Die Bundestagsfraktion der Grünen hat Klage gegen eine kürzlich beschlossene Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten eingereicht. Das berichtete die Nachrichtenagentur AFP unter Verweis auf die Klageschrift der sogenannten Organklage am Bundesverfassungsgericht. Die Neuregelung sieht vor, dass die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten benennen kann. Die Grünenfraktion meint aber, das Grundgesetz weise „eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat“ zu.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic sagte dem Nachrichtenmagazin Spiegel, ihre Fraktion werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages“ nicht hinnehmen. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, „sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen“.
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Die betreffende Neureglung war Mitte Dezember im Bundesrat verabschiedet worden. Damit braucht die Bundesregierung nicht mehr die Zustimmung des Bundesrats, um ein Herkunftsland als sicher zu bestimmen. Bei solchen Staaten handelt es sich laut Asylgesetz um Länder, in denen angesichts der allgemeinen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung, Folter oder Bedrohung zu befürchten ist.
Anträge auf Asyl oder Schutz in Deutschland sind bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten laut Gesetz grundsätzlich als „offensichtlich unbegründet abzulehnen“ – außer die Betroffenen können das Gegenteil beweisen. Die Neuregelung soll künftig Asylverfahren beschleunigen, soll aber nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz gelten.
Die Grünen hatten die Neureglung bereits im vergangenen Sommer vor ihrem Beschluss kritisiert. Die Bundestagsabgeordnete Filiz Polat warf der Bundesregierung damals vor, „an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips“ zu rütteln. „Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ist kein Verwaltungsakt, sondern ein tiefgreifender Eingriff in individuelle Schutzrechte mit gravierenden Folgen für Geflüchtete“, sagte sie. Die Mitwirkung der Verfassungsorgane sei „kein lästiges Verfahren, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot“
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