Ein zwölfjähriger Schüler aus Sachsen wird zum Aussteigen veranlasst, weil er nicht bar bezahlen kann; eine 80-jährige Frau aus Hamburg verzweifelt an bargeldlosen Bussen. Medienberichte wie diese könnten bald zum europäischen Alltag gehören. Am kommenden Dienstag will der Währungsausschuss im EU-Parlament eine Bargeld-Verordnung auf den Weg bringen.
Der nichtöffentliche Gesetzesvorschlag liegt unserer Zeitung exklusiv vor. Darin haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass Automatenbetreiber im Euroraum kein Bargeld akzeptieren müssen. „Ein Zahlungsempfänger ist berechtigt, Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen, wenn es sich bei der Verkaufsstelle um eine unbemannte Verkaufsstelle handelt.“
Die bisherige Rechtslage gestaltet sich jedoch überaus komplex. Händler und Dienstleister haben Bargeld grundsätzlich anzunehmen. In diesem Sinne urteilte der Europäische Gerichtshof im Januar 2021. Immer mehr Unternehmen in Deutschland, darunter Cafés, Schwimmbäder und Hotels, lehnen Barzahlungen jedoch ab. Sie berufen sich auf die Vertragsfreiheit. Denn ein Kunde könnte sich ebenso gut einen anderen Anbieter suchen, der Bargeld akzeptiert.
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Bei einem Verkehrsbetrieb funktioniert diese Argumentation nicht. Bus und Bahn müssen allen offenstehen. Doch bereits im März 2021, keine zwei Monate nach dem EuGH-Urteil, beschloss der Deutsche Bundestag, dass Nahverkehrsunternehmen an der Haltestelle und im Verkehrsmittel auf Kartenzahlung bestehen dürfen. Dies war der Startschuss für etwas, was viele Sozialverbände gerne rückgängig machen würden: die Bargeldabschaffung in den Bussen Berlins und Hamburgs, der viele Städte nachfolgen.
Sollte der Vorschlag aus dem Währungsausschuss Gesetz werden, wäre auch der Fernverkehr betroffen. Die Deutsche Bahn könnte dann schon bald auf bargeldlose Automaten umstellen. Und nicht nur das: Für Deutschland gäbe es vermutlich kein Zurück mehr. Weil der Gesetzesvorschlag Ticketautomaten explizit nennt und EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht besitzt, könnte es für den Bundestag schwer werden, eine Kehrtwende hinzulegen und die Verkehrsbetriebe strikt auf die Annahme von Bargeld zu verpflichten.
Sozial- und Wohlfahrtsorganisationen äußern großteils Kritik
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK mit zwei Millionen Mitgliedern, stellt die Pläne infrage. Unserer Zeitung sagt sie: „Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Seine schleichende Verdrängung aus dem öffentlichen Leben trifft immer zuerst die Schwächsten.“ Bentele rechnet mit „erheblichen negativen Auswirkungen“. Eine App oder ein Kartenlesegerät könne für Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine „echte Hürde“ darstellen. Für Obdachlose sei Bargeld oft das einzige Zahlungsmittel. Jugendliche ohne Bankkarte würden de facto vom öffentlichen Nahverkehr ausgeschlossen.
Sollten Barzahler im Kundenzentrum am Hauptbahnhof Mehrfahrtenkarten auf Vorrat erwerben? Für Verena Bentele ist das keine Lösung, sondern „eine bürokratische Zumutung für Menschen, die ohnehin schon mit dem Alltag kämpfen“. Auch Michael Stiefel von der Diakonie Deutschland befürwortet, dass an jeder Haltestelle oder in jedem Verkehrsmittel Barzahlung möglich bleibt. Der Armutsexperte sagt: „Ein Leben ohne Konto ist nicht immer selbst gewählt: Banken sollten das Basiskonto jedem ermöglichen, erschweren aber oftmals den Zugang dazu oder verweigern eine Eröffnung.“
Sozialverbände warnen vor Nachteilen für Senioren, Jugendliche und Menschen ohne Konto.
