Bonpflicht

Aus für den Papierbon: Warum Sie ab 2028 an der Kasse nachfragen müssen

Kassenbon ab 2028 digital: Das Kabinett schafft die Pflicht zum Papierbon ab. Wie der digitale Beleg per QR-Code funktioniert und wer Papier bekommt.

5 Min
Nach dem Wocheneinkauf gibt es bisher immer einen Kassenzettel aus Papier. Ab 2028 sollen Händler Belege digital bereitstellen, gedruckt wird dann nur noch auf Wunsch. (Symbolbild)

Nach dem Wocheneinkauf gibt es bisher immer einen Kassenzettel aus Papier. Ab 2028 sollen Händler Belege digital bereitstellen, gedruckt wird dann nur noch auf Wunsch. (Symbolbild)

© Imago

Wer beim Bäcker ein Brötchen kauft, bekommt seit 2020 einen Kassenzettel dazu. Ob er will oder nicht. Meist landet der Bon im nächsten Mülleimer.

Ab 2028 soll damit Schluss sein. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Pflicht zum Papierbon abschafft.

Künftig erscheint der Beleg digital, zum Beispiel als QR-Code auf dem Kassendisplay. Wer lieber Papier in der Hand hält, bekommt es weiterhin. Er muss nur danach fragen.

Kassenbon ab 2028: Was sich an der Kasse ändert

Stichtag ist der 1. Januar 2028. Ab dann müssen Händler jeden Beleg digital bereitstellen. Der Bondrucker darf still bleiben.

Neben dem QR-Code nennt die Bundesregierung auch einen Download-Link oder das Kundenkonto als Weg zum Beleg.

Kunden müssen den digitalen Beleg nicht annehmen, stellt das Bundesfinanzministerium klar. Wer den Code ignoriert, geht mit seinem Einkauf einfach nach Hause.

Der Anspruch auf Papier bleibt bestehen. Gedruckt wird laut Bundesregierung aber nur noch, wenn Kunden es ausdrücklich verlangen.

In Kraft ist das alles noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz zustimmen.

Warum es die Bonpflicht überhaupt gibt

Seit Januar 2020 muss jede elektronische Kasse einen Beleg ausgeben, auch für ein einzelnes Brötchen. Die Regel sollte Betrug an der Kasse erschweren.

Seitdem klagen Händler über die Kosten für Papier und Drucker. Kunden ärgern sich über Zettel, die sie nie haben wollten.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) begründet die Reform mit Bürokratieabbau und fairem Wettbewerb. Er wolle, dass „die Ehrlichen nicht die Dummen sind“, sagte er laut ZDFheute.

Die Regierung rechnet vor, dass die Wirtschaft durch den Wegfall der Papierbons jedes Jahr rund 106 Millionen Euro an Aufwand spart.

Registrierkassenpflicht: Aus für die Geldkassette unterm Tresen

Der härtere Teil des Gesetzes trifft die Händler selbst. Ab 2028 muss jedes Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz eine elektronische Kasse nutzen.

Das Ende kommt damit für die sogenannte offene Ladenkasse. Gemeint ist die Geldkassette, bei der Einnahmen nur handschriftlich oder gar nicht notiert werden. Rund 115.000 davon gibt es laut Bundesregierung noch in Deutschland.

Die neuen Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE. Sie speichert jeden Umsatz so, dass er sich nachträglich nicht mehr unbemerkt ändern lässt.

Ausgenommen ist, wer im Jahr weniger als 12.000 Euro in bar einnimmt. Weitere Ausnahmen darf das Finanzministerium per Verordnung festlegen.

Im Gespräch sind etwa Hofläden oder Stände auf Wochen- und Jahrmärkten. Auch die Vertrauenskasse am Selbsternte-Feld könnte verschont bleiben.

Bußgeld oder Strafe: Was Händlern droht

Wer trotz Kassenpflicht ohne TSE-Kasse arbeitet oder keinen digitalen Beleg anbietet, begeht künftig eine Ordnungswidrigkeit. Dann droht ein Bußgeld.

Strafbar macht sich, wer Software zur Manipulation von Kassendaten einsetzt oder verkauft. Dafür schafft der Entwurf einen neuen Steuerstraftatbestand.

Außerdem dürfen die Finanzbehörden bei gefälschten Kassendaten künftig selbst ermitteln.

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„Wortbruch“: Handel und Handwerk sind verärgert

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD stand ein klarer Satz: „Wir schaffen die Bonpflicht ab.“ Davon ist nun keine Rede mehr, wie beck-aktuell festhält.

Abgeschafft wird nicht der Bon, sondern das Papier.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht deshalb von Wortbruch. Die Belegpflicht bleibe faktisch bestehen. Auf die Händler kämen zudem Investitionen in neue Kassentechnik zu.

Noch schärfer reagiert das Handwerk. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, nennt die Umwandlung „mehr als ein Wortspiel“, berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung. Den Start im Januar 2028 hält sein Verband für überstürzt.

Das Ministerium hält dagegen. Die meisten Kassen hätten ohnehin ein Display für die Kundschaft, schreibt der Händlerbund mit Verweis auf den Entwurf. Teure Neuanschaffungen seien deshalb kaum nötig.

Digitaler Kassenbon: Darauf sollten Kunden achten

Wer einen Beleg braucht, muss ab 2028 selbst aktiv werden. Das gilt besonders beim Kauf von Fernseher oder Waschmaschine, wenn später eine Reklamation ansteht.

Der QR-Code verschwindet, sobald der nächste Kunde dran ist. Wer ihn nicht sofort scannt und den Beleg speichert, steht ohne Nachweis da.

Wer Quittungen für die Steuererklärung oder die Spesenabrechnung sammelt, sollte digitale Belege gleich in einem eigenen Ordner ablegen. Oder direkt nach Papier fragen.

Kommt der Beleg per E-Mail oder App, hinterlässt man beim Händler Kontaktdaten. Wer das nicht möchte, kann weiterhin einen gedruckten Bon verlangen.

Wie es jetzt weitergeht

Der Entwurf geht nun in den Bundestag. Bei den Ausnahmen und beim Zeitplan sind Änderungen noch möglich.

Parallel plant die Bundesregierung ein eigenes Gesetz, das Geschäfte zu mindestens einer digitalen Zahlungsmöglichkeit neben Bargeld verpflichten soll. Das Handwerk fordert, beides in einem Gesetz zu regeln.

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