Der Bundestag hat am Mittwoch einen Antrag von Grünen und Linken abgelehnt, die für Freitag geplante Abstimmung über die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) initiierte Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung zu verschieben. Vertreter der Opposition kündigten an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bestätigte das Parlament am Mittwoch die Tagesordnung für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause. Grüne, Linke und AfD stimmten dagegen. Damit soll am Freitag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgestimmt werden.
Warkens Krankenkassen-Reform ist „Murks“: Grüne wollen Abstimmung verhindern
GKV-Sparpläne: Braucht Deutschland wirklich 90 Krankenkassen?
AfD stimmt mit Grünen und Linken gegen Abstimmung
Auslöser der rund 20-minütigen Geschäftsordnungsdebatte waren Änderungsanträge der Koalition im Umfang von knapp 300 Seiten, die erst am Montag bekannt geworden waren. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, sprach von einem chaotischen Verfahren. Niemand könne seriös beurteilen, wie sich die kurzfristigen Änderungen auswirkten. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge hatte im ZDF-„Morgenmagazin“ gesagt, die Koalition habe am Dienstag mitgeteilt, dass die zunächst übermittelten Anträge fehlerhaft seien und neu erstellt werden müssten. Bis zum Morgen habe keine finale Fassung vorgelegen.
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert warnte vor einem massiven Eingriff in Verbraucherrechte und einem Massensterben der Krankenhäuser. Durch die Änderungen sei ein komplett neues Gesetz entstanden. Ina Latendorf von der Linken kritisierte, die Koalition habe eine weitere Expertenanhörung im Ausschuss verhindert.
Grüne hoffen auf das Bundesverfassungsgericht
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen wandte sich bereits am Mittwochvormittag an das Bundesverfassungsgericht, hat sogar einen Eilantrag eingereicht. Er habe erhebliche Zweifel, dass der Ablauf den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge, erklärte er in Berlin.
Die Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik zurück. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Steffen Bilger, sagte, die Reform sei unter Einhaltung aller Fristen beraten worden. Das Gesetz müsse so schnell wie möglich kommen. Sein SPD-Amtskollege Dirk Wiese verwies auf die Anhörung am 22. Juni und darauf, dass das Vorhaben auf Vorschlägen der GKV-Finanzkommission beruhe. Seit Ostern gebe es keine neuen Vorschläge.
Mit der Reform will die Bundesregierung die Finanzen der Krankenkassen stabilisieren und Beitragserhöhungen vermeiden. Vorgesehen sind unter anderem höhere Zuzahlungen zu Medikamenten und Klinikaufenthalten, Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung, die Einführung einer Teil-Krankschreibung sowie höhere Rabatte von Pharmafirmen und Apotheken. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Die Länder könnten aber den Vermittlungsausschuss anrufen.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]