Auskunft

Exklusiv: Bundespolizei korrigiert Angaben zu deutschen Polizisten in Polen – zentrale Fragen bleiben

„Keinerlei Erkenntnisse“, behauptete die Sprecherin des Innenministeriums. Dabei hatte das BMI, wie nun bekannt wurde, den Einsatz in Polen und die Mittel dazu selbst genehmigt.

8 Min
Blick nach Polen: Eine Polizistin zwischen den Grenzpfählen beider Länder (Symbolbild).

Blick nach Polen: Eine Polizistin zwischen den Grenzpfählen beider Länder (Symbolbild).

© IMAGO/Andy Bünning

Auf Anfrage dieser Zeitung korrigiert die Bundespolizei ihre Angaben zur Übung im polnischen Spała und bestreitet jetzt ausdrücklich jeden Einsatz in Polen. Ihre Antworten werfen aber neue Fragen auf, auch an das Bundesinnenministerium.

„Vielen Dank für Ihren Hinweis.“ Mit diesem Satz korrigiert das Bundespolizeipräsidium in Potsdam seine eigene Darstellung. Die Beamten seien „tatsächlich nicht in zwei, sondern in drei uniformierten Einsatzfahrzeugen“ zur Übung Railex 2026 nach Spała und zurück gebracht worden. Das teilt die Pressestelle auf einen umfangreichen Fragenkatalog dieser Zeitung mit. Die Zahl deckt sich mit den Videos von der Schnellstraße S8 nahe Łódź und mit den übereinstimmenden Berichten polnischer Medien.

Dabei bleibt es nicht. Neben den übenden Kräften waren während der Übung vier weitere Bundespolizisten in Spała. Sie nahmen dort an einer Arbeitsbesprechung des europäischen Bahnpolizei-Netzwerks Railpol teil. Die Präsidentschaft dieses Netzwerks hat die Bundespolizei zum 1. Juli 2026 übernommen. Die Delegation reiste in einem eigenen Zivilfahrzeug an. Aus den zwei Fahrzeugen der ersten Stellungnahme sind damit vier geworden.

Aus „nicht bestätigt“ wird „unzutreffend“

Auch bei der Wortwahl legt die Behörde nach. In ihrer ersten Stellungnahme hieß es, Einsätze auf polnischem Gebiet könnten „nicht bestätigt werden“. Jetzt schreibt die Pressestelle: „Es hat kein polizeilicher Einsatz der Bundespolizei auf polnischem Hoheitsgebiet stattgefunden.“ Presseberichte darüber seien „unzutreffend“.

Der Satz ist eindeutig, womöglich eindeutiger als beabsichtigt. Einen Zeitraum nennt er nämlich nicht. Wörtlich genommen schließt er damit auch gemeinsame Streifen aus. Solche Streifen sieht das deutsch-polnische Polizeiabkommen ausdrücklich auch im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Seite vor. Die Führung hat dabei zwar die Seite, auf deren Gebiet die Streife stattfindet. Polizeilich tätig sind deutsche Beamte auf polnischem Boden aber auch dann. Nach dieser regulären Zusammenarbeit hatte diese Zeitung gezielt gefragt, ebenso nach dem Gemeinsamen Zentrum in Świecko und nach Verbindungsbeamten in Warschau. Die Antwort lautet: „Siehe Antwort zu Frage 1.1.“ Dort bestätigt die Bundespolizei aber nur, dass der Wortlaut ihrer ersten Stellungnahme von ihr stammt. Das ist jene Stellungnahme mit der vorsichtigen Formel.

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Derselbe Verweis folgt auf eine weitere Frage. Diese Zeitung wollte wissen, ob die Behörde ausschließen kann, dass seit dem 30. Oktober Beamte, Fahrzeuge oder Ausrüstung im Zusammenhang mit dem Verfassungsgericht eingesetzt, bereitgehalten oder zur Verfügung gestellt wurden. Vielleicht handelt es sich um einen Verweisfehler, und gemeint war das klare Dementi. Doch selbst dann gilt es nur für einen „Einsatz“. Ob Kräfte bereitgehalten oder Ausrüstung überlassen wurden, bleibt unbeantwortet.

