Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die geplante Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin mit einem neuen Bundesgesetz erheblich erschweren. Fünf Wochen nach dem Wahlsieg der Linken in der Hauptstadt hat sein Ministerium am Sonntag konkrete Eckpunkte für ein Investitionsschutzgesetz bestätigt. Vorgesehen sind höhere Anforderungen an die Begründung von Vergesellschaftungen und strengere Regeln für Entschädigungszahlungen. Betroffen wäre ein zentrales Vorhaben der möglichen rot-grün-roten Landesregierung: die Überführung von rund 160.000 Mietwohnungen in öffentliches Eigentum.
„Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt der Bild-Zeitung. Sein Ministerium bestätigte die drei zentralen Vorgaben auf Anfrage der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.
Die Bundesregierung aus Union und SPD hatte sich bereits grundsätzlich auf ein solches Gesetzesvorhaben verständigt. Nun wird erstmals konkret, mit welchen Mitteln sie die Berliner Pläne begrenzen will. Einen verabschiedeten Gesetzentwurf gibt es allerdings noch nicht.
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Nach den Eckpunkten des Innenministeriums soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen künftig nur möglich sein, wenn ihre zwingende Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird.
Eine Landesregierung müsste belegen, dass sie zuvor sämtliche anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Dazu gehören insbesondere Investitionen in den Wohnungsneubau und die Förderung zusätzlicher Wohnungen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, käme eine Vergesellschaftung infrage.
Zweitens sollen betroffene Unternehmen ausschließlich zum Verkehrswert ihrer Immobilien entschädigt werden. Dieser müsste durch ein Gutachten ermittelt werden.
Drittens verlangt Dobrindt, dass die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgt. Andere Formen des Ausgleichs sollen damit ausgeschlossen werden.
Besonders die Verpflichtung zur Entschädigung zum Verkehrswert könnte das Berliner Vorhaben erheblich verteuern. Linke, Grüne und SPD haben in ihrem gemeinsamen Sondierungspapier vorgesehen, die Entschädigungen auf insgesamt 16 Milliarden Euro zu begrenzen. Dieser Betrag dürfte deutlich unter dem Verkehrswert der betroffenen Immobilien liegen.
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen setzt sich seit Jahren für die Vergesellschaftung großer Berliner Wohnungskonzerne ein. Dobrindts geplantes Gesetz könnte ihr Vorhaben erheblich erschweren.
© Paul Zinken/dpa
Rot-Grün-Rot plant Vergesellschaftung von 160.000 Wohnungen
Der Vorstoß aus dem Innenministerium richtet sich gegen eines der zentralen Wahlversprechen der Berliner Linken.
Bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September wurde sie mit 25,7 Prozent erstmals stärkste Kraft in der Hauptstadt. Gemeinsam mit Grünen und SPD verfügt sie über eine parlamentarische Mehrheit.
Die drei Parteien einigten sich bei ihren Sondierungsgesprächen darauf, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Konzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin sollen ihre darüber hinausgehenden Bestände gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführen müssen.
Nach Angaben der Linken-Politikerin Elif Eralp wären fünf große Immobilienunternehmen betroffen, darunter Vonovia. Rund 160.000 Wohnungen könnten auf diese Weise in öffentliche Hand übergehen.
Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen sollen ausgenommen bleiben. Das gilt auch für Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch entstehen.
Ein Finanzierungskonzept soll 2027 erarbeitet werden. Mitte 2028 wollen die möglichen Koalitionspartner einen Gesetzentwurf in das Berliner Abgeordnetenhaus einbringen.
Daneben sieht das Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD den Bau von 100.000 bezahlbaren Wohnungen sowie einen Mietendeckel für die rund 440.000 landeseigenen Wohnungen vor.
Die Regierungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. SPD und Grüne haben dem Beginn von Koalitionsverhandlungen bereits zugestimmt. Die Berliner Linke will darüber am 31. Oktober auf einem Parteitag entscheiden.
Linke attackiert Dobrindt: „Angst vor einer starken Linken“
Der Co-Vorsitzende der Linken, Luigi Pantisano, reagierte mit scharfer Kritik auf die Eckpunkte.
