Soziale Medien

Alterskontrolle für alle: Das plant von der Leyen mit dem EU Kids Act

Zeitlimits, sichere Algorithmen, eingeschränkte Konten: Der EU Kids Act soll Kinder schützen. Doch dafür müssten alle Nutzer ihr Alter nachweisen.

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„Wir erleben gerade, wie unsere Kinder vereinnahmt werden“: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament.

„Wir erleben gerade, wie unsere Kinder vereinnahmt werden“: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament.

© Ahmet Sel/Imago

Einen Tag nach der Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen liegt der Entwurf für den neuen EU Kids Act vor. Auf 99 Seiten legt die Kommission in Brüssel dar, wie sie Kinder im Internet schützen und die angekündigten Altersgrenzen durchsetzen will.

Unter 13 Jahren keine sozialen Medien, unter 15 Jahren ein eingeschränktes und von den Eltern eingerichtetes Konto: Anbieter sollen süchtig machende Funktionen einschränken und Minderjährige besser vor Gewalt, Missbrauch und unerwünschten Kontakten schützen. „Wir erleben gerade, wie unsere Kinder vereinnahmt werden. Ihre Aufmerksamkeit, ihre Konzentration, ihre Gedanken werden gefangen genommen. Das raubt ihnen ihre Kindheit“, sagte von der Leyen am Mittwoch vor dem Europäischen Parlament.

Schlafenszeiten und Elternaufsicht

Wie dieser Schutz konkret aussehen soll, beschreibt die Kommission nun in ihrem Entwurf. Vorgesehen sind unter anderem Zeitlimits und Sperren während der Schul- und Schlafenszeiten. Endlos-Scrollen und bestimmte Belohnungsmechanismen sollen begrenzt, Kamera, Mikrofon und Standort bei Minderjährigen standardmäßig ausgeschaltet werden. Empfehlungsalgorithmen sollen sich an ausdrücklich genannten Interessen orientieren und nicht an Vorlieben, die aus dem Nutzungsverhalten abgeleitet werden.

Empfehlungen, die auf Signalen wie Klicks oder der Verweildauer bei einzelnen Inhalten beruhen, sollen standardmäßig ausgeschaltet werden. Zudem müssen die Anbieter erfassen, wie sich ihre Systeme auf die psychische Gesundheit Minderjähriger auswirken. Wie das konkret gemessen werden soll, lässt der Entwurf offen. KI-Begleiter und allgemeine Chatbots sollen keine nachgeahmten Beziehungen erzeugen, die zu emotionaler Abhängigkeit führen können.

Für diese Schutzmaßnahmen sind die jeweiligen Anbieter selbst verantwortlich. Bei der Altersprüfung ist es anders. Die EU will sie zertifizierten Drittanbietern übertragen. Mit welchem zugelassenen Verfahren diese das Alter feststellen, können sie selbst entscheiden. Ihre Systeme müssen jedoch mit der European Digital Identity Wallet – einer digitalen Brieftasche für staatlich bestätigte Identitätsnachweise – kompatibel sein. Die Plattform erfährt anschließend nur, ob der Nutzer die jeweilige Altersgrenze erreicht hat.

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Schutz für alle

Doch egal welches System genutzt wird: Die technische Konsequenz bleibt dieselbe. Wer soziale Medien ohne Einschränkungen nutzen will, muss grundsätzlich nachweisen, dass er alt genug ist. Die Auslagerung der Prüfung an Drittanbieter ändere daran nichts, erklärt Simeon de Brouwer, Referent für Digitalpolitik beim europäischen Dachverband für digitale Rechte EDRi, dieser Zeitung. „Selbst wenn nicht der Kassierer den Ausweis kontrolliere, sondern ein Polizist am Eingang, bleibe der Kunde nicht anonym“, betont der Datenschutzexperte.

Die geplanten EU-Lösungen seien zwar datenschutzfreundlicher als die in Australien eingesetzten Verfahren. Dort kommen unter anderem Ausweisdokumente, biometrische Gesichtsschätzungen und die Analyse des Nutzungsverhaltens zum Einsatz. Doch auch die europäischen Systeme beruhten weiterhin auf einer zentral staatlich bestätigten Identität; weder der EU-Prototyp noch die nationalen Wallets seien für die Altersprüfung einsatzbereit oder verfügten über die versprochenen Zero-Knowledge-Proofs. Diese sollen es ermöglichen, das Alter nachzuweisen, ohne die eigene Identität oder weitere persönliche Daten offenzulegen.

Aus Sicht de Brouwers verschwindet das Datenschutzrisiko deshalb nicht, sondern wird auf eine andere Stelle verlagert. Wer sein Alter nicht nachweisen kann oder will, bliebe auf die eingeschränkte Kinderversion beschränkt oder könnte bei Diensten mit Kontopflicht vollständig ausgeschlossen werden.

De Brouwer stellt deshalb den Ansatz grundsätzlich infrage. „Viele Maßnahmen sind sinnvoll. Es ergibt aber keinen Sinn, sie auf junge Menschen zu beschränken“, sagt er. Schutz vor süchtig machendem Design, emotional abhängig machenden KI-Systemen und ungefragt aktivierten Funktionen stehe allen Nutzern zu. Würden diese Vorgaben generell gelten, müssten die Anbieter für diese Schutzmaßnahmen nicht mehr zwischen Kindern und Erwachsenen unterscheiden. Eine Altersprüfung wäre dafür nicht nötig. „Alles mit einer Alterskontrolle zu versehen, ist gefährlich für die Gesellschaft“, warnt de Brouwer.

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