BERLIN. Die von der SPD erwogene Belastung der Privatversicherten zu Gunsten der gesetzlichen Krankenkassen stößt nicht nur in der Union, sondern auch in der Bundesregierung selbst auf Kritik. Das Bundesjustizministerium lehnte in einem Vermerk, der der Berliner Zeitung vorliegt, einen Solidarbeitrag der Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) als ungerecht ab: "Eine pauschale Regelung, nach der alle in der PKV Versicherten einen zusätzlichen Beitrag zur Unterstützung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten haben, wäre unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten bedenklich", heißt es in dem Papier.Das Justizressort argumentiert, in der PKV seien nicht nur Reiche versichert, sondern auch Geringverdiener, etwa Beamte in niedrigen Besoldungsstufen. Wenn man deren Leistungsfähigkeit berücksichtige, müssten diese Personen eigentlich von Gesundheitsausgaben entlastet werden. "Diese Personen mit einem zusätzlichen (Solidar-)Beitrag zu belasten, wäre ungerecht", wird in dem Papier betont. Zudem leisteten die PKV-Versicherten ohnehin durch höhere Honorarzahlungen an die Ärzte schon einen "gewissen Solidarbeitrag".Skeptisch werden in dem Vermerk auch die in der Koalition diskutierten Möglichkeiten zur Schaffung von mehr Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung beurteilt. Im Mittelpunkt der Debatte steht dabei die Mitnahme der Altersrückstellungen. Bislang legen die Privatkassen für ihre Versicherten Geld für höhere Ausgaben im Alter zurück. Diese Rückstellungen können bei einem Wechsel der Versicherung nicht mitgenommen werden. Die Folge ist, dass kaum jemand seine Versicherung wechselt. Somit existiert praktisch kein Wettbewerb zwischen den Privatkassen.In dem Vermerk heißt es, eine Mitnahme der Altersrückstellungen sei technisch kaum umzusetzen. Außerdem müsste mit Beitragserhöhungen gerechnet werden. Schließlich würden die Rückstellungen ausgeschiedener Mitglieder bislang der gesamten Versichertengemeinschaft zu Gute kommen. Das wäre bei einer Mitnahme der Rückstellungen nicht mehr der Fall.Geld für Gesetzliche KassenNeue Spekulationen gab es gestern über die Frage, wie die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht werden können. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat dazu intern vorgeschlagen, Gutverdiener stärker zu belasten. Das soll durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 3 562,50 Euro auf 4 400 Euro (neue Länder) beziehungsweise 5 250 Euro (alte Länder) erreicht werden. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge gezahlt werden. Im Westen würde der Maximalbeitrag dann um bis zu 127 Euro und im Osten um bis zu 63 Euro steigen. Die Union lehnte ein derartiges Vorgehen bereits ab. Das sei mit der CDU nicht zu machen, sagte Saarlands Ministerpräsident Peter Müller.------------------------------Foto: Die Gesundheitsversorgung wird teurer werden. Es ist nur unklar, für wen.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]