Doppelstandard

Leipzig-Drohne attribuiert, Nord Stream vertagt: Wie die Bundesregierung mit zweierlei Maß misst

Vier Wochen bis zur Schuldzuweisung an Moskau, vier Jahre Schweigen zu Nord Stream: In der Bundespressekonferenz zerfällt die Begründung für beides.

5 Min
Zwei Tatorte, ein Podium: Während die Ermittlungen am Flughafen Leipzig/Halle (oben rechts) binnen Wochen zur offiziellen Schuldzuweisung an Russland führten, verweist die Bundesregierung bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines (unten rechts, Symbolbild) auch nach Jahren auf die Zuständigkeit der Justiz. (Montage)

Zwei Tatorte, ein Podium: Während die Ermittlungen am Flughafen Leipzig/Halle (oben rechts) binnen Wochen zur offiziellen Schuldzuweisung an Russland führten, verweist die Bundesregierung bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines (unten rechts, Symbolbild) auch nach Jahren auf die Zuständigkeit der Justiz. (Montage)

© IMAGO / EHL Media / Bihlmayerfotografie

Es gibt Fragen, die in der Bundespressekonferenz keine Antwort finden, sondern ein Ausweichmanöver. Die Frage, warum die Bundesregierung im Fall der Leipziger Drohne binnen vier Wochen zu einer offiziellen Schuldzuweisung an russische Nachrichtendienste fand, während sie im Fall der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines seit fast vier Jahren auf laufende Ermittlungen verweist, gehört offenkundig zu dieser Kategorie.

Die Frage und die erste Antwort

Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille reagierte auf die Erkundigung dieser Zeitung, was im Fall Leipzig dazu geführt habe, die Attribuierungden Ermittlungen gleichsam vorzuziehen, mit einer Zurückweisung: Die Zuschreibung habe „stattgefunden, nachdem umfangreiche Ermittlungen stattgefunden haben“. Alles Weitere seien „Unterstellungen, die nicht zutreffen“. Welche Unterstellungen genau gemeint waren, blieb auf Nachfrage offen; Hille verwies lediglich auf das, was in der Frage „verpackt“ gewesen sei.

Für das Bundesinnenministerium ergänzte Sprecher Bowinkelmann, es habe „mehrere Dimensionen“ gegeben: nicht allein die strafrechtlichen Ermittlungen, sondern auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse sowie Erkenntnisse über Tatmittel und Muster, die aus anderen Fällen in Deutschland und weiteren europäischen Staaten bekannt seien.

Das ist bemerkenswert – und zwar deshalb, weil damit ausdrücklich eingeräumt wird, dass die Attribuierung eben nicht das Ergebnis eines abgeschlossenen justizförmigen Verfahrens ist, sondern eine politisch-nachrichtendienstliche Gesamtbewertung. Genau diese Gesamtbewertung verweigert die Bundesregierung im Fall Nord Stream mit dem Argument, man müsse die Justiz arbeiten lassen.

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Der Vergleichsfall

Die Beweislage in Sachen Nord Stream ist dabei nicht schwächer, sondern stärker dokumentiert. Der Bundesgerichtshof kam in seiner Entscheidung vom Dezember 2025 zu dem Schluss, die Sabotage sei „mit hoher Wahrscheinlichkeit staatlich gesteuert“ gewesen. Generalbundesanwalt Jens Rommel wirft dem Beschuldigten Serhij K. inzwischen ein Kriegsverbrechen vor – die Zerstörung ziviler, durch das humanitäre Völkerrecht geschützter Energieinfrastruktur, begangen durch eine Kommandoeinheit unter dem Befehl aktiver ukrainischer Offiziere.

Im Fall Leipzig hingegen hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nur wenige Tage vor der Attribuierung selbst eingeräumt, Russland mache es „sehr, sehr leicht, aktuell einen Verdacht zu haben“, aber auch „sehr, sehr schwer, den Beweis zu führen“. Aus Regierungskreisen wurde parallel gestreut, einen „rauchenden Colt“ gebe es nicht. Öffentlich einsehbare Belege liegen bis heute nicht vor.

Wir haben es also mit einer eigentümlichen Umkehrung zu tun: Dort, wo höchste deutsche Justizorgane eine staatliche Steuerung als hochwahrscheinlich bezeichnen, schweigt die Politik. Dort, wo der zuständige Minister die Beweisführung selbst als schwierig beschreibt, spricht sie mit Bestimmtheit.

Das Auswärtige Amt trennt – und verrät sich dabei

Auf die Frage, warum man im Fall Nord Stream von einer Attribuierung abgesehen habe, erklärte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Josef Hinterseher, er könne zum „Teilbereich der Attribuierung“ nicht Stellung nehmen – wohl aber zur Konsequenz. Diese sei gezogen worden, „weil sie notwendig war“ und weil es darum gehe, die Bürger Deutschlands zu schützen. Gesendet worden sei ein „klares“, „konsequentes“, zugleich „angemessenes und besonnenes“ Signal an Russlands Führung.

In dieser Antwort steckt der eigentliche Widerspruch. Denn wenn die Schutzpflicht gegenüber den Bürgern das maßgebliche Kriterium ist, dann erklärt sich umso weniger, warum die Sprengung einer zivilen Energieinfrastruktur, die Millionen Haushalte versorgte und deren Zerstörung nach Bewertung der Bundesanwaltschaft ein Kriegsverbrechen darstellt, keinerlei vergleichbares Signal erforderlich machte. Entweder gilt das Kriterium der Schutzpflicht universell – oder es ist ein Argument nach Bedarf.

Hinzu kommt die Kategorie der „Notwendigkeit“ selbst. Bereits in der vorangegangenen Pressekonferenz hatte Hinterseher erklärt, man habe reagiert, „zu dem Zeitpunkt, zu dem es möglich und notwendig war“. „Möglich“ ist eine Aussage über die Beweislage. „Notwendig“ ist eine Aussage über politische Opportunität. Wer den zweiten Begriff einführt, kann innenpolitische Erwägungen bei der Terminierung – fünf Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – schwerlich mit jener Entschiedenheit ausschließen, mit der es das Bundesinnenministerium tat, das jeden „zeitlichen Zusammenhang mit der Wahl“ kategorisch bestritt.

Der Kalender, der nur für andere gilt

Vollends unhaltbar wird die Konstruktion an einer Stelle, die in der Berichterstattung bislang wenig Beachtung fand: Zu den Äußerungen des russischen Außenministers Sergej Lawrow merkte derselbe AA-Sprecher an, diese seien „vermutlich nicht zufällig an einem Wahlsonntag in Deutschland gefallen“. Der deutsche Wahlkalender taugt also als Erklärungsfaktor für die Kommunikation Moskaus – allein aufgrund zeitlicher Koinzidenz, ohne jeden Beleg. Für die Kommunikation der Bundesregierung soll dieselbe Koinzidenz nicht einmal als Frage zulässig sein.

Zwei Sprachregelungen

Die Bundesregierung verfügt über zwei Sprachregelungen für strukturell vergleichbare Sachverhalte: das Warten auf den Rechtsstaat dort, wo die Ergebnisse politisch unbequem sind, und die vorgezogene politische Bewertung dort, wo sie ins außenpolitische Narrativ passt. Beide Verfahren mögen für sich genommen begründbar sein. Nebeneinander angewandt, beschädigen sie die Glaubwürdigkeit beider. Vertrauen entsteht nicht durch Beteuerung, sondern durch Nachprüfbarkeit – und die verweigert das Podium bislang in beiden Fällen.

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