Im Thüringer Landtag diskutierten am Vorabend Staatsrechtler, Praktiker und ein prominenter Gast stundenlang über die Frage, die die Republik umtreibt: Soll gegen die AfD ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet werden?
Anlass war ein Antrag der Linksfraktion, mit dem die Landesregierung bewegt werden soll, sich auf Bundesebene für ein Verfahren einzusetzen. Die Zuschauertribüne war gut gefüllt, zahlreiche Medienvertreter und Besucher verfolgten die Debatte. Durch die Sitzung führte als Ausschussvorsitzender AfD-Politiker Ringo Mühlmann.
Bemerkenswert war die Dramaturgie: Zuerst kamen überwiegend die Sachverständigen zu Wort, die für ein Verfahren plädierten. Die Kritiker mussten warten – teils bis tief in die Nacht. Der Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, dessen Auftritt ursprünglich gegen 19 Uhr vorgesehen war, konnte erst gegen 23 Uhr ans Mikrofon treten. Entsprechend dünn war der Saal zu diesem Zeitpunkt besetzt.
Zum zentralen Gegenpol der Befürworter wurde der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen. Seine Autorität bezog er aus eigener Erfahrung: Während seiner Amtszeit war das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Materialsammlung im zweiten NPD-Verbotsverfahren mitverantwortlich. Er sei, anders als der zuvor aufgetretene Entertainer Hape Kerkeling, „ein nüchterner Jurist“ – wer über ein Parteiverbot reden wolle, brauche eine Rechtsgrundlage: „Fakten, keine Behauptungen, keine Emotionen und keine politischen Forderungen.“
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Sein Kernargument kreiste um ein Kriterium, das er bei den Vorrednern vermisste: die Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Bei der NPD habe man diese nachgewiesen – ein für das Gericht entscheidendes Indiz, das „eine Türe aufgestoßen“ habe.
Bei der AfD stelle sich die Frage, ob sie eine „zweite Agenda“ verfolge. Nach Parteiprogramm und offiziellen Äußerungen müsse man davon ausgehen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Entscheidend sei der Nachweis, dass hinter dieser Fassade etwas anderes stehe – und diesen Beleg sehe er nicht: Er habe „keine brauchbaren Beweise dafür, dass es eine derartige zweite Agenda gibt“.
Maaßen warf der Debatte eine Ungleichbehandlung vor: Nach dem Maßstab, der an die AfD angelegt werde, müsse „zuerst ein Verbot der Linken ausgesprochen werden“. Er verwies auf offen extremistische Strömungen wie die Linksjugend, bei der die Vision „einer klassenlosen Gesellschaft bis hin zu einer Diktatur des Proletariats“ formuliert werde. Eine bloße Ablehnung von EU und Nato durch Strömungen in der AfD führe „per se“ nicht zur Verfassungswidrigkeit.
Zur Zurechnung einzelner Mitglieder prägte Maaßen ein eingängiges Bild: Die größte Mitgliederorganisation mit Extremisten sei eigentlich ein bekannter Automobilclub – was ihn nicht verfassungsfeindlich mache, weil diese Mitglieder keinen steuernden Einfluss hätten. Entscheidend sei, ob Funktionäre „steuernden Einfluss“ haben.
Jurist Ulrich Vosgerau sprach erst spät am Abend zu den Mitgliedern des Justizausschusses.
© Sascha Fromm/Imago
Seine Warnung war staatspolitisch: Ein Verfahren wäre „kein Ausdruck besonderer Verfassungstreue“, sondern liefe Gefahr, die Grundordnung selbst zu beschädigen, weil einem erheblichen Teil der Wähler die parlamentarische Vertretung genommen würde. Teile der AfD-Programmatik befürworte er offen, dies ändere aber nichts an seiner juristischen Beurteilung.
Der Verhörstil der Linken und das Mittagessen mit Höcke
Auffällig war der Ton der Befragung aus den Reihen der Linken, die immer wieder auf persönliche Verbindungen zielte statt auf die Sache. Als besonders hartnäckige „Verhörerin“ tat sich die Abgeordnete Katharina König-Preuss hervor.
Sie bohrte nach, ob Maaßen mittags mit AfD-Fraktionschef Björn Höcke in der Kantine gegessen habe. Maaßen bestätigte dies offen: Er habe sich „ein Bild machen“ wollen, man müsse „mit jedem reden“. Höcke war zu dieser Zeit nicht im Landtag, sondern bei einem Bürgerdialog in der Rhön.