© imago
Julia Wadoux brachte sich für die AGE Platform in die EU-Verhandlungen ein. Sie vertritt den europäischen Dachverband für Seniorenorganisationen. Wadoux bedauert, dass die Bemühungen nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben. Schon heute würden ältere Mitglieder von Problemen mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr berichten, schreibt sie, „besonders im Verkehrsbereich“. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Auto Club Europa und die Arbeiterwohlfahrt befürchten ebenso negative Konsequenzen für bestimmte Menschengruppen.
Unter Verbraucherschützern gibt es jedoch auch gegenläufige Standpunkte. Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn, sagt, der Umgang mit Bargeld werde auf das einzelne Ticket umgerechnet immer teurer, da Fahrgäste zunehmend unbar bezahlten. Es ergebe Sinn, wenn „die Einnahmen nicht in den Vertrieb gehen, sondern für Verkehrsleistungen genutzt werden“. Naumann nennt auch Alternativen: „Für Menschen mit Behinderung gibt es die Lösung über den Schwerbehindertenausweis, für Schüler das Schülerticket.“ Die verbleibende Lücke kann Naumann zufolge eine anonyme Guthabenkarte füllen.
Wer den bargeldlosen Ticketautomaten in den Gesetzesvorschlag brachte
Vor drei Jahren legte die EU-Kommission den Entwurf zu einer Bargeld-Verordnung vor. Dieser bildet die Arbeitsgrundlage für die Debatte im Währungsausschuss. Fernando Navarrete leitet das Projekt federführend. Der Spanier gehört wie die Vertreter von CDU/CSU der Europäischen Volkspartei (EVP) an. Deren Fraktion stellt gut ein Viertel der Mitglieder im Währungsausschuss. Um die Mehrheit hinter sich zu bekommen, muss Navarrete mit anderen Gruppen verhandeln. Insgesamt 189 Änderungsanträge brachten er und seine Kollegen ein.
Augenscheinlich ist die Sonderregelung für Automatenbetreiber ein Werk der Fraktion Renew, der etwa Politiker von FDP und Freien Wählern angehören. Deren Anträge übernahm Navarrete gleich zu Anfang in seinen Gesetzesvorschlag – jedoch nur zum Teil: Denn die Renew beantragte zugleich, dass „Anbieter wesentlicher Versorgungsleistungen“ von der Regelung keinen Gebrauch machen können, also Bargeld akzeptieren müssen.
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Allerdings bleibt die Position der Renew widersprüchlich. So brachte Engin Eroglu von den Freien Wählern einen separaten Antrag ein, um Automatenbetreibern die Ablehnung von Bargeld zu ermöglichen. Auch sein Antrag floss in den Gesetzesvorschlag ein und damit ganz explizit der Ticketautomat. So definieren jetzt die Begriffsbestimmungen des Gesetzes eine „unbemannte Verkaufsstelle“ als ein physisches Gerät in Abwesenheit von Mitarbeitern, „einschließlich Verkaufsautomaten, Fahrkartenautomaten, Parkuhren, SB-Tankstellen und SB-Ladestationen“.
In der Öffentlichkeit schlug Eroglu zuletzt andere Töne an. Am 20. Mai nahm er in Straßburg eine Petition mit 350.000 Unterschriften entgegen. Zu den Forderungen zählt die Akzeptanz von Bargeld im Nah- und Fernverkehr. In einer Pressemitteilung erklärte Eroglu daraufhin: „Bürger müssen sich darauf verlassen können, bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen weiterhin mit Bargeld bezahlen zu können.“
Auf die Bitte, den Widerspruch zwischen Wort und Tat aufzuklären, ließ der Politiker ausrichten, die Aussage habe sich „auf den Zugang zu den jeweiligen Leistungen insgesamt“ bezogen – sprich auf die Möglichkeit, Bus und Bahn als Barzahler nutzen zu können. Davon zu unterscheiden sei die Frage, ob einzelne Automaten gesondert behandelt werden. Eroglus Fraktionskollege Gilles Boyer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auch Fernando Navarrete blieb unserer Zeitung eine Erklärung schuldig.
Martin Schirdewan von der Linken sieht die Verantwortung für die Automatenregel bei EVP und Renew. Seine eigene Fraktion setze sich „konsequent für die Bargeldannahmepflicht“ ein, „gerade bei Verkaufsautomaten“.
