BERLIN. Nun ist es doch da, das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung, wenn auch nicht ganz freiwillig. Um 11.05 Uhr verkündete der Vize-Präsident des Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, dass die Kappung der Pendlerpauschale gegen das Grundgesetz verstößt. Keine 20 Minuten später folgte die Reaktion von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), der seine Niederlage gegen den klagenden Bäckermeister Heino Hambrecht aus Hüngheim und andere Berufspendler flugs in einen politischen Aufschlag verwandelte: Zur Stärkung der Konjunktur wird die Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 wieder ab dem ersten Kilometer gewährt - und auf eine Gegenfinanzierung verzichtet. Millionen von Arbeitnehmern erhalten damit das, was zur Ankurbelung der Wirtschaft von vielen Ökonomen gefordert wird: einen Steuerscheck vom Finanzamt. Hier die wichtigsten Antworten zum Urteil:------------------------------Was müssen die Steuerzahler tun, um die Steuererstattung zu erhalten.Gar nichts, wenn man in der Steuererklärung 2007 die Entfernungskilometer angegeben hat. Bei diesen Pendlern wird nun nachträglich die ungekürzte Entfernungspauschale anerkannt und eine Steuerrückerstattung in die Wege geleitet. Grundsätzlich gilt: Alle Steuererklärungen von 2007 sind im Bezug auf die Pendlerpauschale vorläufig.Wann wird das Geld von den Finanzämtern zurückgezahlt?Die Finanzämter werden nach den Worten Steinbrücks angewiesen, die Rückzahlungen möglichst bis Ende März zu leisten. Laut Steuergewerkschaft dürfte es aber wegen des Verwaltungsaufwandes teilweise eher bis Mai dauern.Wie verhält es sich mit den Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsweg bei der Steuererklärung für 2007 gar nicht mehr angegeben haben?Auch diese Steuerzahler bekommen ihr Geld. Sie müssen nachträglich dem Finanzamt die Adresse der Arbeitsstätte, die einfache Entfernung und die Zahl der Arbeitstage melden. Dann bekommen auch sie eine Steuererstattung. Zwar verjähren Ansprüche auf Steuerrückzahlungen erst nach vier Jahren. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt aber, schnell zu reagieren, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.Wie viel erhalten die Pendler zurück?Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums können rund elf Millionen Steuerzahler im Schnitt mit einer Rückzahlung von rund 240 Euro rechnen. Im Einzelfall hängt der Betrag von vier Faktoren ab: Einfache Entfernung zur Arbeit, Zahl der Arbeitstage, Jahreseinkommen und Höhe der übrigen Werbungskosten (Beispiel Arbeitsmaterialien). Letzteres ist wesentlich, da die Entfernungspauschale nur dann steuermindernd wirkt, wenn sie zusammen mit den übrigen Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro übersteigt. Werden keine Werbungskosten geltend gemacht, deckt der Arbeitnehmerpauschbetrag umgerechnet bereits eine Entfernung von rund 14 Kilometern ab.Beispielsrechnung 1: Die Entfernung zum Arbeitsplatz beträgt einfach 10 Kilometer, abgerechnet werden 230 Arbeitstage. Die Werbungskosten betragen exakt den Pauschbetrag von 920 Euro, das zu versteuernde Einkommen 30 000 Euro: Dann erhält der Steuerzahler rund 220 Euro zurück. (230 Arbeitstage x 10 Kilometer x 0,30 Euro x 32 Prozent Steuersatz). Gibt es neben Fahrtkosten keine Werbungskosten, erhält der Steuerzahler keine Erstattung, weil der Pauschbetrag alles abdeckt.Beispielsrechnung 2: 20 Kilometer, 230 Arbeitstage, Werbungskosten 920 Euro, zu versteuerndes Einkommen 30 000 Euro: Dann erhält der Steuerzahler rund 440 Euro zurück. (230 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro x 32 Prozent Steuersatz). Gibt es keine Werbungskosten, sinkt der Erstattungsbetrag auf rund 150 Euro.Einige Steuerzahler haben sich für 2008 die ungekürzte Pauschale in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Was passiert in diesen Fällen?Diese Möglichkeit war eingeräumt worden, nachdem der Bundesfinanzhof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kappung geäußert hatte. Die betroffenen Arbeitnehmer bekommen nun natürlich keine Rückzahlung vom Finanzamt. Sie müssen allerdings auch nicht mehr befürchten, Geld zurückzahlen zu müssen.Was muss in der Steuererklärung für 2008 angegeben werden?Bei der Steuererklärung für 2008 ist alles wieder wie vor 2007: Der Steuerzahler darf 30 Cent pro Kilometer für den kompletten Arbeitsweg eintragen. Das gilt auch für 2009. Danach könnte die nächste Regierung einen neuen Anlauf zur Kürzung starten.------------------------------Urteile zum Urteil"Wenn wir bereit sind, bis zu 80 Milliarden Euro für Finanzausfälle zu geben, müssen wir auch bereit sein, für Pendler 2,5 Milliarden pro Jahr auszugeben." Peter Struck, SPD-Fraktionsvorsitzender im Bundestag"Mein harter Kampf für die Pendlerpauschale ist auf diesem Weg doch noch zu einem Erfolg geworden." Erwin Huber, ehemaliger CSU-Vorsitzender"Es ist gut, dass es mit den Karlsruher Richtern wenigstens eine Instanz gibt, die dem Bundesfinanzminister verbindlich sagt: so nicht." Dieter Ondracek, Vorsitzender der deutschen Steuergewerkschaft"Das ersetzt nicht die notwendige Entlastung im Einkommensteuertarif." Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des deutschen Handwerks"Die Entscheidung kostet Berlin 70 Millionen Euro pro Jahr." Thilo Sarrazin, Finanzsenator von Berlin"Die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ist ökologisch fatal und sozial ungerecht." Hubert Weiger, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND)"Das Gericht hat heute die Voraussetzung geschaffen, dass endlich die Benachteiligungen der Berufspendler aufhören." Ulrich Klaus Becker, Vizepräsident des ADAC"In einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist hohe Mobilität der Arbeitnehmer ein unverzichtbarer Standortvorteil. Dem muss der Staat Rechnung tragen und darf sich nicht an rein fiskalischen Erwägungen orientieren."Gerd Landsberg, Vorstandsmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes"Das wirkungsvollste Konjunkturprogramm für die Mittelschicht und die Bürger kommt nicht von der Bundesregierung, sondern vom Bundesverfassungsgericht." Guido Westerwelle, FDP-Chef------------------------------Foto: Die Profiteure der Pendlerpauschale: Rund elf Millionen Arbeitnehmer, die wegen der Kappung der Pendlerpauschale leer ausgegangen sind, bekommen nun vom Finanzamt einen Nachschlag.
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