Ermittlungen

Briefwahl bei der Post abgegeben – Tage später bringt die Polizei sie zurück

Beim Spaziergang findet ein Mann ausgefüllte Briefwahlunterlagen auf der Straße. Nun ermittelt die Polizei wegen Verletzung des Briefgeheimnisses.

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Ein Briefkasten der Deutschen Post: Eine Berlinerin gab ihre Briefwahlunterlagen bei einer Postannahmestelle ab. Tage später brachte die Polizei sie zurück. (Symbolbild)

Ein Briefkasten der Deutschen Post: Eine Berlinerin gab ihre Briefwahlunterlagen bei einer Postannahmestelle ab. Tage später brachte die Polizei sie zurück. (Symbolbild)

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Ein paar Tage nachdem eine Berlinerin ihre Briefwahlunterlagen bei der Post abgegeben hat, steht bei ihr plötzlich die Polizei vor der Tür. Die Beamten haben ihre Wahlunterlagen dabei. Jene Unterlagen, von denen die 78-Jährige bis dahin angenommen hatte, dass sie längst auf dem Weg zum zuständigen Wahlamt seien. Nur der rote Wahlbriefumschlag ist verschwunden.

Wenn in Berlin gewählt wird, schrillen spätestens seit 2021 die Alarmglocken. Die damalige Abgeordnetenhauswahl musste wegen zahlreicher Pannen vollständig wiederholt werden. Und auch vor der Wahl an diesem Sonntag sind bereits Fehler bei der Briefwahl bekannt geworden. In Charlottenburg-Wilmersdorf wurden falsche Stimmzettel verschickt. Mit diesen Fällen hat der Fund nach allem, was bislang bekannt ist, nichts zu tun. Vergleichbare Funde sind weder Polizei noch Landeswahlamt bekannt.

Dass die Unterlagen wieder auftauchten, war Zufall. Am Samstagnachmittag hatte ein Versicherungsvermittler sie bei einem Spaziergang mit seiner Mutter in der Homburgstraße entdeckt. Auf der Straße lagen ein unterschriebener Wahlschein und ein verschlossener weißer Stimmzettelumschlag. Der rote Wahlbrief fehlte. Drei Tage später brachte der Mann den Fund zur Polizei. Die ermittelt inzwischen wegen Verletzung des Briefgeheimnisses.

Zwischen Postannahme und Straßenfund

Wie die Unterlagen auf die Straße kamen, ist bislang offen. Die Frau ist in Schmargendorf gemeldet, verbringt aber die meiste Zeit in Lichtenrade, erzählt sie am Telefon. Dort habe sie auch ihre Briefwahl abgegeben. Den Wahlschein hatte sie am Donnerstag, dem 10. September, unterschrieben. Wann genau sie die Unterlagen anschließend zu einer Postannahmestelle brachte, weiß sie nicht mehr. Sie habe dort gleichzeitig zwei Pakete abgegeben und sich länger mit dem Mitarbeiter unterhalten. Das Gespräch sei so nett gewesen, dass sie den genauen Ablauf des Tages heute nicht mehr zusammenbekomme.

Später, am Samstag, hatte der Versicherungsvermittler die Unterlagen nach dem Fund zunächst mit nach Hause genommen. Er wollte sie nicht einfach irgendwo abgeben, ohne dass geklärt und vor allem öffentlich bekannt wird, wie bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen auf einer Straße landen konnten. Beim Polizeiabschnitt 44 in Tempelhof schilderte er später, wo und in welchem Zustand er die Unterlagen gefunden hatte, und bekam eine Empfangsbestätigung.

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Vor der Rückgabe hatte die Polizei nach eigener Darstellung versucht, das zuständige Bezirksamt zu erreichen. Erfolglos. Die Unterlagen gab sie trotzdem zurück. Die Begründung: Ohne den roten Wahlbriefumschlag wären die Stimmen „offensichtlich ungültig gewesen“. Die Frau sollte sich deshalb um neue Unterlagen kümmern können.

Landeswahlleiter widerspricht der Polizei

Diese Zeitung erreichte Landeswahlleiter Stephan Bröchler. Nach seiner Auskunft ist der rote Wahlbriefumschlag für eine gültige Stimmabgabe gar nicht zwingend erforderlich. Der verschlossene Stimmzettelumschlag könne zusammen mit dem Wahlschein auch in einen anderen Briefumschlag gelegt und abgegeben werden. Alternativ könne sich die Frau bei einer Briefwahlstelle einen neuen Umschlag holen.

Benutzen sollte sie die gefundenen Unterlagen trotzdem nicht mehr. Nur aus einem anderen Grund: Nachdem sie auf der Straße gefunden wurden, könne nicht mehr sichergestellt werden, dass sie unverfälscht sind, sagt Bröchler. Das Bezirkswahlamt könne den bisherigen Wahlschein deshalb für ungültig erklären und neue Briefwahlunterlagen ausgeben. Wählen kann die Frau trotzdem noch.

Damit endet die Spur vorerst dort, wo sie begonnen hat: bei einem roten Umschlag, der fehlt. Irgendwo zwischen der Abgabe bei der Post und der Straße in Lichtenrade muss er auf dem Weg zur Urne von den übrigen Wahlunterlagen getrennt worden sein.

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