben an volljährige Waisenrentner. Wer nicht antwortet, bekommt kein Geld mehr überwiesen.
In den Briefkästen zwischen Rügen und Erzgebirge landet in den nächsten Wochen ein Schreiben, das leicht zwischen Werbung und Semesterunterlagen untergeht.
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt im September ihre Nachprüfungsschreiben an volljährige Bezieher einer Halb- oder Vollwaisenrente. Sie prüft damit, ob die Voraussetzungen für die Zahlung noch vorliegen.
Der Ton in den Hinweisen der Rentenversicherung ist eindeutig: Gehen keine Nachweise ein, wird die Waisenrente nicht weitergezahlt.
Wer den Brief im September bekommt
Angeschrieben werden junge Menschen, die nach dem Tod eines Elternteils oder beider Eltern eine Waisenrente beziehen und deren Ausbildung dem Träger bekannt ist.
Die Schreiben beziehen sich auf die jeweils hinterlegte Ausbildungsart. Wer im System als Azubi geführt wird, bekommt andere Fragen gestellt als Studierende oder Freiwillige.
Warum der Termin im Osten besonders ungünstig liegt
Im September überlagern sich zwei Kalender. Viele Ausbildungsverträge starten am 1. September, das Wintersemester in Leipzig, Jena, Greifswald oder Potsdam beginnt erst im Oktober.
Der Ausbildungsvertrag liegt also meist schon vor, die Immatrikulationsbescheinigung noch nicht.
Für diesen Fall empfiehlt die Rentenversicherung eine kurze Zwischennachricht über das Kontaktformular S8003 mit dem Hinweis, dass der Nachweis nachgereicht wird.
Der häufigste Fehler: die alte Adresse
Wer zum Studium nach Dresden, Rostock oder Berlin zieht, sollte die neue Anschrift beim Rentenversicherungsträger melden.
Sonst geht der Prüfbrief an die Meldeadresse der Eltern. Die Frist läuft trotzdem.
Diese Nachweise zählen
Als Beleg kommen Immatrikulations- und Semesterbescheinigungen, Ausbildungsverträge, Zeugnisse oder amtliche Bescheinigungen infrage. Was genau verlangt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Für Schulen, Betriebe und Hochschulen gibt es den Fragebogen R0616, den die Ausbildungsstätte bestätigt. Einreichen lässt sich alles per Post, über das Online-Formular R5462 oder das Kontaktformular S8003.
Zahlung gestoppt: der Anspruch bleibt
Bleibt die Antwort aus, stellt der Träger die Zahlung ein. Der Anspruch selbst erlischt dadurch nicht.
Das Sozialgesetzbuch erlaubt, Leistungen bei fehlender Mitwirkung zu versagen oder zu entziehen, und sieht zugleich vor, dass sie nach dem Nachholen der Mitwirkung nachträglich erbracht werden können (§§ 66, 67 SGB I).
Wer den Nachweis verspätet einreicht, kann die Rente also nachgezahlt bekommen. Ein Automatismus ist das nicht, entschieden wird im Einzelfall.
Bis 27 Jahre, mit vier Monaten Puffer
Grundsätzlich endet der Anspruch mit 18. Weitergezahlt wird bei Schule, Studium, Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dürfen höchstens vier Kalendermonate liegen. Wer im Juni das Abitur macht und im Oktober das Studium beginnt, bekommt die Waisenrente auch für die Sommermonate.
Dauert die Lücke länger, fällt die Zahlung weg und muss zum Start der neuen Ausbildung neu beantragt werden. Das freiwillige soziale Jahr zählt mit, ebenso der Bundesfreiwilligendienst.
Ohne Altersgrenze bei Behinderung
Kann sich eine Waise wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten und bestand die Behinderung bereits vor dem 18. Geburtstag, läuft die Zahlung über das 27. Lebensjahr hinaus (§ 48 SGB VI). Auch diese Fälle prüft der Träger.
Nebenjob und Ausbildungsvergütung kürzen nichts
Eigenes Einkommen wird auf die gesetzliche Waisenrente nicht angerechnet. Die Schicht im Supermarkt oder die Vergütung im Ausbildungsbetrieb kosten den Anspruch nicht.
Wer in Ostdeutschland schreibt
Zuständig ist der Träger, bei dem der verstorbene Elternteil versichert war. Häufig ist das die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit Standorten in Leipzig, Halle und Erfurt, in Berlin und Brandenburg die DRV Berlin-Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern die DRV Nord in Neubrandenburg.
Bei vielen Versicherten schreibt die DRV Bund, in früheren Bergbauregionen wie der Lausitz oder dem Mansfelder Land oft die Knappschaft-Bahn-See.
In Sachsen und Sachsen-Anhalt helfen zusätzlich die kommunalen Versicherungsämter beim Ausfüllen und leiten die Unterlagen weiter.
Änderungen sofort melden
Wird eine Ausbildung abgebrochen, entfällt die Grundlage für die Zahlung. Wer das verschweigt, muss zu viel überwiesenes Geld zurückzahlen.
Auch der Start einer neuen Ausbildung gehört gemeldet. Dann bleibt der Prüfbrief im September das, was er sein soll: Routine.
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