Auf dem Papier ist es eine Formalie: Die scheidende Aufarbeitungsbeauftragte Maria Nooke schlägt ihre Nachfolgerin vor, die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU nicken, im Oktober wählt der Landtag. Doch die Anhörung von Linda Teuteberg im Hauptausschuss am Dienstag hat gezeigt, dass an dieser Personalie eine Grundsatzfrage hängt: Wie neutral muss ein Amt sein, das die Deutungshoheit über 40 Jahre DDR mitverwaltet – und wer darf es besetzen?
Was Teuteberg vorhat
Die 45-jährige Rechtsanwältin und stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende präsentierte sich vor den Fraktionen als Kandidatin des Übergangs: auf Bewährtem aufbauen, zugleich neue Akzente setzen.
Konkret will sie Themen wie Zwangsdoping und Zwangsaussiedlungen aus den DDR-Grenzgebieten stärker in den Mittelpunkt rücken, den Bedarf an Traumaberatung für Betroffene ernst nehmen und mit digitalen Formaten sowie Projekttagen an authentischen Orten – dem früheren Stasi-Untersuchungsgefängnis Lindenstraße in Potsdam und dem Menschenrechtszentrum Cottbus – junge Menschen erreichen.
Ihr zentraler Satz: Historische Tatsachen dürften „keine Verhandlungsmasse“ werden. Es gebe zwar ein Recht auf eigene Erinnerungen an den DDR-Alltag, an „private schöne Dinge oder an anständiges Verhalten und Leistung im Beruf“.
Aber die Einordnung eines politischen Systems sei kein Verhandlungsgegenstand. Der Unterschied zwischen totalitärer Diktatur und demokratischem Rechtsstaat müsse in der Gesellschaft weiter geschärft werden.
Das ist eine klare, in der Sache kaum angreifbare Position. Sie lässt allerdings offen, wer im Zweifel entscheidet, wo die legitime persönliche Erinnerung endet und die unzulässige Relativierung beginnt – genau an dieser Grenze wird die Beauftragte künftig arbeiten müssen.
BSW exklusiv: „Versorgungsposten“ und „klare Fehlbesetzung“
Die schärfste Reaktion kommt vom BSW. In einer Stellungnahme, die der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung und der Berliner Zeitung exklusiv vorliegt, rechnet Fraktionschef Niels-Olaf Lüders, selbst Mitglied des Hauptausschusses, mit der Kandidatin und der Koalition ab.
Die Anhörung lasse sich so zusammenfassen: „Die Regierungsfraktionen wollen nach einem intransparenten Verfahren eine aktive FDP-Parteipolitikerin mit einem lukrativen Posten ‚versorgen‘.“ Teuteberg sehe „kein Problem darin, trotz des Neutralitätsgebotes als Privatperson in (auch) parteipolitische Auseinandersetzungen einzugreifen“. Allein das mache sie „für die BSW-Fraktion unwählbar“.
Lüders geht weiter: Es bleibe der Verdacht, „dass einer abgewählten Politikerin ein gut dotierter Versorgungsposten zugeschanzt werden soll“. Das schade der Glaubwürdigkeit des Landtags und bestärke die Meinung vieler Menschen, „dass ‚die da oben‘ vor allem an der Sicherung eigener Pfründe interessiert sind“.
Teuteberg habe in der Anhörung zurückliegende Parteinahmen ihrer Vorgängerinnen ausdrücklich verteidigt und durchblicken lassen, dass das Neutralitätsgebot sie nicht daran hindere, sich als Privatperson in politische Debatten einzumischen.
Mit Blick auf den Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner, der aus BSW-Sicht wiederholt Amt und Privatrolle nicht getrennt habe, sei Teuteberg „eine klare Fehlbesetzung“. Auch ihre fachliche Eignung ziehe die Fraktion in Zweifel.
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Das ist starker Tobak – und er verdient eine Einordnung. Der Vorwurf des „Versorgungspostens“ ist populistisch zugespitzt, aber er trifft einen wunden Punkt: Teuteberg ist seit dem Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag 2025 ohne Mandat. Zugleich sollte man den Absender nicht vergessen. Die neue Koalition aus SPD und CDU trat an die Stelle des im Januar zerbrochenen Regierungsbündnisses von SPD und BSW. Das BSW spricht hier also als frisch geschasster Ex-Partner, dessen Fraktion durch Austritte geschrumpft ist und der in Umfragen ums politische Überleben kämpft – derzeit liegt die Partei in Brandenburg bei 4 Prozent. Die Empörung über „die da oben“ ist auch Oppositionsprofilierung.