Warum das Wort „Einsatz“ zählt

Die Unterscheidung ist mehr als Wortklauberei. Neben gemeinsamen Streifen kennt das Abkommen von 2014 eine weitere Form der Zusammenarbeit. Bei Großereignissen ist gegenseitige Unterstützung vorgesehen, „durch die Möglichkeit einer vorübergehenden Aufnahme von Beamten des Nachbarlandes in die eigene polizeiliche Einsatzeinheit“. So beschrieb es die Bundesregierung, als sie das Abkommen durch den Bundestag brachte. Die unterstellten Beamten handeln dann unter der Leitung der anderen Seite. Formal wäre das ein Einsatz der polnischen Polizei und nicht der Bundespolizei. Ein Dementi, das allein von einem „polizeilichen Einsatz der Bundespolizei“ spricht, erfasst einen solchen Fall daher nicht unbedingt. Schon bei der Ratifizierung gab es Kritik an der Reichweite der Regelung. Die Linke bemängelte 2015, der Begriff „Großveranstaltungen“ sei unspezifisch und könne auch Großdemonstrationen umfassen.

Um es klar zu sagen: Für eine solche Unterstellung deutscher Beamter im Zusammenhang mit dem Verfassungsgericht gibt es derzeit keinerlei Beleg. Die polnische Polizei hat erklärt, das Gelände des Gerichts sicherten ausschließlich polnische Beamte. „Polizeibeamte anderer Staaten waren an der Absicherung nicht beteiligt.“ Nach ihrem Wortlaut schließt diese Aussage auch unterstellte Kräfte aus. Das polnische Dementi ist damit weiter gefasst als das deutsche. Gerade deshalb hätte eine vollständige Antwort der Bundespolizei auf die Frage dieser Zeitung Klarheit geschaffen. Ein „Siehe Antwort zu Frage 1.1“ schafft sie nicht.

Geprüft, was sich nicht prüfen lässt

Gleich sechsmal verweist die Pressestelle auf ihre erste Stellungnahme. Ausgerechnet deren Fahrzeugzahl korrigiert sie im selben Schreiben, und ihre Formulierung verschärft sie. Besonders deutlich wird das beim Bildmaterial. Diese Zeitung fragte, ob die gefilmten Fahrzeuge mit dem eigenen Fuhrpark abgeglichen wurden, und zwar ausdrücklich unabhängig davon, woher die Aufnahmen stammen. Die Antwort verweist ausgerechnet auf die Herkunft. Diese lasse sich nicht überprüfen, hieß es in der ersten Stellungnahme. Trotzdem hat die Behörde ihre Fahrzeugzahl korrigiert, nachdem diese Zeitung sie auf eben diese Aufnahmen hingewiesen hatte. Ob die Videos ihre Fahrzeuge zeigen, sagt sie nicht.

Bei einem Foto vom Verfassungsgericht fällt ihr das Urteil dagegen leicht. Es soll einen Uniformierten mit der Rückenaufschrift „Polizei“ zeigen. Laut Bundespolizei handelt es sich „offensichtlich nicht“ um einen ihrer Angehörigen. Woran sie das erkennt, sagt sie nicht.

Ein Ja oder Nein hätte genügt

Ungeklärt bleibt der entscheidende Punkt: das Datum. Der älteste auffindbare Beitrag mit dem S8-Video stammt vom 27. Oktober, sechs Tage nach dem Ende der Übung. Das beweist nichts, denn Videos kursieren oft erst Tage nach der Aufnahme. Klären ließe sich die Frage aber leicht. Doch zu Ein- und Ausreise, Route und Sonderrechten äußert sich die Bundespolizei „grundsätzlich nicht“. Diese Zeitung fragte auch, ob nach dem 22. Oktober Beamte oder Fahrzeuge in Polen oder in Warschau waren. Auch darauf verweist die Behörde nur auf ihre erste Stellungnahme. Ein Ja oder Nein hätte keine Reisemodalitäten offengelegt. So erklärt die Behörde Berichte für unzutreffend und hält zugleich die Daten zurück, mit denen sie ihre Darstellung belegen könnte.

Auskunft mit Lücken

Auch zum Umfang der Teilnahme bleibt die Bundespolizei vage. Wie viele Beamte geübt haben, sagt sie nicht. Auf die entsprechende Frage verweist sie nur auf die vierköpfige Delegation. Bekannt ist nur die „einstellige Anzahl“ aus der ersten Stellungnahme, verteilt auf drei Einsatzfahrzeuge. Ob diese Zahl die Delegation einschließt, bleibt offen. Damit ist auch unklar, wie viele Bundespolizisten insgesamt in Spała waren. Laut SOK nahm Railpol-Generalsekretär Olaf Sacherer an der Eröffnung teil. Selbst ob er der Bundespolizei angehört, beantwortet die Behörde nicht und verweist auf personenbezogene Daten.

