Das milliardenschwere Paket für Verteidigung und Infrastruktur hat eine wichtige Hürde genommen: Die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Grüne haben sich nach langen Diskussionen geeinigt.
Öffentlich wurde, dass 100 Milliarden Euro aus dem schuldenfinanzierten, 500 Milliarden starken Infrastrukturtopf in den Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen. Der amtierende Bundestag könnte das Paket am kommenden Dienstag beschließen, danach ist allerdings auch im Bundesrat eine Zustimmung mit zwei Dritteln der Stimmen nötig.
Im neuen Parlament, das sich am 25. März konstituiert, haben Union, SPD und Grüne nicht mehr die nötige Zweidrittelmehrheit. Deshalb drängte die Zeit, um das Paket noch mit dem alten Bundestag zu verabschieden.
CDU, CSU und SPD hatten in ihren Sondierungen für eine Koalition vereinbart, die Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben zu lockern und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur zu schaffen. Die Grünen hatten jedoch zunächst ihre für einen Beschluss nötige Zustimmung verweigert.
Pressekonferenz: Merz spricht von „vertrauensvollen Diskussionen“
In einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag nach einer Sondersitzung seiner Unionsfraktion bedankte sich Friedrich Merz bei allen Verhandlungspartnern, bei Alexander Dobrindt von der CSU, Katharina Dröge und Britta Haßelmann von den Grünen und Lars Klingbeil von der SPD. Über die letzten zwei Wochen hätten sie viele Tage „hart miteinander gerungen“.
Es seien anspruchsvolle Diskussionen gewesen, im Umgang und im Ton allerdings „jederzeit wirklich gut, verlässlich, vertrauensvoll“. Es sei darum gegangen, aus der „demokratischen Mitte des Parlaments“ heraus eine Lösung zu finden, mit der alle drei Seiten „guten Gewissens“ das Grundgesetz ändern könnten. Das Ergebnis sei aus seiner Sicht für alle Beteiligten ein Gutes.
Der mögliche künftige Kanzler Merz rechnet nun fest damit, dass es im Bundestag die nötige Mehrheit für die Änderung des Grundgesetzes geben wird. „Ich gehe mal davon aus, dass wir die Zweidrittelmehrheit gut erreichen“, sagte er. Für die Sitzung des Bundestages am kommenden Dienstag müsse jede Fraktion für Präsenz ihrer Abgeordneten werben, sagte Merz. Er ergänzte mit Blick auf die Union: „Ich gehe fest davon aus, dass wir eine volle Präsenz haben werden.“
Union, SPD und Grüne hätte zusammen 31 Abgeordnete mehr als für die Zweidrittelmehrheit erforderlich sei. „Von daher haben wir auch in bisschen - wenn Sie so wollen - Puffer für Krankheitsfälle.“
Allerdings: Über die Grundgesetzänderung soll ja noch der alte Bundestag entscheiden, aus dem viele Abgeordnete von Union, SPD und Grünen ausscheiden aus dem Bundestag. Sie könnten sich deshalb weniger an die übliche Fraktionsdisziplin gebunden fühlen als sonst.
Darauf wurde sich geeinigt: Schuldenbremse und Sondervermögen
Auf folgende Kompromisse haben sich die Verhandler verständigt:
Ausgaben für die Verteidigung, für den zivilen Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten (Ukraine) sollen nicht mehr der Schuldenbremse unterliegen, sofern sie mehr als 1 Prozent des BIP überschreiten. Das sind derzeit etwa 45 Milliarden Euro.
Die Bundesländer sollen die Möglichkeit erhalten, mit 0,35 Prozent des BIP von der Schuldenbremse abzuweichen. Das seien für alle Länder zusammen derzeit etwa 16 Milliarden Euro, ein eher geringer Betrag.
Das Sondervermögen für die Infrastruktur soll weiterhin 500 Milliarden Euro betragen und für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur genutzt werden. Als zusätzlich gelten Investitionen, wenn sie die derzeitigen Ausgaben des Bundeshaushaltes für Investitionen überschreiten. Auch Investitionen zum Erreichen der Klimaneutralität sind mit eingeschlossen. Das Sondervermögen soll über einen Zeitraum von 12 Jahren genutzt werden. Pro Jahr stehen damit etwa 40 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung.
Besonders die Grünen beharrten darauf, dass das Sondervermögen für zusätzliche und nicht bereits geplante Vorhaben genutzt wird. Sie hatten befürchtet, dass Union und SPD das Geld nutzen könnten, um Ausgaben auszulagern und so im Kernhaushalt Platz zu machen für Wahlgeschenke wie die Mütterrente oder geringere Steuern für die Gastronomie.
