Bundesregierung

Zuckersteuer: Warum Agrarministerium und Union gegen Klingbeils Pläne aufbegehren

Ein Papier aus dem Bundesfinanzministerium sieht vor, die geplante Abgabe auf zuckerhaltige Getränke deutlich breiter anzulegen als erwartet. Das ruft Widerstand hervor.

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Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender.

Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender.

© Kay Nietfeld/dpa

In der schwarz-roten Koalition ist ein Streit über den Umfang der geplanten Zuckersteuer entbrannt.

Aus dem Eckpunktepapier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht hervor, dass neben Limonaden auch Säfte, Milchgetränke, Eistees, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees der Steuer unterworfen werden könnten. Konkret genannt werden Getränke „mit Zucker und/oder Süßungsmitteln“ sowie „Zucker-/süßungsmittelhaltige Granulate“. Ausgenommen wären hundertprozentige Fruchtsäfte und reine Milch.

Die „Zuckergetränkesteuer“ solle laut Papier der Empfehlung der Kommission folgend „sowohl eine Lenkungswirkung hinsichtlich der erforderlichen Verminderung des Zuckergehalts in Getränken bewirken als auch Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren“. Im Haushalt müssen Finanzlücken geschlossen werden. Im Finanzministerium hieß es, die Federführung liege beim Bundesgesundheitsministerium. Dieses ließ eine Anfrage dem Bericht zufolge unbeantwortet. Vereinbart hatte die Koalition eine Steuer auf gezuckerte Getränke.

Agrarministerium sieht Empfehlungen der Kommission überschritten

Wie dpa weiter berichtet, heißt es in einem Schreiben der zuständigen Abteilungsleiterin aus dem Agrarressort, dass die Hausleitung Leitungsvorbehalt eingelegt habe. Das Eckpunktepapier gehe deutlich über die Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ hinaus, die das Gesundheitsministerium eingesetzt hatte. Erfasst werden sollten demnach nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und Weine sowie Mischgetränke daraus. Auch Produkte mit Süßungsmitteln sollten einbezogen werden.

Nach „näherungsweisen Berechnungen“ des Wirtschafts- und des Agrarministeriums lägen die zu erwartenden Einnahmen allein aus Erfrischungsgetränken bei rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Das liegt deutlich über den zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie mindestens 450 Millionen Euro jährlich ab 2028.

Widerspruch aus der Unionsfraktion

Auch aus der Unionsfraktion im Bundestag kommt Kritik. „Eine Besteuerung von Zero-Getränken lehne ich in aller Deutlichkeit ab“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt (CDU) dem Portal WEB.DE News. Eine solche Regelung entferne sich vom eigentlichen gesundheitspolitischen Ziel und laufe den vereinbarten Zielen der Koalition zuwider.

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