Gesundheit

Bundestag beschließt Sparpaket für Krankenkassen – Bundesrat als letzte Hürde

Der Bundestag hat das viel diskutierte Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Die GKV-Reform könnte sich durch den Bundesrat aber noch Verzögern.

3 Min
Das GKV-Reformpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wurde vom Bundestag beschlossen.

Das GKV-Reformpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wurde vom Bundestag beschlossen.

© Christoph Soeder/dpa

Der Bundestag hat am Freitag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach teils hitziger Diskussion inklusive Ordnungsrufen der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten die Abgeordneten für den vom Gesundheitsausschuss in mehreren Punkten geänderten Entwurf der Bundesregierung, der zuletzt auf Kritik stieß.

Ob das Paket wie von der Koalition geplant noch am Freitag die letzte Hürde nimmt, ist offen: Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz zwar nicht, der ebenfalls am Freitag tagende Bundesrat könnte es jedoch in den Vermittlungsausschuss schicken und damit verzögern. Die Länder hatten zuvor noch Forderungen angemeldet.

Mehr Zuzahlungen und weniger Leistungen

Das Paket soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von 2027 an um 18,8 Milliarden Euro entlasten und weitere Beitragssprünge für die Versicherten verhindern. Warken bezeichnete die Reform vor der Abstimmung als „gemeinsame Kraftanstrengung“ und räumte ein: „Ja, es ist eine Zumutung.“ Ohne Gegensteuern drohe ein „Systemkollaps“. Nach Angaben der Bundesregierung stiegen die Leistungsausgaben der Kassen im vergangenen Jahr auf gut 336 Milliarden Euro, im ersten Quartal 2026 legten sie um acht Prozent zu. Bereits 2027 werde eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro erwartet, bis 2030 könne sie auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen.

Für Patientinnen und Patienten steigen die Zuzahlungen etwa in der Apotheke von bislang mindestens fünf und höchstens zehn Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Homöopathische Leistungen und die Erstattung von Cannabisblüten entfallen. Festzuschüsse zum Zahnersatz sinken. Vor planbaren Eingriffen wie künstlichen Kniegelenken soll eine Zweitmeinung eingeholt werden. Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung mit 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit.

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird beschränkt. Ausnahmen bleiben unter anderem für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, für Pflegende und für Menschen im Regelrentenalter. In anderen Fällen wird ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 zusätzlich um 300 Euro monatlich.

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Sparbeiträge von Kassen, Ärzten und Pharmaindustrie

Vergütungssteigerungen für Ärzte und Kliniken werden gedeckelt, extrabudgetäre Vergütungen in Praxen gestrichen. Für Arzneimittelhersteller ist ein erhöhter fester Herstellerabschlag vorgesehen, der Apothekenabschlag steigt von 1,77 auf 2,07 Euro. Verwaltungs- und Werbeausgaben der Kassen werden begrenzt. Der Bund stockt seinen Zuschuss für Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern 2027 um eine Milliarde Euro auf, der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro wird jedoch auf 13,15 Milliarden Euro gekürzt.

Anträge der Opposition von AfD, Grünen und Linken wurden abgelehnt. Grüne und Linke waren zuvor mit Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert, mit denen sie die Abstimmung verhindern wollten. Sie hatten kritisiert, für die zahlreichen kurzfristigen Änderungen habe zu wenig Zeit zur Verfügung gestanden.

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