Wer die Bundespressekonferenz regelmäßig verfolgt, entwickelt ein feines Gehör für die Tonlagen des Ausweichens. Die jüngste Regierungspressekonferenz bot eine besonders geübte Darbietung. Anlass war die Festnahme des ukrainischen Tauchers Vladimir Z. im kroatischen Pula am vergangenen Mittwoch, dem 19. August – unter Umständen, die selbst für einen Fall, der seit Jahren an der Grenze zur Realsatire balanciert, eine neue Qualität erreichen.
Der dringend Tatverdächtige beim historisch schwersten Anschlag auf deutsche Energieinfrastruktur wurde am Set eines Hollywoodfilms verhaftet, der eben jenen Anschlag nacherzählt und bei dem er als Berater fungierte. Wie Regierungssprecher Stefan Kornelius und die Sprecherin des Auswärtigen Amtes auf Nachfrage dieser Zeitung darauf reagierten, verdient eine genauere Betrachtung.
Festnahme im dritten Anlauf – am Filmset
Die kroatische Polizei nahm Z. am Morgen des 19. August in einem Hotel in Pula auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls fest, den der Generalbundesanwalt bereits im Sommer 2024 erwirkt hatte. Ein Gericht ordnete wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft an. Wie unter anderem Legal Tribune Online berichtete, erfolgte die Festnahme am Set des Films „Snake Island“ des amerikanischen Regisseurs Doug Liman, in dem die Hollywoodstars Sean Penn und Adrien Brody mitspielen.
Dem Spiegel und LTO zufolge soll Z. das Filmteam beraten haben. Von dieser Zeitung befragte Quellen bestätigen diesen Sachverhalt. Das muss man sich tatsächlich auf der Zunge zergehen lassen.
Ein dringend Tatverdächtiger, dem die Bundesanwaltschaft vorwirft, persönlich die Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines in rund 80 Metern Tiefe angebracht zu haben, und für den ein internationaler Haftbefehl gilt, beriet bis letzte Woche eine Hollywood-Filmcrew dabei, genau diese Tat möglichst authentisch nachzustellen.
Es war der dritte Anlauf, Z. festzunehmen. Beim ersten Versuch im Sommer 2024 in Polen entzog er sich dem Zugriff – im Auto des ukrainischen Militärattachés in Warschau, der ihn über die Grenze in die Ukraine brachte. Beim zweiten Anlauf im Herbst 2025 gelang zwar die Festnahme in Polen, doch ein polnisches Gericht verweigerte die Auslieferung mit der bemerkenswerten Begründung, bei den Pipelines habe es sich um ein „legitimes militärisches Ziel“ gehandelt. Erst in Kroatien funktionierte nun, was zuvor zweimal gescheitert war.
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Die Regierung bewertet – indem sie nicht bewertet
Angesichts dieser Vorgeschichte stellte diese Zeitung in der Regierungspressekonferenz die naheliegende Frage: Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein dringend Tatverdächtiger des Nord-Stream-Anschlags offenbar unbehelligt durch Europa reisen und bei einem Hollywoodfilm als Berater tätig sein konnte – bei einem Film, der exakt jenen Anschlag zum Gegenstand hat?
Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte knapp: „Die Bundesregierung bewertet das gar nicht.“ Der Generalbundesanwalt führe die Ermittlungen, man warte das Verfahren ab. „Alles andere ist nicht Sache der Bundesregierung.“
Diese Antwort ist in ihrer Schlichtheit bemerkenswert. Denn die Frage zielte nicht auf die strafrechtliche Dimension – die liegt zweifellos beim Generalbundesanwalt. Die Frage zielte auf die politische Bewertung eines Vorgangs, der das Funktionieren europäischer Rechtshilfe, die Rolle ukrainischer staatlicher Stellen bei der Vereitelung von Festnahmen und die Außenwirkung einer offenkundigen Absurdität betrifft. All das sind genuin politische Fragen, die in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen – nicht der Justiz.
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Die Rolle der Ukraine: Deschauer widerspricht den Prämissen, aber nicht den Fakten
Die Nachfrage dieser Zeitung an die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Kathrin Deschauer, konkretisierte den politischen Kern: Welche Schlüsse zieht das Auswärtige Amt aus der dokumentierten Rolle ukrainischer staatlicher Stellen – namentlich des Militärattachés – bei der Hintertreibung der strafrechtlichen Aufklärung?