Das Verfahren: Kritik ohne Alternative
Berechtigt ist die Kritik am Verfahren gleichwohl. Dass eine Amtsinhaberin ihre eigene Nachfolgerin benennt und die Koalition auf eine Ausschreibung verzichtet, ist für ein Amt, das von überparteilicher Glaubwürdigkeit lebt, mindestens unglücklich.
Nur: Weder BSW noch AfD haben eine eigene Kandidatin oder einen eigenen Kandidaten präsentiert. Die AfD blieb der Anhörung gleich ganz fern. Wer Transparenz fordert, aber die Bühne nicht nutzt, schwächt das eigene Argument.
Ehrenamt oder Parteiamt? Die Neutralitätsfrage
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) wischte die Bedenken mit einem Satz beiseite: „Das eine ist Ehrenamt, das andere ist Hauptamt.“ Formal stimmt das.
Politisch greift es zu kurz. Eine stellvertretende Bundesvorsitzende ist nicht Kassenwartin im Kleingartenverein; sie ist Teil der Führung einer Partei, die um den Wiedereinzug in den Bundestag kämpft und dafür Zuspitzung braucht.
Ob Teuteberg dieses Amt ruhen lässt, hat sie in der Anhörung – jedenfalls nach Lesart des BSW – nicht zugesagt. Es wäre die naheliegende Geste gewesen.
Die „erfundene Ostidentität“ – Teutebergs wunder Punkt
Hinzu kommt eine Vorgeschichte, die in der Anhörung mitschwang. Im August hatte Teuteberg der dpa gesagt, die Ostidentität sei „nachträglich erfunden“ worden. Das erscheint als Widerspruch: Eine Politikerin erklärt eine kollektive Identität zum Konstrukt – und übernimmt dann jenes Amt, dessen Existenz auf der Annahme beruht, dass es im Osten eine besondere Erfahrung und Prägung gibt.
Teutebergs These – das muss man fairerweise dazusagen – hat einen wahren Kern. Die Forschung zeigt seit langem, dass sich ostdeutsches Selbstverständnis vor allem nach 1990 formierte – als Reaktion auf Erfahrungen der Vereinigung, nicht als Erbe der SED.
Und Teutebergs Gegenfrage – „Wessen politisches Geschäftsmodell ist die Teilung?“ – zielt zu Recht auf jene, die Ost-West-Differenzen bewirtschaften. Dass die Antwort nicht nur bei Linken und AfD endet, sondern auch Aufarbeitungsinstitutionen selbst betreffen kann, gehört allerdings ebenfalls zur Wahrheit.
Eine Beauftragte, die ihr Amt damit beginnt, dem Selbstbild ihrer Klientel das Etikett „erfunden“ anzuheften, startet mit einer Hypothek – zumal die AfD in Brandenburg in Umfragen bei 37 Prozent liegt.
Generationswechsel: Chance oder Bruch?
Teuteberg selbst rahmt ihre Kandidatur als Generationswechsel. 1981 in Königs Wusterhausen geboren, war sie 1989 acht Jahre alt. Sie wäre nach Ulrike Poppe und Maria Nooke die erste Beauftragte ohne Biografie in der DDR-Bürgerbewegung. Das ist zweischneidig.
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Ihre Vorgängerinnen bezogen Autorität aus dem eigenen Widerstand; Teuteberg muss sie sich durch Arbeit erwerben. Zugleich bringt sie mit, was ihre Vorgängerinnen nicht hatten: die Perspektive einer Generation, die in beiden Systemen nur eines bewusst erlebt hat – und die genau deshalb Jüngeren möglicherweise glaubwürdiger erklären kann, warum der Unterschied zählt.
Ihr Engagement bei „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ und im Freundeskreis der Gedenkstätte Hohenschönhausen belegt, dass sie das Feld kennt. Ob das für eine Behörde reicht, die auch Beratungsstelle für Traumatisierte ist, muss sie zeigen.
Ausblick: Die Mehrheit steht – die Debatte bleibt
An Teutebergs Wahl besteht kaum Zweifel. Die Koalition aus SPD und CDU verfügt über 46 der 88 Sitze im Landtag. Das Nein des BSW ist eingepreist, die AfD spielt keine Rolle.
Entscheidend wird sein, was nach der Wahl passiert: Ob Teuteberg die Neutralität ihres Amtes nicht nur behauptet, sondern sichtbar lebt – und ob sie den Menschen, deren Identität sie für „erfunden“ hält, als Anwältin ihrer Verfolgungsgeschichte glaubwürdig gegenübertreten kann. Tatsachen mögen keine Verhandlungsmasse sein. Vertrauen ist es sehr wohl.
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