BERLIN. Die Datenschützer können sich über die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts freuen. Die Richter haben für die massenweise Erfassung von Autokennzeichen enge gesetzliche Grenzen gesetzt. Schon vor zwei Wochen hat das Gericht dem heimlichen Ausspähen privater Computer an strenge Vorgaben geknüpft und so der Sammelwut des Staates nach Bürger-Daten Einhalt geboten.Seit Mitte der 90er-Jahre wächst das staatliche Interesse daran, persönliche Daten für die polizeiliche Fahndung, die Aufklärung von Verbrechen oder für die geheimdienstliche Bespitzelung zu nutzen. Damals wurde einer der ersten großen dauerhaften Datenbanken eingeführt: die Gendatei. Ihre Entwicklung zeigt, dass Ermittlungsinstrumente, die einst als Ausnahme geplant werden, Alltag werden.Datenmenge wächst rasantZunächst wurden in die Datei beim Bundeskriminalamt die genetischen Fingerabdrücke von Schwerverbrechern eingestellt. In den folgenden Jahren aber dehnte der Bundestag die Erfassung von DNA-Analysen immer weiter aus. Heute reicht es, mehrere leichte Straftaten begangen zu haben, um dort gespeichert zu werden. Das ist ein Grund, warum die Datenmenge immens angewachsen ist. Mehr als 400 000 genetische Fingerabdrücke sind inzwischen gespeichert. Es dauert Monate, bis die Mitarbeiter eine neu angekommene Genanalyse in die Datenbank eingestellt haben.Der Glaube, dass die Erfassung von immer mehr Daten zu immer mehr Sicherheit führt, hat sich nach den Anschlägen vom September 2001 verstärkt. Mit zwei "Sicherheitspaketen" wurden in Deutschland mehr als hundert Gesetze verändert. Die Geheimdienste bekamen größte Zugriffsrechte auf Daten, die Rasterfahndung wurde wieder eingeführt, eine Anti-Terror-Datei aufgebaut. Innenpolitiker nutzen den Anti-Terror-Kampf seither zunehmend als Argument, um wahllos die Daten der Bürger zu horten. Die seit Januar geltende sechsmonatige Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist dafür ein Beispiel. Ein Verdacht ist nicht mehr nötig, um die Daten zu erfassen. Nur bei der Herausgabe an die Ermittler spielt er noch eine Rolle. Auch hier gilt: Nicht nur bei Terrorismusverdacht, sondern auch bei anderen schweren Taten kann die Polizei zugreifen.Gut 34 000 VerfassungsbeschwerdenFür die Kritiker hat die Sicherheitspolitik mit der Vorratsdatenspeicherung eine neue Dimension erreicht. Der Staat stelle seine Bürger unter einen Generalverdacht, argumentieren sie. Genau deshalb trifft die Vorratsdatenspeicherung auf eine so breite Ablehnung. Mehr als 34 000 Verfassungsbeschwerden wurden in Karlsruhe eingereicht.Mit der Erhebung von Daten geht ihre grenzüberschreitende Vernetzung einher. Innerhalb der EU wird seit Jahren der Austausch der Daten vorbereitet, etwa bei Genanalysen. Aber auch die USA dringen zunehmend darauf, Zugriff auf die Daten der bei ihnen einreisenden Europäer zu bekommen. Mit Drohungen erreichten sie, dass die europäischen Fluggesellschaften ihnen die Daten ihrer Passagiere übermitteln. Vergangenes Jahr wurde das Abkommen mit der EU unterzeichnet. Mit einem gestern mit Deutschland geschlossenen Vertrag erhalten die USA nun auch die Möglichkeit, Fingerabdrücke und DNA-Profile abzugleichen.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]