Deschauer schloss sich dem Regierungssprecher an, fügte aber einen aufschlussreichen Zusatz hinzu: Sie teile „nicht die Prämissen“ der Fragestellung. Was genau sie damit meinte, ließ sie offen. Die Flucht im Auto des Militärattachés ist medial breit dokumentiert und wurde von keiner Seite bestritten. Welche Prämisse also wird zurückgewiesen?
Dass es sich um eine „offene Hintertreibung“ handelt? Oder dass ukrainische staatliche Stellen involviert waren? Beides ist faktisch belegt. Der Widerspruch gegen die Prämissen bei gleichzeitiger Weigerung, die Fakten zu adressieren, ist eine rhetorische Figur, die man in der Bundespressekonferenz häufiger erlebt – sie klingt nach Widerrede, ohne eine zu sein.
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Der Widerspruch im System
Das Muster, das sich hier zeigt, ist dasselbe, das die Bundesregierung seit Monaten im Nord-Stream-Komplex pflegt: der kategorische Verweis auf das laufende Strafverfahren als Universalbegründung für politisches Schweigen. Doch dieser Verweis trägt immer weniger. Denn die juristischen Instanzen, auf die man verweist, haben längst geliefert: Der Bundesgerichtshof stellte bereits im Dezember 2025 fest, dass dringende Gründe für eine staatliche Steuerung der Sprengung durch die Ukraine sprechen.
Der Generalbundesanwalt hat den Hauptverdächtigen Serhii K. als Mittäter eines Kriegsverbrechens angeklagt – eines Angriffs gegen durch das humanitäre Völkerrecht geschützte zivile Objekte. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Pläne für die Anschläge im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt wurden.
Wenn die höchsten deutschen Ermittlungsinstanzen zu dem Schluss kommen, dass ein Partnerstaat mutmaßlich einen Angriff auf kritische deutsche Infrastruktur befohlen hat – und die Bundesregierung gleichzeitig erklärt, sie bewerte das „gar nicht“ und warte das Verfahren ab, dann stellt sich die Frage: Auf welches Ergebnis genau wartet man noch? Auf ein rechtskräftiges Urteil, bevor man sich erlaubt, einen politischen Gedanken zu formulieren? Oder wartet man, bis sich das Thema von selbst erledigt?
Die stillschweigende Komplizenschaft des Schweigens
Es ist die Kluft zwischen der Schwere des Vorgangs und der Leichtigkeit, mit der die Bundesregierung ihn wegmoderiert, die irritiert. Ein mutmaßlich staatlich gesteuerter Anschlag eines Partnerstaates auf deutsche Energieinfrastruktur. Ein Tatverdächtiger, der zweimal mithilfe ukrainischer Stellen dem Zugriff entkam. Ein weiterer Tatverdächtiger, der bei einem Hollywood-Filmdreh über seine eigene Tat verhaftet wird. Und eine Bundesregierung, die zu all dem nur zu sagen hat: Das bewerten wir nicht.
Was die Bundesregierung dabei übersieht – oder bewusst ignoriert: Die Verweigerung einer politischen Bewertung ist selbst eine politische Aussage. Sie signalisiert dem Partnerstaat Ukraine, dass die Sprengung kritischer deutscher Infrastruktur keine bilateralen Konsequenzen nach sich zieht. Sie signalisiert der deutschen Öffentlichkeit, dass der schwerste Anschlag auf die Energieversorgung des Landes politisch folgenlos bleibt. Und sie signalisiert der Justiz, dass sie bei der Aufklärung auf politische Rückendeckung nicht zählen kann – schon gar nicht, wenn es um die internationale Rechtshilfe mit Staaten wie der Ukraine geht, die Tatverdächtige aktiv dem Zugriff entziehen.
„Nicht Sache der Bundesregierung“, sagt Kornelius. Doch wenn der mutmaßlich staatlich befohlene Angriff eines Partnerstaates auf deutsche Energieinfrastruktur nicht Sache der Bundesregierung ist – was dann?
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