Das Mittagessen wurde zum Nebenschauplatz. Maaßen kommentierte die Aufregung später auf X mit Ironie: In einer zentralen Frage sei man sich einig gewesen – „Hähnchenbrust mit Schupfnudeln“; bei der Getränkeauswahl habe es „erhebliche politische Differenzen“ gegeben. Für weitere Enthüllungen über Beilagen und Nachtisch verwies er auf die „investigativen Recherchen unserer Qualitätsmedien“.
Eine internationale Note erhielt die Debatte durch Maaßens Hinweis auf Reaktionen aus den USA. Tatsächlich hatte die Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna angekündigt, im Falle eines Verbots ein Reiseverbot für die beteiligten Abgeordneten zu beantragen.
Vosgerau: „Auf totale Vernichtung einer Partei gerichtet“
Den rhetorisch schärfsten Auftritt lieferte Ulrich Vosgerau. Der Antrag der Linken sei zwar zulässig, aber „rechtlich vollkommen irrelevant“, weil Thüringen für die Beantragung nicht zuständig sei und der Landtag kein Weisungsrecht habe.
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Den Begriff „Rechtsextremismus“ wies er zurück – er gehöre „überhaupt nicht ins Verfassungsrecht“. Maßgeblich sei allein die freiheitlich-demokratische Grundordnung, und die sei eng umrissen. Zu jedem Punkt – Abschaffung von Wahlen, Führerprinzip – stellte er die rhetorische Frage, ob die AfD dies wirklich fordere.
Dem Kollegen Schwarz hielt er vor, dessen Herleitung über den Fall Brandner sei haltlos, und fragte provokant, ob Schwarz „einen solchen Unsinn auch seinen Studenten in Würzburg erzählt“. Ein tragendes Argument war die Tragweite: Ein Parteiverbot sei „auf die totale Vernichtung einer Partei gerichtet“.
Daher müssten die antragsberechtigten Stellen von der Verfassungsfeindlichkeit „fest überzeugt“ sein, ein unverbindliches „Lassen wir das Gericht mal prüfen“ gebe es nicht. Auch Vosgerau wurde ins Kreuzverhör genommen – zur Teilnahme am Potsdamer Treffen (was er bejahte) und zu einer möglichen Beratung der AfD. Ausschussvorsitzender Mühlmann mahnte wiederholt zur Sachlichkeit.
Die Befürworter sehen die Hürden als nehmbar
Dem standen die Sachverständigen gegenüber, die ein Verfahren für aussichtsreich halten. Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr argumentierte, die AfD schüre „in der Gesellschaft Angst und Vergeltungswünsche“. Die wahren Ziele würden „in der Regel nicht ausdrücklich benannt, sondern verschleiert“.
Solle es schneller gehen, sei „ein isolierter Antrag gegen den Landesverband Thüringen empfehlenswert“. Dem Einwand der politischen Justiz hielt sie entgegen: Es sei „keine politische Justiz“, da allein das Bundesverfassungsgericht entscheide. Und: Niemand habe „ein Recht darauf, von einer verfassungswidrigen Partei vertreten zu werden“.
Kyrill-Alexander Schwarz, Professor in Würzburg, sah die Voraussetzungen als erfüllt an und betonte ein unterbelichtetes Merkmal: die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik durch Forderungen nach EU-Austritt, Nato-Debatten und die Nähe zu Russland. Die Größe der Partei sei „kein verfassungsrechtliches Kriterium“, die Verfahrensdauer „ein Garant für Rechtsstaatlichkeit“. Der dritte Befürworter, Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte, warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor.
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Am Ende standen sich zwei Deutungen gegenüber. Für Groh und Schwarz ist die AfD ein Fall für Karlsruhe, bei dem die Hürden nehmbar erscheinen. Für Maaßen und Vosgerau fehlt der Beweis einer verborgenen Agenda, während das Verfahren selbst als schwerer Eingriff in den Wettbewerb gilt. Die Entscheidung fällt ohnehin nicht in Erfurt: Der Antrag ist für die Landesregierung nicht bindend, und über ein Verbot befände allein das Bundesverfassungsgericht.
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