Bis zu 101,74 Euro weniger im Monat, ohne dass sich am Gehalt etwas ändert: Das erwartet im Januar Beschäftigte mit hohem Einkommen. Aufs Jahr gerechnet sind es gut 1220 Euro.
Grund sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung. Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 am 7. Oktober beschlossen. Eine Abstimmung im Bundestag braucht es dafür nicht.
Betroffen ist, wer mehr als 5812,50 Euro brutto im Monat verdient. Alle anderen zahlen bei den Beiträgen nichts drauf.
Beitragsbemessungsgrenze 2027: Die neuen Werte
Sozialbeiträge fallen nur bis zu einer Obergrenze an, der Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, zahlt auf den Rest keine Beiträge.
Diese Grenze wird jedes Jahr an die Löhne angepasst. Für 2027 zählt das Lohnplus von 4,38 Prozent aus dem Jahr 2025, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
Die Werte pro Monat:
- Krankenversicherung: 6375 Euro statt 5812,50 Euro
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8850 Euro statt 8450 Euro
- Versicherungspflichtgrenze: 7012,50 Euro statt 6450 Euro, im Jahr 84.150 Euro
Bei der Krankenversicherung ist das ein Plus von 9,7 Prozent, mehr als doppelt so viel wie die Löhne gestiegen sind.
Tabelle: So viel weniger Netto ab Januar 2027
Gerechnet ist der Arbeitnehmeranteil für gesetzlich versicherte Eltern. Angesetzt sind der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, 18,6 Prozent Rentenbeitrag und 2,6 Prozent Arbeitslosenversicherung.
Tabelle: So viel weniger Netto ab Januar 2027
- Bis 5812,50 Euro brutto: 0 Euro mehr im Monat, 0 Euro im Jahr
- 6000 Euro brutto: 19,78 Euro mehr im Monat, 237 Euro im Jahr
- 6200 Euro brutto: 40,88 Euro mehr im Monat, 491 Euro im Jahr
- 6375 bis 8450 Euro brutto: 59,34 Euro mehr im Monat, 712 Euro im Jahr
- 8650 Euro brutto: 80,54 Euro mehr im Monat, 967 Euro im Jahr
- Ab 8850 Euro brutto: 101,74 Euro mehr im Monat, 1221 Euro im Jahr
Ganz verloren ist das Geld nicht. Höhere Sozialbeiträge zählen steuerlich als Vorsorgeaufwendungen, ein Teil kommt über eine etwas niedrigere Lohnsteuer zurück.
Kinderlose: Bis zu 124 Euro mehr
Kinderlose ab 23 Jahren trifft es stärker. Nach dem Entwurf der Pflegereform steigt ihr Zuschlag in der Pflegeversicherung von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte.
Ab 8850 Euro brutto fehlen ihnen dann rund 124 Euro im Monat. Der höhere Zuschlag gilt außerdem für jedes Gehalt: Bei 4000 Euro brutto sind es 12 Euro mehr.
Beschlossen ist das noch nicht, Bundestag und Bundesrat müssen dem Pflegeneuordnungsgesetz zustimmen. Daran hängt auch, ob die Grenze in der Pflegeversicherung mit auf 6375 Euro steigt. Ohne die Reform läge sie bei 6075 Euro.
Extra-Aufschlag von 300 Euro: Gutverdiener zahlen ohne Gegenleistung
Über die normale Anpassung hinaus hebt die Regierung die Grenze in der Krankenversicherung einmalig um 300 Euro im Monat an. Nur mit der Lohnentwicklung wären es 6075 Euro geworden.
Der Aufschlag steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dem Sparpaket für die Krankenkassen. Von den Mehrbeiträgen haben die Versicherten selbst nichts: Die Leistungen der Kasse bleiben dieselben.
Bei der Rente sieht die Rechnung besser aus. Wer bis zur neuen Grenze verdient, sammelt mehr Rentenpunkte. Nach heutigem Rentenwert sind das knapp vier Euro mehr Monatsrente für jedes Jahr mit so hohem Gehalt.
Kassenwechsel: So holen Sie den Aufschlag zurück
Die Tabelle rechnet mit dem Durchschnittssatz. Teure Kassen verlangen deutlich mehr, günstige deutlich weniger. 2026 lagen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse mehr als zwei Prozentpunkte Zusatzbeitrag.
Wer an der Grenze verdient, zahlt davon die Hälfte. Ein Prozentpunkt weniger Zusatzbeitrag spart dann knapp 32 Euro im Monat. Ein Wechsel kann den Aufschlag in der Krankenversicherung damit vollständig ausgleichen.
Erhöht Ihre Kasse zum Januar den Beitrag, dürfen Sie sofort kündigen. Die Frist läuft bis Ende des Monats, in dem der neue Satz erstmals gilt, also bis zum 31. Januar 2027.
Selbstständige tragen den Aufschlag allein
Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil zusätzlich. Allein in der Krankenversicherung sind das laut Lohndialog gut 49 Euro im Monat pro Kopf.
Freiwillig versicherte Selbstständige haben niemanden, der mitzahlt. Ihr Höchstbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung steigt um rund 119 Euro im Monat, wenn ihre Kasse den Durchschnittssatz nimmt.
Privat versichert: Achtung bei knappem Gehalt
Wer neu in die private Krankenversicherung wechseln will, muss 2027 mehr als 84.150 Euro im Jahr verdienen. Bisher reichten 77.400 Euro.
Auch bereits Privatversicherte sollten nachrechnen. Wer mit seinem Gehalt unter die neue Grenze rutscht, wird grundsätzlich wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Kasse. Davon kann man sich innerhalb von drei Monaten befreien lassen. Für Menschen, die schon Ende 2002 privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von 80.550 Euro.
Bundesrat und Zusatzbeitrag: Was noch offen ist
Der GKV-Schätzerkreis hält einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent auch 2027 für ausreichend. Welchen Satz Ihre Kasse nimmt, entscheidet sie selbst bis Jahresende.
Über die Verordnung stimmt der Bundesrat voraussichtlich am 20. November ab. Bei den jährlichen Rechengrößen gilt die Zustimmung als Formsache.
Wer unter der Grenze verdient, merkt das Sparpaket an anderer Stelle. Ab Januar kostet jedes Rezept in der Apotheke 7,50 bis 15 Euro Zuzahlung statt bisher 5 bis 10 Euro. Mehr zum Kabinettsbeschluss lesen Sie in unserem Bericht, warum die Beiträge für Gutverdiener steigen.
Telekom kündigt jetzt alte Telefonanschlüsse: Wer diesen Brief ignoriert, verliert sein Festnetz
Dunkelflaute rollt über Deutschland: Strompreis springt von 13 auf über 300 Euro
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]