Als die Aussagen des sächsischen Ministerpräsidenten im Corona-Untersuchungsausschuss verlesen wurden, war es mucksmäuschenstill im Plenarsaal des Landtages. Anfang Oktober wurde dort aus bisher unveröffentlichten Pandemie-Protokollen zitiert, in denen Michael Kretschmer (CDU) angeordnet habe: Wenn Quarantäne-Verweigerer nach richterlichem Beschluss zwangsuntergebracht werden müssten, solle „die Durchsetzung der Unterbringung und Bewachung durch die Polizei, die Durchführung derartiger Maßnahmen öffentlichkeitswirksam zu exekutieren“ sein.
Die damaligen Aussagen haben nun ein Nachspiel. Die AfD-Fraktion will den Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und seine Stellvertreterin, Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD), vor den Untersuchungsausschuss laden und offiziell als Zeugen vernehmen. Dieses Recht hat jede Fraktion im Untersuchungsausschuss.
Das könne zwar frühestens erst im neuen Jahr geschehen, da die Tagesordnung für die letzte Ausschusssitzung des 18-köpfigen Gremiums aus Landtagsabgeordneten aller Fraktionen schon feststehe.
„Aber wenn es soweit ist, möchte ich vom Ministerpräsidenten schon wissen, was er mit der öffentlichen Demütigung von Quarantäne-Verweigerern bezweckt hat. Regierungskritiker öffentlich demütigen zu wollen, empfinde ich als ungeheuerlich. Ministerpräsident Kretschmer hat sich dazu bisher weder geäußert noch entschuldigt“, sagt Thomas Prantl, Obmann für die AfD im Corona-Untersuchungsausschuss.
Für ihn habe „damals politischer Druck statt medizinischer Vernunft im Vordergrund“ gestanden. Prantl: „Die besonders vulnerablen Risikogruppen waren Ende 2020 schon bekannt - und damit auch die nicht so gefährdeten Gruppen wie Jugendliche.“
Im Sächsischen Landtag treffen sich nicht nur die Abgeordneten, sondern auch der Corona-Untersuchungsausschuss.
© Katharina Kausche/dpa
Einweisung auf „Anregung des Jugendamtes“
Und genau das ist der härteste Fall, der deutschlandweit bisher auch als einmalig gilt. Vom 29. April bis 9. Mai 2021 wurde ein Vierzehnjähriger aus dem Landkreis Bautzen während seiner Quarantänezeit in eine geschlossene Einrichtung nach Dresden gebracht.
„Zugrundeliegend war eine Anregung des Jugendamtes des Landkreises Bautzen“, erklärt Robert Klinkicht, Vorsitzender Richter des Amtsgerichtes Bautzen, auf Anfrage der Ostdeutschen Allgemeinen. Das Jugendamt hatte damals die Amtsvormundschaft über den Jungen. Die Rechtsgrundlage sei „eine familiengerichtliche Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1631b BGB“, so das Gericht weiter.
Für solch eine freiheitsentziehende Unterbringung (z. B. in einer geschlossenen Einrichtung) muss grundsätzlich vorher die Genehmigung eines Familiengerichtes vorliegen. Sie ist nur zulässig, wenn sie zum Wohl des Kindes zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung unerlässlich ist und andere Hilfen nicht ausreichen.
Kretschmer in Corona-Protokoll: „Unterbringung durch Polizei öffentlichkeitswirksam exekutieren“
Wegen Quarantäneverstoß: Sachsen hielt 14-Jährigen zehn Tage in Einrichtung fest
Das schien hier für das Bautzener Amtsgericht offensichtlich gegeben. „Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wurde ausweislich der Gründe der Entscheidung beachtet. Der durch das Gesundheitsamt angeordnete Absonderungszeitraum war Grundlage für die genehmigte Dauer der Unterbringung“, so Klinkicht weiter. Die Akten zu dem Fall waren schon lange im Amtsgericht Bautzen archiviert, wurden jetzt erst durch die Recherchen der Ostdeutschen Allgemeinen wieder geöffnet.
Neben dem Vierzehnjährigen wurden drei weitere männliche Personen im Anschluss daran in dem Gebäude untergebracht, das sich in unmittelbarer Nähe der Justizvollzugsanstalt Hammerweg in Dresden befindet.
Für AfD und BSW ein empörender Fall. Der Landtagsabgeordnete Thomas Prantl erklärt: „Man hätte versuchen müssen, das Virus unter Hochbetagten einzudämmen. Stattdessen hat Kretschmer Maß und Mitte verloren und autoritäre Maßnahmen gefordert.“
Fragen zum Umgang mit Kindern und Impfschäden
Bei der Befragung von Gesundheitsministerin Petra Köpping soll der Schwerpunkt, laut AfD, auf dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen liegen. Auch zur schleppenden Anerkennung von Impfschäden soll sie sich äußern.
„Die Enquete-Kommission und der U-Ausschuss haben bisher erschütternde Erkenntnisse zutage gebracht. Es fiel zum Beispiel die Aussage, die Corona-Maßnahmen seien das Gegenteil von Kinderschutz gewesen. Das hatte Depressionen, Angststörungen und Süchte zur Folge. SPD-Sozialministerin Petra Köpping wird erklären müssen, wie es zu diesen Maßnahmen kam, wo doch inzwischen selbst ihre Abteilungsleiter die Maßnahmen als fragwürdig einstufen“, so Prantl weiter bei einer Pressekonferenz.
Sein Landtagskollege André Wendt ergänzt: „In Sachsen haben, laut einer kleinen Anfrage, zudem nur 3,6 Prozent der mutmaßlichen Impfopfer eine Entschädigung erhalten. Warum Frau Köpping über den Kommunalen Sozialverband Sachsen nur so wenige Impfopfer entschädigt, möchte ich gern von ihr persönlich erfahren.“
Der Untersuchungsausschuss war vor zwei Jahren auf Betreiben der AfD-Fraktion eingesetzt worden. Er soll die Arbeit der sächsischen Regierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Zeitraum von 2019 bis 2024 kritisch prüfen. Die Aussagen der Sachverständigen werden mit der letzten Sitzung dieses Jahr am 24. November abgeschlossen. Danach beginne die Vernehmung der Zeugen, so Wendt.
Einen Abschlussbericht zu den Erkenntnissen des Corona-Untersuchungsausschusses in Sachsen soll es nicht vor 2029 geben.
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