Die Geflügelpest hat erstmals in dieser Saison einen Stall in Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Betroffen ist ein Putenbetrieb im Lalendorfer Ortsteil Wattmannshagen im Landkreis Rostock. Dort wiesen die Behörden das hochansteckende Virus H5N1 nach, rund 6000 Puten mussten getötet werden.
Für Geflügelhalter in der Umgebung gelten seither strenge Auflagen: Zwei Landkreise haben Sperrzonen und Stallpflichten angeordnet. Wer Hühner, Gänse oder Enten hält, sollte jetzt wissen, welche Regeln greifen – und warum Fachleute vor einem schweren Herbst warnen.
Der erste Geflügelpest-Fall der Saison
Den Ausbruch bestätigte der Landkreis Rostock für den Betrieb in Wattmannshagen. Nachgewiesen wurde das Virus H5N1 – eine besonders aggressive Form der Geflügelpest.
Rund 6000 Puten in dem Bestand wurden getötet, um eine weitere Ausbreitung zu stoppen, wie der Landkreis mitteilte. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt stuft den Fall als ersten Nachweis der Geflügelpest in einer Tierhaltung der laufenden Saison in Mecklenburg-Vorpommern ein.
Schutzzone und Überwachungszone: Welche Regeln jetzt gelten
Um den betroffenen Betrieb hat der Landkreis Rostock zwei Zonen gezogen. Die Schutzzone reicht drei Kilometer weit, die Überwachungszone zehn Kilometer.
In diesen Bereichen gilt eine Aufstallungspflicht. Das Geflügel muss im Stall bleiben und darf nur dort gefüttert und getränkt werden. Wer einen Stall betritt, muss Schutzkleidung tragen. Die Vorschriften sollen verhindern, dass das Virus über Menschen, Fahrzeuge oder Wildvögel weitergetragen wird.
Die Schutzzone erstreckt sich laut der behördlichen Allgemeinverfügung über mehrere Ämter und Gemeinden:
Amt Krakow am See: Gemeinde Lalendorf mit den Ortsteilen Lalendorf, Wattmannshagen, Zapkendorf, Mierendorf, Neu Mierendorf, Neu Wendorf und Wendorf
Amt Mecklenburgische Schweiz: Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Hohen Demzin und Warnkenhagen
Amt Laage: Gemeinde Laage mit Ortsteilen wie Diekhof, Striesenow und Pölitz
Randgebiete: Barlachstadt Güstrow (Ortsteil Devwinkel) und Stadt Teterow (Ortsteil Hohes Holz)
Nachbarkreis Seenplatte verschärft für Großbetriebe
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte reagierte mit einer eigenen Allgemeinverfügung, die am 9. November 2026 in Kraft tritt. Danach müssen alle Betriebe mit 5000 oder mehr Geflügelhaltungsplätzen ihre Tiere aufstallen – in geschlossenen Ställen oder unter vogelsicheren Vorrichtungen.
Die Behörde begründet den Schritt mit dem hohen wirtschaftlichen Risiko in einer Region mit großer Geflügeldichte. Betreiber mehrerer Anlagen hätten in den Tagen zuvor ungewöhnlich viele Wildvögel auf umliegenden Feldern und Gewässern beobachtet, heißt es. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stütze die Maßnahme und betone die große Wirksamkeit von Aufstallungen.
Geflügelschau in Gnoien findet trotz Geflügelpest statt
Trotz des Ausbruchs soll die 32. Landesverbandsschau der Rassegeflügelzüchter am 7. November in Gnoien (Landkreis Rostock) stattfinden. Die Schau stehe unter strenger Beobachtung des Veterinäramtes, die Landestierärztin sei im ständigen Austausch mit der Behörde, sagte Agrarminister Till Backhaus (SPD) dem NDR.
Backhaus appellierte an alle Geflügelhalter im Land – unabhängig davon, ob ihr Betrieb in einer Sperrzone liegt: Fütterung und Tränken sollten dringend nur noch im Stall erfolgen.
Wie gefährlich ist H5N1 für Menschen?
Für die Allgemeinbevölkerung bleibt das Risiko nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) gering. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen von Menschen mit Vogelgrippeviren bekannt geworden.
Übertragungen treten laut RKI vor allem bei engem Kontakt mit kranken oder verendeten Vögeln beziehungsweise deren Ausscheidungen auf. Hinweise auf eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch gebe es derzeit nicht (Stand 20. Oktober 2026).
Warum die Vogelgrippe im Herbst zunimmt
Der Fall in Lalendorf passt in ein bekanntes Muster. Bereits Ende Oktober hatte das Schweriner Landwirtschaftsministerium vor dem Start der Vogelgrippesaison gewarnt – spätestens mit dem Vogelzug steige das Risiko. Nachweise, besonders bei Wildvögeln, gebe es inzwischen ganzjährig in Deutschland.
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Das FLI rechnet für November 2026 mit einem weiteren Anstieg der H5-Nachweise. Das Risiko einer Verbreitung in Wildvogelbeständen bewertet es als hoch, den Eintrag in Geflügelhaltungen über Wildvogelkontakte als moderat. Für Oktober nennt das Institut neun H5N1-Nachweise bei Wildvögeln aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen.
Auch im übrigen Norddeutschland spitzt sich die Lage zu. In Schleswig-Holstein gilt seit Ende Oktober wieder eine landesweite Aufstallungspflicht, nachdem dort mehrere Ausbrüche bestätigt worden waren.
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