WOHNUNGSÜBERWACHUNG - Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries einigen sich auf das neue BKA-Gesetz. Das erlaubt auch die Videokontrolle von Unbeteiligten. Der Entwurf liegt schon lange vor, erst jetzt regt sich Kritik.

Der große Spähangriff

Katja Tichomirowa Frank Herold
4 Min

BERLIN. Die Fahnder sind zufrieden. "Mit den neuen Methoden geht alles besser", sagen Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA) am Freitag. Es geht um den sogenannten Großen Spähangriff, auf den sich Innen- und Justizministerium nun geeinigt haben. Dem BKA soll künftig erlaubt sein, nicht nur Abhörgeräte, sondern auch Mini-Kameras in den Wohnungen Terrorverdächtiger anzubringen. Eine lückenlose Überwachung ist geplant, auch private Gespräche, bei denen Fahnder ihren Mitschnitt bisher noch unterbrechen müssen, dürfen abgehört werden. Das BKA begrüßt dies.Das ist verständlich. Die Opposition indes übt Kritik. Dieser Gesetzentwurf dürfe den Bundestag nicht passieren, so die Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast. "Was hier an Maßnahmen beschlossen werden soll, erinnert an Systeme, die keine Rechtsstaaten sind", sagte Künast dieser Zeitung. "Wenn nun selbst eine SPD-Justizministerin dem Sicherheitswahn der Union nicht mehr Einhalt gebieten kann, muss man sich um die Bürgerrechte sorgen. Das klandestine Vorgehen von Innen- und Justizministerium ist inakzeptabel." Eben noch rühme sich die SPD, bei Online-Durchsuchungen das Schlimmste, nämlich das heimliche Betreten von Wohnungen, verhindert zu haben. Nun finde man das heimliche Ausspähen der Privatsphäre im Entwurf der eigenen Regierung wieder.Der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, hält die Ermächtigung des BKA für ebenso gefährlich wie überflüssig. "Wir brauchen keine dem FBI ähnliche Ermittlungsbehörde, die zu viele Zuständigkeiten hat und keiner parlamentarischen Kontrolle unterworfen ist", so Wieland. Das BKA-Gesetz sei geprägt von Schäubles Sicherheitswahn, der keinen überwachungsfreien Raum mehr zulasse. Das zeige sich an umfassenden Regelungen zum Lausch- und Videoangriff, die sogar in den Privatwohnungen Unbeteiligter erlaubt werden, wenn dort Verdächtige vermutet werden. Es zeige sich auch an der Raster-, der Schleierfahndung, dem Einsatz von V-Leuten und verdeckten Fahnder, der Telekommunikationsüberwachung. Die neuen Paragrafen seien nichts anderes als ein "best of" aus dem Arsenal des Schnüffelstaates - und alles im präventiven Bereich.Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält die Kritik für überzogen. "Das ist zwar ein tiefgreifender Eingriff, aber er ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich unbedenklich", sagte er. Geltende Länderregelungen seien auf ein Bundesgesetz übertragen worden - "nicht mehr und nicht weniger." Die optische Wohnraumüberwachung sei seit Herbst 2007 in den Entwürfen vorgesehen gewesen. "Da ist jetzt nichts nachgeschoben worden." Der Spähangriff sei in der SPD-Fraktion noch nicht diskutiert worden. "Wir werden uns dem in den kommenden Tagen intensiv widmen", so Wiefelspütz. Er sei zuversichtlich, dass an dem Entwurf nichts Substanzielles mehr geändert werde. Einige in seiner Fraktion sehen das anders. Sebastian Edathy, Chef des Innenausschusses, kündigte bereits "erheblichen Beratungsbedarf" an. Für ihn ist das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ohne das Wissen der Betroffenen "Big Brother hoch zwei".------------------------------Das Auge des GesetzesIm Anti-Terror-Kampf dehnt der Staat die Befugnisse der Fahnder stetig aus. Stets scheitert er vor dem Verfassungsgericht. Beispiele:Videoüberwachung: Das BKA-Gesetz soll es Fahndern erlauben, in Wohnungen einzudringen, um Abhöranlagen zu verstecken. Das betrifft nicht nur die Wohnungen von Verdächtigen, sondern auch die von Bekannten, wenn mutmaßliche Täter dort vermutet werden. Der Entwurf von CDU-Innenminister Schäuble liegt seit Herbst 2007 vor. Jetzt übt die SPD Kritik. Auch Verfassungsjuristen hegen Bedenken.Private Gespräche: Bisher müssen Fahnder das Lauschen einstellen, wenn Verdächtige Privates erzählen. Schäubles neues BKA-Gesetz erlaubt auch das Auswerten privater Gespräche. Auch dies stößt erst jetzt auf SPD-Kritik. Das Verfassungsgericht mahnte schon 2004 den Schutz der Privatsphäre an.Online-Durchsuchung: Die große Koalition plante das großzügige Ausspähen von Computern. Karlsruhe stoppte das Vorhaben im Februar 2008 und schuf ein neues Grundrecht der "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Für Online-Durchsuchungen gelten strikte Auflagen. Fahnder dürfen nicht in Wohnungen eindringen, um Spähprogramme zu installieren.Vorratsdatenspeicherung: Justizminister Brigitte Zypries, SPD, wollte die Telekomfirmen verpflichten, ab 2008 die Daten von Festnetz-, Mobil- oder E-Mail-Verbindungen sechs Monate lang speichern. Karlsruhe schränkt das im März ein. Ein Griff auf die Daten ist nur bei schweren Verbrechen wie Mord zulässig.Kfz-Erfassung: Hessen und Schleswig-Holstein wollten Autokennzeichen systematisch im Verkehr erfassen und mit Fahndungsdaten abgleichen. Das stoppt Karlsruhe im März 2008.------------------------------Foto: Garten des Misstrauens heißt dieses Werk von Alexandre Arrechea.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner