Rente

Mütterrente III: 21 Euro mehr pro Kind – doch die Rechnung droht bei Arbeitnehmern zu landen

Mütterrente III ab 2027: 21,26 Euro brutto mehr pro Kind. Doch der Bund kürzt den Rentenzuschuss, die DRV warnt vor höheren Beiträgen.

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Mehr Rente für die Mütter, womöglich höhere Beiträge für die Kinder: Der Streit um die Mütterrente III dreht sich um die Finanzierung. (Symbolbild)

Mehr Rente für die Mütter, womöglich höhere Beiträge für die Kinder: Der Streit um die Mütterrente III dreht sich um die Finanzierung. (Symbolbild)

© Imago

Eine Mutter mit drei vor 1992 geborenen Kindern bekommt ab 2027 rund 64 Euro brutto mehr Rente im Monat. So will es die Mütterrente III, von der rund zehn Millionen Menschen profitieren.

Bezahlen sollten das alle Steuerzahler. So hat es der Bundestag Ende 2025 im Rentenpaket zugesagt. Jetzt droht ein Teil der Rechnung bei denen zu landen, die arbeiten.

Bund kürzt Rentenzuschuss 2027 um eine Milliarde Euro

Die Bundesregierung will im Haushalt 2027 den Zuschuss an die Rentenkasse um eine Milliarde Euro senken. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat das am 15. September in einer Stellungnahme scharf kritisiert.

Die Kürzung konterkariere das Rentenpaket, schreibt die DRV. Der Bund habe zugesagt, die Mütterrente III und die Haltelinie beim Rentenniveau aus Steuern zu finanzieren.

Fehlt dieses Geld, springen die Beitragszahler ein: Beschäftigte und ihre Arbeitgeber. Beamte, Abgeordnete und viele Selbstständige zahlen keine Rentenbeiträge – an einer Steuerfinanzierung wären sie dagegen beteiligt.

Was die Kürzung Arbeitnehmer direkt kostet

Eine Milliarde Euro entspricht nach DRV-Rechnung rund 0,05 Beitragssatzpunkten. Bei 4000 Euro brutto wäre das für Arbeitnehmer etwa ein Euro im Monat.

Das klingt harmlos. Doch es ist nicht die erste Kürzung: Seit 2022 summieren sich die Einschnitte laut einer DRV-Analyse auf rund 8,6 Milliarden Euro.

Und die DRV warnt: Kürzt der Bundestag in den Haushaltsberatungen noch weiter, wäre ein höherer Beitrag schon 2027 nicht auszuschließen.

Rentenbeitrag 2028: Sprung auf 19,9 Prozent erwartet

Teurer wird es für Beschäftigte so oder so. Die DRV erwartet, dass der Beitragssatz Anfang 2028 von 18,6 auf 19,9 Prozent steigt, weil die Reserve der Rentenkasse aufgebraucht ist.

Ende 2027 soll die Rücklage nur noch 0,36 Monatsausgaben betragen, knapp über der gesetzlichen Untergrenze von 0,3. Jede Kürzung des Bundes kann den Anstieg vorziehen oder vergrößern.

Arbeitnehmer tragen die Hälfte des Beitrags.

Was der erwartete Anstieg um 1,3 Punkte bedeutet:

  • 3000 Euro brutto: rund 19,50 Euro weniger netto im Monat
  • 4000 Euro brutto: rund 26 Euro weniger netto im Monat
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Die berufstätige Tochter der Dreifach-Mutter zahlt also ab 2028 womöglich 26 Euro mehr. Nicht wegen der Mütterrente – aber jede gekürzte Milliarde legt etwas obendrauf.

Mütterrente III: So viel Geld gibt es pro Kind

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zählen künftig drei statt zweieinhalb Jahre Erziehungszeit. Das ist ein halber Entgeltpunkt mehr je Kind.

Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro sind das 21,26 Euro brutto pro Kind. Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben rund 18,60 Euro. Zur Einordnung: Einen vollen Entgeltpunkt bekommt, wer ein Jahr lang so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten, 2026 vorläufig 51.944 Euro brutto.

Ausgezahlt wird erst 2028, weil die Umstellung technisch aufwendig ist. Den Betrag für 2027 zahlt die Rentenversicherung laut eigener FAQ nach. Weil der Rentenwert bis dahin steigt, kann der Zuschlag 2028 etwas höher ausfallen.

Mütterrente III beantragen: Ist das nötig?

In der Regel nicht. Wer vor Januar 2028 Rente bezieht, bekommt den Zuschlag weitgehend automatisch. Wer später in Rente geht, erhält ihn direkt mit der ersten Zahlung.

Auch Väter profitieren, wenn die Erziehungszeit in ihrem Rentenkonto steht. Wer seine Kindererziehungszeiten nie hat erfassen lassen, sollte eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung anstoßen.

Bezieher von Witwenrente oder Grundsicherung sollten wissen: Der Zuschlag kann auf diese Leistungen angerechnet werden. Was das bei der Grundsicherung bedeutet, rklärt unser Text zur Grundsicherung bei der Rentenerhöhung.

Haushaltsbegleitgesetz 2027: Entscheidung im Bundestag

Beschlossen ist die Kürzung noch nicht. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hört am 12. Oktober Sachverständige zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 an.

Die Mütterrente III selbst steht nicht zur Debatte. Sie ist Gesetz und startet wie geplant.

Der Streit dreht sich nicht um die Leistung, sondern um die Rechnung. Der Bund hat versprochen, sie aus Steuern zu bezahlen. Hält er sich nicht daran, bezahlen sie am Ende die Beschäftigten über ihren Lohnzettel.

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