Sozialleistungen

Wer mit Haftbefehl gesucht wird, erhält keine Sozialleistungen mehr: Das steht im neuen Plan der Regierung

Der Bund verschärft den Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch. Das Kabinett beschloss einen 10-Punkte-Plan. Ein Punkt zielt auf Haftbefehle.

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Bärbel Bas (SPD) und Alexander Dobrindt (CSU), nehmen an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil.

Bärbel Bas (SPD) und Alexander Dobrindt (CSU), nehmen an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil.

© Kay Nietfeld/dpa

Die Bundesregierung hat einen 10-Punkte-Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Wer mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht wird, soll künftig keine Grundsicherung mehr erhalten.

Das Kabinett brachte den Aktionsplan am Mittwoch auf den Weg. Er richtet sich nach Angaben der Regierung vor allem gegen Missbrauch und Ausbeutung im Zusammenhang mit Zuwanderung aus der EU.

Vorgelegt haben ihn Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Geplant sind ein besserer Datenabgleich zwischen den Behörden, schärfere Kontrollen und strengere Regeln. Bis zum Jahresende sollen die Maßnahmen umgesetzt werden.

Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch: Darum geht es

Mit dem Katalog wollen Bas und Dobrindt gezielt gegen organisierte Ausbeutung und Leistungsbetrug vorgehen. „Sozialleistungsmissbrauch schadet der Gesellschaft und schwächt das Vertrauen in den Sozialstaat“, erklärte die Ministerin. Dobrindt kündigte an, der Staat müsse konsequent handeln, wenn der Sozialstaat missbraucht werde.

Der Plan bündelt dafür zehn Maßnahmen – von besserem Datenaustausch über schärfere Kontrollen bis zu strengeren Regeln.

Keine Grundsicherung mehr für per Haftbefehl gesuchte Personen

Der wohl konkreteste Punkt betrifft Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden. „Wer mit Haftbefehl gesucht wird, darf keine Sozialleistungen beziehen“, erklärte Dobrindt.

Gesetzlich ausgeschlossen werden soll, dass diese Personen weiterhin Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten. Gemeint sind laut Plan vor allem rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich trotz Ladung dem Haftantritt entziehen.

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Wie der Datenaustausch Sozialleistungsmissbrauch aufdecken soll

Ein zentraler Hebel ist der Datenaustausch zwischen den Behörden. Über sogenannte Push-Nachrichten sollen Auffälligkeiten schneller sichtbar werden. Ein Teil davon läuft bereits: Seit Juli melden die Jobcenter dem Zoll, wenn ein Verdacht auf Schwarzarbeit oder einen Verstoß gegen den Mindestlohn besteht.

Zusätzlich bekommt die Bundesagentur für Arbeit ein zentrales Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch mit fünf regionalen Stellen.

Auch Arbeitgeber nimmt der Plan in die Pflicht. Wer eine Beschäftigung gar nicht, nicht vollständig oder nur zum Schein bei der Sozialversicherung meldet, soll für zu viel gezahlte Sozialleistungen haften und diese zurückzahlen.

Regierung will Hintermänner besser verfolgen

Die Regierung will die Hintermänner des organisierten Sozialleistungsmissbrauchs strafrechtlich stärker verfolgen. Zugleich sollen Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit besser geschützt werden.

Bas betonte, dass Deutschland auf ausländische Fachkräfte angewiesen sei – viele davon aus der EU. „Was aber nicht geht, ist, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen“, sagte die Ministerin.

Im Mai hatte Bas noch für Kritik gesorgt, als sie bei der Regierungsbefragung sagte: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“. Der Satz fiel als Antwort auf die Frage des AfD-Abgeordneten René Springer, warum die Bundesregierung angesichts der Haushaltslage nicht bei der Zuwanderung in die Sozialsysteme spare.

Die Regierung will deshalb auch auf EU-Ebene aktiv werden, um Fehlanreizen und Missbrauch bei Sozialleistungen zu begegnen. Schon in den Herkunftsländern sollen Menschen über faire Arbeitsbedingungen informiert werden.

Bis wann die Maßnahmen greifen sollen

Laut Aktionsplan sollen die Schritte bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden. Das gelte allerdings „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und vorbehaltlich bestehender Finanzierungskompetenz des Bundes“.

Bas hatte bereits im Juni einen Aktionsplan vorgelegt und diesen anschließend mit dem Innenministerium weiterentwickelt. Dobrindt sprach von „klarer Kante gegenüber Sozialbetrügern“.

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