Ein geheimer Kompromiss im EU-Parlament sorgt für Kritik: Ticketautomaten sollen Bargeld ablehnen dürfen.
© Arnulf Hettrich/imago
Doch EVP und Renew verfügen zusammen nur über ein Drittel der Stimmen im Ausschuss. Erst mit den Sozialdemokraten ergibt sich eine Mehrheit. Deren Fraktion beantragte ebenfalls eine Sonderregelung für den Automatenverkauf. Der Fahrscheinvertrieb wäre jedoch ausdrücklich außen vor geblieben. Eine Bitte um Stellungnahme bei den Sozialdemokraten René Repasi, Nikos Papandreou und Jonás Fernández verlief im Sand. Welche Kompromisse die Fraktion in den Verhandlungen einging, bleibt somit unklar.
Ein Hinweis könnte von Volt-Politiker Damian Boeselager kommen. Er leitet die Arbeit an der Verordnung für die Grünen-Fraktion. Auf Anfrage schreibt der Politiker, er befürworte, dass Verkehrsbetriebe am Fahrscheinautomaten Bargeld annehmen müssen. Ihm sei wichtig, dass niemand ausgeschlossen wird. Deshalb habe er sich dafür eingesetzt, dass „Mitgliedstaaten eingreifen können, wenn der Zugang zu wichtigen Dienstleistungen gefährdet ist“. So betont der Gesetzesvorschlag nun, dass der Zugang zu essenziellen Dienstleistungen berücksichtigt bleiben müsse, wo Verkaufsautomaten bargeldlos betrieben werden.
Blick in die Zukunft
Was die Mitgliedstaaten für notwendig erachten, um den Zugang zum öffentlichen Verkehr aufrechtzuerhalten, steht auf einem anderen Blatt. Als der Bundestag 2021 die Bargeldannahmepflicht im Nahverkehr weitgehend aufhob, stimmten CDU/CSU, SPD und Grüne dafür. Im Zweifel könnte ein Richter entscheiden, dass der Zugang gegeben ist, solange das Kundenzentrum am Hauptbahnhof Mehrfahrtentickets auf Vorrat verkauft.
Der BSW-Politiker Fabio De Masi warnt vor dieser Entwicklung. „Eine Ablehnung von Bargeld durch die öffentliche Hand würde auch die Privatwirtschaft animieren, die Akzeptanz von Bargeld zurückzufahren.“ Der frühere Bundesbank-Vizepräsident und Jurist Franz-Christoph Zeitler kritisiert ebenfalls die geplante Regelung für Automaten. Großflächige Ausnahmen von der Pflicht zur Bargeldannahme würden das Ziel der Verordnung „konterkarieren und könnten dazu führen, dass der Kipppunkt für ein schrittweises Verschwinden des Bargelds bald erreicht wird“.
Auf der anderen Seite sieht der Vorschlag jedoch auch eine Stärkung des Bargelds vor. Denn zukünftig könnten sich Cafés und Einzelhandelsgeschäfte nicht mehr so leicht auf die Vertragsfreiheit berufen und Barzahler mit einem Schild an der Ladentür abweisen. Eine solche Praxis erklärt der Gesetzesvorschlag für unrechtmäßig.
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Bargeld oder Kontrolle – Europa entscheidet sich bald
Am 23. Juni stimmt der Ausschuss ab. Sollte er die Mehrheit verfehlen, kommen alle 189 Änderungsanträge einzeln zur Abstimmung. Im Juli voraussichtlich entscheidet das EU-Parlament im Plenum. Damit die Bargeld-Verordnung in Kraft tritt, muss jedoch der EU-Ministerrat zustimmen. Die Finanzminister werben einem Parlamentarier zufolge fleißig um Ausnahmen von der Annahmepflicht. Dazu zählt nicht nur der Fahrscheinverkauf, sondern auch die Möglichkeit, auf nationaler Ebene ergänzende Sonderregeln einzuführen.
Die Verhandlungen zwischen Ministerrat und Parlament stehen nach der Sommerpause an. Einer Umfrage des europäischen Verbraucherschutzverbands BEUC zufolge wünschen sich jedenfalls 85 Prozent der Bevölkerung die universelle Akzeptanz von Bargeld.
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