Parteiverbot

AfD-Verbot: Bremer SPD fordert Initiative im Bundesrat

Nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt gewinnt die Debatte über ein Parteiverbot wieder an Dynamik. In Bremen drängt die SPD auf konkrete Maßnahmen.

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Im Bundesrat müssten sich 35 von 69 Stimmen finden, damit ein Verbotsantrag gegen die AfD nach Karlsruhe geht.

Im Bundesrat müssten sich 35 von 69 Stimmen finden, damit ein Verbotsantrag gegen die AfD nach Karlsruhe geht.

© IMAGO/Chris Emil Janssen

Mit einem Wahlergebnis von fast 44 Prozent der Stimmen ist die AfD in Sachsen-Anhalt zur dominierenden Kraft aufgestiegen. Auch wenn es nicht für die absolute Mehrheit reichte, löste die bloße Möglichkeit realer Regierungsoptionen der Partei bundesweit Schockwellen aus.

Die Reaktion folgte prompt. Noch am späten Wahlabend belebte Armin Willingmann, der SPD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, eine alte Diskussion wieder. Willingmann forderte eine neue Debatte über ein mögliches AfD-Verbot und ergänzte: „Die Höhe des Wahlergebnisses darf keine Rolle spielen.“

Der Erfolg der AfD im Osten scheint die Hemmschwelle vor dem Instrument des Parteiverbots wieder gesenkt zu haben. Forderungen nach konkreteren Schritten kommen jetzt aus Bremen.

Der neue Bremer Vorstoß

In der Hansestadt wird der Ruf nach Konsequenzen lauter. Mustafa Güngör, der SPD-Fraktionschef in der Bremer Bürgerschaft, drängt auf ein Ende der Zurückhaltung. In einem Interview mit dem Portal Table.Briefings fand Güngör deutliche Worte für das Zögern seiner eigenen Partei auf Bundesebene. „Wir müssen endlich handeln!“, verlangte er und erinnerte an den Parteitagsbeschluss des vergangenen Jahres, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Für Güngör ist die Sache eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. „Wenn wir der Auffassung sind, dass das Demokratiefeinde sind, müssen wir auch handeln“, so der Fraktionsvorsitzende.

Güngör appellierte direkt an seine Kollegen in den Regierungsämtern: „Leute, wenn ihr euren Eid ernst nehmt, müsst ihr handeln!“ oder man solle künftig darauf verzichten, die AfD als verfassungsfeindlich zu bezeichnen, wenn dies ohnehin keine Konsequenzen habe. An die Adresse derer, die den richtigen Zeitpunkt abwarten wollen, richtete er die Mahnung: „Werdet eurem Eid gerecht und beginnt, dieses Verbotsverfahren endlich vernünftig auf den Weg zu bringen!“ Adressat seiner Erwartung ist die Länderkammer. „Es könnte eine Chance sein, über den Bundesrat eine Initiative zu starten“, sagte Güngör.

Auch aus anderen Bundesländern gab es bereits Vorstöße für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Zu den prominentesten Stimmen zählen der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) und dessen nordrhein-westfälischer Amtskollege Hendrik Wüst (CDU). Wüst hatte bereits angeregt, ein mögliches Verbotsverfahren durch eine Bund-Länder-Gruppe prüfen zu lassen.

Der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD), der noch bis November als amtierender Bundesratspräsident fungiert, begrüßte diesen Vorstoß seines CDU-Kollegen im Deutschlandfunk. Zwar müsse die politische Auseinandersetzung im Vordergrund stehen, doch das Grundgesetz gebe klar vor, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten.

Der Bremer Bürgermeister und Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD), aufgenommen während der Sitzung des Bundesrates.

Der Bremer Bürgermeister und Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD), aufgenommen während der Sitzung des Bundesrates.

© Soeren Stache/dpa

Hinreichende Bedeutung für Verbot

Trotz der verbalen Offenheit bleibt die operative Umsetzung komplex. Ein Parteiverbotsverfahren kann in Deutschland ausschließlich vor dem Bundesverfassungsgericht geführt werden. Antragsberechtigt sind der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung und der Bundesrat. Jedes dieser Organe kann allein handeln. Während im Bundestag eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt, ist im Bundesrat eine absolute Mehrheit erforderlich. Das bedeutet, dass mindestens 35 der 69 Stimmen für einen Antrag stimmen müssen. Enthaltungen wirken hier faktisch wie Nein-Stimmen.

Die eigentliche Hürde liegt jedoch im Zweiten Senat in Karlsruhe. Für ein Verbot ist eine Zweidrittelmehrheit der acht Richter notwendig. Ein Urteil gegen die AfD würde also sechs Stimmen erfordern. Ein Scheitern wie im zweiten NPD-Verfahren 2017 soll unter allen Umständen vermieden werden. Damals urteilte das Gericht, die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, aber mangels „Potentialität“ nicht bedeutend genug, um die Demokratie tatsächlich zu gefährden.

Dieses Argument dürfte angesichts der aktuellen Wahlergebnisse hinfällig sein. Güngör betonte im Interview, dass die AfD nun „hinreichend bedeutend“ sei und kurz davor stehe, reale Macht in Staatsämtern auszuüben.

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Zum Ausdruck gebrachte „Wählerverachtung“

Doch der Ruf nach dem Verbot stößt nicht überall auf Gegenliebe. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte sich skeptisch zu den Erfolgsaussichten. „Wir können das gerne immer wieder auch prüfen“, sagte Merz, verwies aber auf die extrem hohen juristischen Hürden. Seine Priorität liege weiterhin darauf, die Wähler in der politischen Mitte zurückzugewinnen.

Widerspruch kommt auch aus konservativen Medien wie der FAZ. Neu sei allein der Wahlerfolg, kommentiert das Blatt, „das aber ist nun gerade kein Verbotsgrund“. Weiter heißt es: „Wem nach einem klaren Wahlsieg nicht mehr einfällt, als wieder ein Verbotsverfahren ins Spiel zu bringen, der bringt Wählerverachtung zum Ausdruck und muss sich selbst nach seinem Demokratieverständnis fragen lassen.“ Der Rechtsstaat verfüge über genügend Instrumente. „Für jeden Demokraten muss es heißen: den Wahlsieg anerkennen, streng auf die Regeln achten, weiter auf der Hut sein.“

Schweigen an der Weser

Ob eine Initiative letztlich tatsächlich aus Bremen kommt, bleibt vorerst unklar. Eine Anfrage der Berliner Zeitung und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung an die Bremer Senatskanzlei, ob Bürgermeister Bovenschulte einen konkreten Antrag für den Bundesrat plane, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Man hält sich an der Weser bedeckt, während der Druck aus der lokalen SPD-Fraktion wächst.

Da die Bundesregierung unter einem Kanzler Merz einen Antrag vermutlich scheuen wird, ebenso wie die CDU-Bundestagsfraktion, bleibt der Bundesrat derzeit dennoch die wahrscheinlichste Option für die Verbots-Befürworter. Das SPD-geführte Bremen könnte dabei eine Schlüsselrolle einnehmen.

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