„Die Bundesregierung hat Angst vor einer starken Linken, die in Berlin die Interessen der Menschen durchsetzt“, erklärte er am Sonntag.
Die Berliner hätten sich nach seiner Darstellung bereits zweimal für eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ausgesprochen: beim Volksentscheid 2021 und mit dem Wahlsieg der Linken im September.
Pantisano warf Dobrindt und der Bundesregierung vor, den Interessen der Aktionäre von Wohnungskonzernen wie Vonovia größere Bedeutung beizumessen als denen der Mieter.
„Ein solches Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben“, erklärte er. Zugleich forderte er die Bundes-SPD auf, sich zwischen den Interessen der Wohnungskonzerne und denen der Mieter zu entscheiden.
Auch die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Caren Lay, kritisierte das Vorhaben. Gegenüber der Welt bezeichnete sie Dobrindts Plan als „juristisches Himmelfahrtskommando“, das die Berliner Vergesellschaftung nicht verhindern werde.
Unterstützung erhielt der Innenminister dagegen aus der Union. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) bezeichnete die Vorschläge gegenüber der Welt als „vernünftig und fair“. Sie seien notwendig, um das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland zu sichern.
Artikel 15 des Grundgesetzes: Darf der Bund die Berliner Pläne blockieren?
Ob Dobrindts Investitionsschutzgesetz tatsächlich geeignet wäre, die Berliner Vergesellschaftung zu verhindern, ist juristisch nicht abschließend geklärt.
Der entscheidende Punkt: Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt ausdrücklich, Grund und Boden sowie Produktionsmittel gegen Entschädigung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen.
Für die Entschädigung verweist die Vorschrift auf Artikel 14. Dort ist eine gerechte Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und denen der betroffenen Eigentümer vorgesehen. Ein zwingender Ausgleich zum vollen Verkehrswert steht nicht ausdrücklich im Verfassungstext.
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Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält deshalb insbesondere diesen Teil von Dobrindts Plan für problematisch.
„Bei der Höhe der Entschädigung gibt es verfassungsrechtlichen Spielraum. Diesen Spielraum durch eine solche Vorgabe einzuschränken, halte ich für riskant“, sagte Battis den Funke-Medien.
Die beiden anderen Vorgaben, also die unmittelbare Entschädigung in Geld und den Nachweis einer zwingenden Notwendigkeit, hält Battis dagegen für rechtlich eher umsetzbar.
Der Bund verfügt nach Artikel 74 des Grundgesetzes grundsätzlich über eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für Vergesellschaftungen. Bundesrecht könnte damit die Handlungsmöglichkeiten der Länder einschränken. Ob sämtliche von Dobrindt vorgeschlagenen Vorgaben mit dem Grundgesetz vereinbar wären, müsste jedoch gesondert geprüft werden.
Bereits 2023 kam eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich sei. Zu wesentlichen Rechtsfragen gab es allerdings abweichende Sondervoten.
Berliner Volksentscheid: Mehr als eine Million Stimmen für Vergesellschaftung
Der Konflikt reicht bis zum Berliner Volksentscheid vom September 2021 zurück.
Damals stimmten nach dem amtlichen Ergebnis 1.035.950 Menschen für die Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Das entsprach 57,6 Prozent aller Abstimmenden.
Der Volksentscheid führte nicht unmittelbar zur Übertragung von Wohnungen. Er forderte den Senat auf, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Die damalige Initiative wollte bereits Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen erfassen. Die mögliche rot-grün-rote Koalition setzt die Schwelle nun deutlich höher an.
Aus der Auseinandersetzung um die Berliner Mieten könnte damit ein grundsätzlicher Konflikt über die Reichweite von Artikel 15 werden.
Politisch trifft der Vorstoß auch die SPD. Während ihre Berliner Vertreter die Vergesellschaftungspläne gemeinsam mit Linken und Grünen vorantreiben wollen, trägt die Partei auf Bundesebene das geplante Investitionsschutzgesetz der schwarz-roten Bundesregierung mit.
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