Mehr als 21.000 Abschiebungen sind im vergangenen Jahr daran gescheitert, dass die betroffenen Menschen den Behörden nicht zugeführt wurden. Warum das geschah, kann die Bundesregierung nach eigener Aussage nicht im Einzelnen sagen. Eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion offenbart damit nicht nur eine hohe Zahl gescheiterter Rückführungen, sondern auch erhebliche Lücken bei der Erfassung ihrer Ursachen.
Die Entwicklung ist deutlich: 2023 scheiterten auf diese Weise 14.011 Abschiebungen, 2024 waren es bereits 20.069. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl auf 21.341. Innerhalb von zwei Jahren nahm sie damit um rund 52 Prozent zu. Im ersten Halbjahr 2026 kamen weitere 8823 Fälle hinzu.
Mehr als 21.000 Fälle ohne Erklärung
Die Zahlen beziehen sich auf Fälle, in denen die Bundespolizei in den Vollzug einer Abschiebung eingebunden war, die betroffene Person ihr aber nicht wie vorgesehen zugeführt wurde. Es handelt sich deshalb nicht um eine vollständige Statistik sämtlicher gescheiterter Abschiebungen in Deutschland.
Die Abgeordneten wollten wissen, woran die Zuführung scheiterte: Wie oft wurden Betroffene an ihrer Adresse nicht angetroffen? Wie häufig waren sie untergetaucht oder ihr Aufenthaltsort unbekannt? Welche Rolle spielten Widerstand, medizinische Gründe oder eine fehlende beziehungsweise verspätete Mitwirkung anderer Behörden?
Die Antwort der Bundesregierung fällt ernüchternd aus. Zu den Umständen lägen ihr „im Detail keine Erkenntnisse“ vor. Die zuständigen Ausländerbehörden der Länder seien nicht verpflichtet, dem Bund die Gründe des Scheiterns im Einzelfall mitzuteilen.
Mehr Menschen ohne Bleibeperspektive: 200.601 leben mit Duldung in Deutschland
Frontex: EU plant neue Befugnisse für Abschiebungen zwischen Drittstaaten
Auch Tausende Abschiebungen im Vorfeld abgesagt
Neben den nicht erfolgten Zuführungen gab es eine weitere große Gruppe gescheiterter Rückführungen: 2025 stornierten die zuständigen Landesbehörden 11.184 Abschiebungsersuchen, bei denen die Bundespolizei in die Durchführung eingebunden werden sollte. Das bedeutet: Die Länder hatten eine Rückführung vorbereitet und die Bundespolizei um Mitwirkung gebeten, zogen den Auftrag aber zurück, bevor die betroffene Person an die Bundespolizei übergeben wurde. Die geplante Abschiebung fand damit zunächst nicht statt.
Solche Absagen können unterschiedliche Gründe haben. In einer früheren Antwort nannte die Bundesregierung etwa fehlende medizinische Reisefähigkeit, eingelegte Rechtsmittel oder kurzfristig gestellte Asylanträge. Auch fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft oder Hindernisse im Zielland können eine Rückführung vorerst verhindern. Welche Gründe hinter den 11.184 Stornierungen im Jahr 2025 standen, lässt sich allerdings nicht sagen: Die Bundesregierung schlüsselt die Fälle nicht auf. Eine Stornierung bedeutet zudem nicht automatisch, dass die Ausreisepflicht entfällt. Die Abschiebung kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut geplant werden.
Bund sieht keinen Handlungsbedarf
Trotz der fehlenden Kenntnisse sieht die Bundesregierung keinen Anlass, die Datengrundlage zu verbessern. Auf die Frage, ob Bund und Länder einheitliche Unterkategorien für die Ursachen gescheiterter Abschiebungen entwickeln wollen, erklärt sie, sie verfüge über ausreichend Informationen, um ihre Aufgaben zu erledigen. Weitergehende Maßnahmen seien derzeit nicht beabsichtigt.
Die Zuständigkeit für Abschiebungen liegt grundsätzlich bei den Ländern. Die Ausländerbehörden sind für den Vollzug zuständig, die Bundespolizei wird je nach Fall eingebunden. Doch gerade an der Schnittstelle zwischen beiden Ebenen fehlt dem Bund nach eigener Darstellung der Einblick in die konkreten Gründe für das Scheitern.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]