Was die eigenen Kräfte geübt haben, solle man bei den polnischen Organisatoren erfragen. Teams der Bundespolizei hätten regelmäßig an Railex teilgenommen. Zu allen Übungsorten lägen aber keine Informationen vor, weil man die Railpol-Präsidentschaft erst im Juli übernommen habe. Wohin die Behörde früher eigene Teams geschickt hat, dürfte allerdings kaum von dieser Präsidentschaft abhängen.

Am genauesten wird die Pressestelle bei der Ausrüstung. Die Beamten hatten Dienstwaffen, Schutzausstattung und Funkgeräte dabei. Grundlage war das Gesetz zum deutsch-polnischen Polizeiabkommen vom 15. Mai 2014. Diese Zeitung hatte auch nach Drohnen gefragt; sie kommen in der Antwort nicht vor. Gefragt war außerdem, ob Ausrüstung in Polen übergeben oder zurückgelassen wurde. Darauf nennt die Pressestelle ausgemusterte Einsatzhelme: ein Gastgeschenk, gefüllt mit regionalen Spezialitäten.

Das Ministerium war eingebunden

Am schwersten wiegt eine Angabe, die fast nebenbei fällt. Das Bundesinnenministerium habe „das Tragen der Uniform und das Mitführen der Führungs- und Einsatzmittel“ genehmigt. Das BMI wusste also vorab, dass Bundespolizisten in Uniform und mit Einsatzausrüstung nach Polen reisen. Trotzdem hatte seine Sprecherin Sonja Kock in der Regierungspressekonferenz anders geantwortet. Diese Zeitung fragte sie nach einem Einsatz der Bundespolizei in Polen. Kock sagte, ihr lägen „keinerlei Erkenntnisse“ vor. Nun ist eine Übung kein Einsatz. Doch Kock sagte nicht, es habe keinen Einsatz gegeben, sondern sie wisse von nichts. Und das auf eine Frage, die sich erkennbar auf die Fahrzeuge in den Videos bezog. Gleich danach schloss sie einen Zusammenhang mit dem Verfassungsgericht aus. Ob die Sprecherin selbst informiert war, ist unklar. Ihr Ministerium war es.

Unterdessen: Bundeswehr in Warschau

Inzwischen sorgen auch Bundeswehrsoldaten in Warschau für Unruhe. Abgeordnete von Konfederacja und PiS verbreiteten Videos. Einer von ihnen unterstellte Premier Tusk, „Verstärkung aus Deutschland“ geholt zu haben.

Die deutsche Botschaft verweist auf Feiern zum 71. Jahrestag der Gründung der Bundeswehr. Dazu gehört eine Ausstellung zum Luftwaffen-Jubiläum, das alle Auslandsvertretungen begehen. Die Präsenz habe „ausschließlich feierlichen und koordinierenden Charakter“, Desinformation weise man „entschieden“ zurück (Übersetzungen dieser Zeitung). Wie viele Soldaten und Fahrzeuge seit wann und wo in Polen sind, sagt die Botschaft nicht. Genau diese Angaben bleibt auch die Bundespolizei schuldig.

Ausgerechnet die Mitteilung, die Sorgen zerstreuen soll, kündigt zudem an: Deutsche Pioniere würden „auch künftig“ in Masuren an der Grenze zum russischen Gebiet Kaliningrad am „Ostschild“ mitbauen.

Echte Videos, offene Fragen

Einen Beleg dafür, dass deutsche Polizisten oder Soldaten in den Streit um das Verfassungsgericht eingegriffen haben, gibt es weiterhin nicht. Die Videos aus Polen waren aber echt. Die Bundespolizei war im Land, die Bundeswehr ist es noch. Strittig war jeweils die Deutung. Doch wer Daten, Routen und Personalstärken für sich behält, überlässt die Deutung anderen. Deutsche Stellen weisen Desinformation entschieden zurück. Die Lücken, in denen sie gedeiht, lassen sie selbst offen. Ob Polen um Unterstützung gebeten hat, beantwortet die Bundespolizei nicht einmal für sich selbst. Für Fragen zum BMI möge man sich an das BMI wenden. Diese Zeitung wird das tun.

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