Justiz

Mordprozess im Fall Fabian: Richter lehnt letzte Beweisanträge ab – so geht es jetzt weiter

Das Landgericht Rostock lehnt die letzten Beweisanträge im Fall Fabian ab. Als Nächstes kommt das Gutachten. Wann das Urteil fällt, ist noch offen.

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Die Angeklagte spricht mit ihren Anwälten Andreas Ohm (l) und Thomas Löcker (M) bei der Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian.

Die Angeklagte spricht mit ihren Anwälten Andreas Ohm (l) und Thomas Löcker (M) bei der Fortsetzung des Mordprozesses im Fall Fabian.

© Jens Büttner/dpa

Der Richter im Fabian-Mordprozess hat die letzten beiden von insgesamt elf zusätzlichen Beweisanträgen der Verteidigung abgelehnt. Damit rückt das Verfahren am Landgericht Rotock seinem Ende entgegen.

Am 30. Verhandlungstag, dem 23. September, entschied die Kammer um den Vorsitzenden Richter Holger Schütt, dass kein neues Gutachten zu Handy- und Bewegungsdaten nötig sei.

Im Zentrum des Fabian-Mordprozesses steht der Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow. Die 30-jährige Gina H. soll den Jungen laut Anklage getötet haben.

Kein neues Handy-Gutachten: Was die Verteidigung durchsetzen wollte

Die Verteidigung hatte ein neues digital-forensisches Gutachten zu den Handydaten der Angeklagten und eines Bekannten gefordert. Dieser Mann ist Jäger.

Damit wollten die Anwälte belegen, dass sich die 30-Jährige am 10. Oktober 2025 länger als bisher angenommen mit dem Jäger an einem Waldsee aufgehalten habe – ab etwa 13 Uhr rund eineinhalb Stunden, wie schon am Tag zuvor. Richter Schütt lehnte ab. Ein solches Treffen schließe eine mögliche Tatbeteiligung nicht aus, wie die Beweisaufnahme bereits gezeigt habe.

Das entscheidende Zeitfenster im Fall Fabian

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war Fabian am 10. Oktober 2025 zuletzt um 10.51 Uhr an seinem Handy aktiv. Das Gerät lag in der Wohnung seiner Mutter in Güstrow, wo der Junge an jenem Freitag zunächst allein blieb und dann verschwand.

Rund vier Stunden später, um 14.59 Uhr, fotografierte eine Zeugin aus der Ferne ein Feuer an einem Tümpel. Genau dort wurde später die angebrannte Leiche des Kindes gefunden.

Dieses Zeitfenster nannte Schütt „umfassend“. Ein neues digital-forensisches Gutachten zu Handy- und Bewegungsdaten sei deshalb nicht erforderlich.

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Was Gina H. im Fall Fabian vorgeworfen wird

Der 30-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft „heimtückischen Mord“ vor. Sie soll Fabian aus der Güstrower Wohnung abgeholt und anschließend erstochen haben. Später soll sie an den Tümpel bei Klein Upahl zurückgekehrt sein, um die Leiche anzuzünden.

Fabian war am 10. Oktober 2025 als vermisst gemeldet worden. Vier Tage später meldete Gina H. selbst der Polizei, sie habe die Leiche des Jungen gefunden.

Als Motiv nennt die Anklage die Beziehung zu Fabians Vater. Von diesem war die Angeklagte im August 2025 nach vier von Streit geprägten Jahren getrennt worden – aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll sie den Jungen als Hindernis für einen Neuanfang gesehen haben.

Gina H. weist die Vorwürfe seit Beginn entschieden zurück. Bei Befragungen verstrickte sie sich allerdings mehrfach in Widersprüche. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Fabians Vater glaubt weiter an die Unschuld seiner Ex-Freundin.

Wie es im Fabian-Mordprozess weitergeht

Mit der Ablehnung der Anträge ist die Beweisaufnahme fast abgeschlossen. Am nächsten Verhandlungstag, dem fünften Oktober, soll der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vortragen.

Der forensische Psychiater Peter Keiper beurteilt die Schuldfähigkeit der Angeklagten. Nach Angaben des Gerichts war er an allen Verhandlungstagen dabei, sprach mit Gina H. und führte Tests durch.

Danach folgen die Plädoyers, frühestens am 8. Oktober. Anschließend hat die Angeklagte das letzte Wort. Das Gericht muss dann innerhalb von zwei Wochen zu einem Urteil kommen.

Wann fällt das Urteil im Fall Fabian?

Einen festen Urteilstermin gibt es noch nicht. Nach der Ablehnung der letzten Beweisanträge könnte das Verfahren jedoch bald enden. Gerichtssprecherin Anne Kruse hatte zuvor mit einem mündlichen Urteil am 10. November gerechnet. „Wir sind auf der Zielgeraden“, sagte sie der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung.

Das Landgericht hat für die Schlussphase mehrere Termine reserviert, darunter den 8., 29. und 30. Oktober sowie den 10. November. Gegen ein Urteil kann anschließend noch Revision eingelegt werden.

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