Miete

Weniger Wohngeld, neue Rechte: Das ändert sich 2027 für alle Mieter

Wohngeld-Kürzung 2027: Was 1,3 Millionen Haushalte jetzt erwartet und wann Mieter ihre Heizkosten kürzen dürfen, wenn fernablesbare Zähler fehlen.

5 Min
Weniger Wohngeld ab 2027: Die Bundesregierung will unter anderem die Heizkostenkomponente halbieren. Laufende Bescheide sollen vorerst weitergelten. (Symbolbild)

Weniger Wohngeld ab 2027: Die Bundesregierung will unter anderem die Heizkostenkomponente halbieren. Laufende Bescheide sollen vorerst weitergelten. (Symbolbild)

© Imago

So viele Haushalte wie nie bekommen in Deutschland Wohngeld: Ende 2025 waren es rund 1,3 Millionen. In jedem zweiten davon ist eine Rente oder Pension das wichtigste Einkommen.

Ab Januar will die Bundesregierung das Wohngeld kürzen, nach ihrer eigenen Rechnung fallen am Ende fast 400.000 Haushalte heraus. Wer schon einen Bescheid hat, ist vorerst geschützt, und wer jetzt beantragt, verliert keinen Monat.

Wohngeld in Deutschland: Wer es bekommt

Rund 3,2 Prozent aller Haushalte beziehen Wohngeld, wie das Statistische Bundesamt meldet. Im Schnitt erhalten sie 296 Euro im Monat.

In 682.000 Haushalten sind Rentner oder Pensionäre die Hauptverdiener, 581.000 von ihnen leben allein. In 519.000 Haushalten wachsen Kinder unter 25 Jahren auf.

Regional sind die Unterschiede groß. In Mecklenburg-Vorpommern bekommen 5,8 Prozent aller Haushalte Wohngeld, mehr als dreimal so viele wie in Bayern mit 1,9 Prozent.

Wohngeld-Kürzung 2027: Das plant die Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Entwurf beschlossen, der das Wohngeld zum 1. Januar 2027 kürzt, wie Gegen-Hartz.de zusammenfasst.

Die eigentlich fällige Erhöhung soll ausfallen, die Berechnungsformel wird ungünstiger. Am deutlichsten ist der Schnitt bei der dauerhaften Heizkostenkomponente. Für Alleinstehende sinkt sie von 96 auf 48 Euro im Monat.

Das trifft ausgerechnet die größte Gruppe: die mehr als halbe Million alleinstehenden Rentner.

Auf dem Konto fehlen deshalb nicht automatisch 48 Euro. Der Betrag ist ein Rechenposten in der Wohngeldformel, wie viel am Ende wegfällt, hängt von Einkommen und Miete ab.

Bund und Länder wollen 2027 zusammen rund 1,5 Milliarden Euro sparen. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober erstmals beraten, beschlossen ist er noch nicht.

381.000 Haushalte: Wer das Wohngeld ganz verlieren könnte

Bei voller Wirkung der Reform rechnet die Bundesregierung damit, dass rund 381.000 Haushalte keinen Anspruch mehr haben. Die Zahl beruht auf einer Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft und wird auch in einer Antwort des Berliner Senats an das Abgeordnetenhaus zitiert.

Rund 143.000 dieser Haushalte sollen stattdessen Grundsicherung bekommen, etwa 75.000 davon Rentnerhaushalte. Die übrigen rund 238.000 Haushalte stünden ohne Ersatzleistung da.

Gefährdet sind vor allem Haushalte, deren Einkommen schon jetzt knapp unter der Grenze liegt und die nur wenig Wohngeld bekommen. Für sie kann die neue Formel den Anspruch kippen.

Ab wann Mieter die Kürzung spüren

Laufende Bescheide sollen nach dem Entwurf bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums nach altem Recht weiterlaufen. In der Regel wird Wohngeld für zwölf Monate bewilligt.

Ein Beispiel: Wurde das Wohngeld im November 2026 bis Ende Oktober 2027 bewilligt, bleibt der Betrag bis dahin gleich. Erst der Folgeantrag wird nach den neuen Regeln berechnet.

Fällt das Wohngeld dann weg, sollten Betroffene prüfen lassen, ob ihnen Grundsicherung zusteht. Hilfe gibt es bei Sozialverbänden und Mietervereinen.

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Wohngeld jetzt beantragen: Darum lohnt sich Eile

Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, nicht rückwirkend. Wer noch im Oktober beantragt, bekommt das Geld ab Oktober, auch wenn die Wohngeldstelle Monate für den Bescheid braucht.

Das gilt für Rentner ebenso wie für Familien, deren Miete zuletzt gestiegen oder deren Einkommen gesunken ist. Ob ein Antrag aus dem Herbst 2026 noch nach altem Recht entschieden wird, legt erst das fertige Gesetz fest. Wer abwartet, kann davon aber in keinem Fall profitieren.

Neues Recht ab 2027: Drei Prozent weniger Heizkosten

Ein Mieterrecht ist bereits sicher. Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Warmwasserzähler müssen bis zum 31. Dezember 2026 per Funk ablesbar sein.

Hat der Vermieter trotz Pflicht nicht umgerüstet, dürfen Mieter nach § 12 der Heizkostenverordnung ihren Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um drei Prozent kürzen. Das gilt für das Abrechnungsjahr 2027, also für die Abrechnung, die 2028 kommt.

Beim Heizen selbst soll es keinen Preissprung geben: Der CO₂-Preis bleibt nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auch 2027 bei 55 bis 65 Euro je Tonne.

Mietrechtsreform: Was für Mieter geplant ist

Weitere Schutzregeln stehen in der Mietrechtsreform „Miete II“, die seit Juli im Rechtsausschuss des Bundestags liegt.

Bei Indexmieten soll der Teil einer Inflation über drei Prozent nur noch zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden. Aus fünf Prozent Inflation würden vier Prozent Mieterhöhung, wie beck-aktuell erläutert. Gelten soll das nur in Gebieten, die das jeweilige Bundesland festlegt.

Für Mieter mit Zahlungsrückständen ist eine andere Änderung womöglich wichtiger. Wer Mietschulden in der Schonfrist komplett nachzahlt, soll künftig einmal pro Mietverhältnis auch eine ordentliche Kündigung abwenden können. Bislang fällt nur die fristlose weg, wie das Rechtsportal Legal Tribune Online beschreibt.

Wer möbliert mietet, soll den Möbelzuschlag künftig vor Vertragsschluss erfahren. Vermieter wiederum dürfen Modernisierungen bis 20.000 statt 10.000 Euro je Wohnung im vereinfachten Verfahren umlegen.

Was Mieter jetzt tun sollten

Sicher ist bislang nur die Frist für die Heizkostenzähler. Wohngeld-Kürzung und Mietrechtsreform können sich im Bundestag noch ändern.

Für die 1,3 Millionen Wohngeld-Haushalte und alle, die knapp an der Grenze liegen, ist das kein Grund zu warten. Der Antrag, der im Oktober bei der Wohngeldstelle liegt, zählt ab Oktober.

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