Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz vorgelegt, das die geplante Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin erheblich erschweren soll. Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Berliner Linken und mögliche künftige Regierende Bürgermeisterin, hält den Vorstoß für verfassungswidrig.
„Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben“, sagte Eralp im ZDF-Morgenmagazin.
Drei Vorgaben aus dem Innenministerium
Das Bundesinnenministerium hat am Sonntag drei zentrale Bedingungen für künftige Vergesellschaftungen bestätigt. Erstens soll eine Landesregierung nachweisen müssen, dass sie zuvor alle anderen Mittel ausgeschöpft hat – etwa Investitionen in den Wohnungsneubau. Zweitens soll die Entschädigung ausschließlich zum Verkehrswert erfolgen, ermittelt durch ein Gutachten. Drittens muss der Ausgleich unmittelbar in Geld geleistet werden.
Dobrindt erklärte, die Bundesregierung werde damit deutlich machen, „dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“. Einen verabschiedeten Gesetzentwurf gibt es allerdings noch nicht.
Eralp: „Ein Gesetz gegen die Berliner Mieter“
Die Linken-Fraktionsvorsitzende wies den Vorstoß im ZDF-Morgenmagazin als Angriff auf die Berliner Mieterschaft zurück. „Dieses Gesetz hat aus meiner Sicht nichts mit Investitionsschutz zu tun, sondern es ist ein Gesetz gegen die Berliner Mieter“, sagte sie. Besonders die Bindung an den Verkehrswert kritisierte Eralp scharf.
„Wenn der Verkehrswert so hoch angesetzt wird, dann ist das ein Versuch, die Vergesellschaftung zu verhindern“, so die Politikerin weiter. Auf diese Weise werde versucht, Artikel 15 des Grundgesetzes auszuhöhlen. Die Spekulation dürfe nicht mitbezahlt werden.
160.000 Wohnungen im Visier von Rot-Grün-Rot
Im Berliner Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD ist vorgesehen, private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen zur Abgabe ihrer darüber hinausgehenden Bestände zu verpflichten. Rund 160.000 Mietwohnungen könnten so in öffentliches Eigentum übergehen. Die drei Parteien kalkulieren mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro.
Dieser Betrag dürfte deutlich unter dem Verkehrswert der betroffenen Immobilien liegen. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Unternehmen sollen von der Vergesellschaftung ausgenommen bleiben, ebenso Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 errichtet wurden. Ein Gesetzentwurf soll Mitte 2028 ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.
Volksentscheid 2021: Über eine Million Stimmen dafür
Der Konflikt reicht bis zum Berliner Volksentscheid vom September 2021 zurück. Damals sprachen sich 1.035.950 Menschen – 57,6 Prozent der Abstimmenden – für die Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus. Der Entscheid war rechtlich nicht bindend, forderte den Senat aber auf, ein Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten.
Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich verfassungskonform sei. Zu wesentlichen Rechtsfragen gab es allerdings abweichende Sondervoten.
Linken-Co-Vorsitzender Luigi Pantisano forderte die Bundes-SPD auf, sich zwischen den Interessen der Wohnungskonzerne und denen der Mieter zu entscheiden. „Die Bundesregierung hat Angst vor einer starken Linken, die in Berlin die Interessen der Menschen durchsetzt“, erklärte er am Sonntag.
Berlin: Koalitionsverhandlungen stehen noch aus
Die Regierungsbildung in Berlin ist noch nicht abgeschlossen. SPD und Grüne haben dem Beginn von Koalitionsverhandlungen bereits zugestimmt. Die Berliner Linke will auf einem Parteitag am 31. Oktober darüber entscheiden.
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Neben der Vergesellschaftung sieht das Sondierungspapier den Bau von 100.000 bezahlbaren Wohnungen und einen Mietendeckel für die rund 440.000 landeseigenen Wohnungen vor. Ob das Finanzierungskonzept, das erst 2027 erarbeitet werden soll, den Anforderungen eines möglichen Bundesgesetzes standhält, ist eine der offenen Fragen.
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