Merz machte Angebote im Bundestag
Merz hatte schon am Donnerstag im Bundestag angeboten, die Schuldenbremse nicht nur für Verteidigung, sondern auch für Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Nachrichtendienste zu lockern. Außerdem schlug er vor, einen Teil der Infrastruktur-Kredite fest für den Klimaschutz vorzusehen. Die Grünen vermissten aber Garantien sowohl für mehr Geld für das Klima als auch dafür, dass die Klimaschutz-Ausgaben tatsächlich steigen.
Die Grünen hatten auch eine Aufsplittung des Pakets ins Spiel gebracht. Denn Zeitdruck gibt es vor allem beim Thema Verteidigung, wo Mehrheiten im neuen Bundestag nur schwer zu erreichen wären. Bei mehr Geld für Infrastruktur wäre hingegen eine Einigung mit den Linken denkbar. Doch hier steckte die SPD in einem Dilemma: Sie fürchtete, dass die Union bei der Infrastruktur nicht mehr mitziehen würde, wenn die höheren Verteidigungsausgaben einmal gesichert wären.
Zustimmung im Bundesrat unsicher
Die Grundgesetzänderungen könnten am Dienstag vom Bundestag beschlossen werden. Die Mehrheiten dafür sind aber weniger sicher als sonst, weil viele Abgeordnete aus Union, SPD und Grünen aus dem Bundestag ausscheiden und sich deshalb weniger an die übliche Fraktionsdisziplin gebunden fühlen könnten.
Am Freitag könnte dann der Bundesrat entscheiden – auch hier ist eine Zweidrittelmehrheit nötig für einen Beschluss. Diese ist ebenfalls noch nicht sicher, da Länder nur dann zustimmen können, wenn ihre Regierungskoalitionen eine gemeinsame Linie gefunden haben.
Grüne kommunizierten Forderungen vorab
Vor dem Hintergrund der Verhandlungen mit den Grünen über das geplante Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur hatten Union und SPD kurzfristig Fraktionssitzungen einberufen.
Konkret geht es um Pläne für die Lockerung der Schuldenbremse bei Verteidigungsausgaben und für die Länder sowie das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur. Die Grünen forderten von Union und SPD Änderungen an den vorgelegten Gesetzentwürfen. Sie verlangen unter anderem, dass die Infrastrukturinvestitionen tatsächlich zusätzlich erfolgen müssen und mehr Gelder in den Klimaschutz fließen.
Die Grünen haben zudem für den Bereich Verteidigung einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Er sieht vor, dass erst Ausgaben ab 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Union und SPD wollen dies bereits ab einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
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Habeck: „Wir werden sehen, wie es ausgeht.“
Wirtschaftsminister Robert Habeck bekräftigte derweil mit Blick auf Verhandlungen die Bedingungen für eine Zustimmung der Grünen zu geplanten Grundgesetzänderungen. „Was wir nicht tun werden, ist, die Ermöglichung einer Regierung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finanzieren, indem wir Kredite dafür bereitstellen“, sagte Habeck in Berlin. „Wir werden sehen, wie es ausgeht. Die wollen ja was von uns.“
Die Grünen seien „verantwortungsbereit“, so Habeck. Bei dem von Union und SPD geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur müsse aber klar sein, dass es sich um zusätzliche Mittel handle. Es könne nicht sein, dass Union und SPD andernfalls damit Wahlversprechen finanzieren würden. Habeck warnte vor einem „Verschiebebahnhof“. Er machte außerdem deutlich, es müsse Geld auch für Klimaschutzmaßnahmen geben.
Kritik von den Linken
Von der Parteivorsitzenden der Linken Ines Schwerdtner kam unterdes Kritik an der Zustimmung der Linken zum Finanzpaket. In einem Beitrag auf X bemängelte sie, die Grünen würde die „historische Chance“ verspielen, die Schuldenbremse vollumfänglich zu reformieren. „Stattdessen lassen sie sich mit lächerlichen 8 Milliarden Euro jährlich für den Klimaschutz kaufen“, heißt es dort weiter.
Die Linken hatten, wie auch die AfD, vor wenigen Tagen Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der alte Bundestag dürfe nicht nach der Wahl noch über so weitreichende Dinge wie eine Grundgesetzänderungen abstimmen. Zusammen hätten die beiden Parteien im neu gewählten Bundestag mehr als ein Drittel der Stimmen und könnten so eine Grundgesetzesänderung verhindern.
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